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28.10.2026 Gebäudetyp E: Es fehlen die rechtlichen Rahmenbedingungen

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Regelung des gesetzlichen Basisstandards (Gebäudetyp E) erklärt Sun Jensch, Gründerin und Geschäftsführerin der KOALITION für HOLZBAU: „Der Gebäudetyp E hätte ein wichtiger Schritt hin zu einem einfacheren und kostengünstigeren Wohnungsbau sein können. Gerade das serielle und modulare Bauen und der moderne Holzbau zeigen längst, wie sich durch industrielle Vorfertigung wirtschaftliche und zugleich hochwertige Gebäude realisieren lassen. Die Bauwirtschaft verfügt über die technischen Lösungen. Was fehlt, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, um diese Potenziale in der Breite zu nutzen. Ein bisschen erinnert der Gesetzentwurf an ‚Hätte, hätte, Fahrradkette‘. Noch besteht allerdings die Chance, aus dem Entwurf ein Gesetz zu machen, das dem einfachen und innovativen Bauen tatsächlich zum Durchbruch verhilft.

Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt hinter diesem Anspruch deutlich zurück. Wer einfachere Baustandards im Bauvertrag vereinbaren kann, anschließend aber im Mietverhältnis weiterhin rechtliche Risiken fürchten muss, wird diese Möglichkeiten kaum ausschöpfen. Die fehlende Verzahnung zwischen Bauvertrags- und Mietrecht ist deshalb ein gravierendes Versäumnis. Hinzu kommen neue Dokumentationsanforderungen, die den bürokratischen Aufwand weiter erhöhen können. So wird aus einer gut gemeinten Vereinfachung schnell eine weitere rechtliche Hürde.

Besonders problematisch ist das Verständnis des einfachen Bauens, das dem Entwurf zugrunde liegt. Ein gesetzlicher Basisstandard ist kein Bauen zweiter Klasse. Er steht für einen bewussten Umgang mit Anforderungen, Materialien und Kosten, ohne Abstriche bei Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit. Schleswig-Holstein und Hamburg haben mit ihren Ansätzen für einfacheres Bauen bereits gezeigt, wie sich dieser Gedanke in praxistaugliche Standards übersetzen lässt.

Wer den Wohnungsbau tatsächlich günstiger machen will, muss endlich auch bei den technischen Normen ansetzen. Bereits seit 2024 wird über die dringende Notwendigkeit einer Vereinfachung der Baunormung diskutiert. „Der Normen-Frust in der Bauwirtschaft ist enorm“, kritisierte bereits Prof. Dietmar Walberg, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen und einer der führenden deutschen Experten für Baukosten im Wohnungsbau. Umso dringlicher ist eine grundlegende Überprüfung überzogener Standards und der konsequente Verzicht auf unnötige Anforderungen.

Das Bundesjustizministerium hat die Chance, dem einfachen und innovativen Bauen zum Durchbruch zu verhelfen. Dafür reicht es allerdings nicht, einzelne bauvertragliche Erleichterungen einzuführen und auf eine spätere Etablierung am Markt zu hoffen. Der Gebäudetyp E braucht eine durchgängige rechtliche Absicherung und eine konsequente Vereinfachung der Baustandards. Andernfalls bleibt sein Beitrag zu einem bezahlbareren Wohnungsbau weit hinter den Erwartungen zurück.“


























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