28.10.2026 Architektenkammern: Befragung liefert Zahlen zum Berufsstand
Die aktuelle Strukturbefragung der Architektenkammern unter über 14.000 selbstständigen und angestellten Kammermitgliedern zeichnet ein differenziertes Bild der wirtschaftlichen Lage des Berufsstands. Für das Berichtsjahr 2025 gibt es neue Erkenntnisse zur Bedeutung der HOAI sowie zur Entwicklung von Gehältern, Büroumsätzen, Kosten und Überschüssen. Die Befragung beleuchtet zudem die Nutzung von KI durch Architekten in Planungsbüros und der Bauwirtschaft.
Der Berufsstand wird älter: Das Durchschnittsalter der selbstständigen Kammermitglieder ist auf 56 Jahre gestiegen, das der Angestellten auf 48 Jahre. Der Anteil der selbstständig tätigen Kammermitglieder über 60 Jahre liegt mit 35 % deutlich über dem Wert der Vorgängerstudie. Der Anteil der Selbstständigen ist um 2 Prozentpunkte auf 29 % gesunken. Rund ein Drittel der selbstständig tätigen Kammermitglieder sind Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter (35 %). Viele Kenndaten belegen, dass die wirtschaftliche Lage der Architekten zumindest nicht einfacher geworden ist.
Ausgewählte Ergebnisse zu den Selbstständigen und den Architekturbüros:
Die Gesamtleistung der Architekturbüros bestehend aus Umsatz und Bestandsveränderungen ist gegenüber der Befragung vor zwei Jahren gestiegen. 2025 erwirtschafteten die Büros im Median eine Gesamtleistung von 92.500 Euro pro Vollzeit-Mitarbeiter. Mit zunehmender Bürogröße steigt tendenziell auch die Gesamtleistung.
Der Bestandsbau prägt inzwischen die Umsätze der Büros. Der Anteil des Neubaus ist in den vergangenen Jahren deutlich auf 39 % gesunken. Der Überschuss pro Büro nach Zahlung von Inhabergehältern erreicht im Schnitt (Median) nur 20.800 Euro. 32 % der Büros weisen nach Inhabergehältern keinen Überschuss oder sogar Verluste auf.
HOAI: Die befragten Inhaberinnen und Inhaber haben 2025 durchschnittlich 59 % ihres Gesamtumsatzes mit Honoraren erzielt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt wurden. Immer mehr Büros spüren die Folgen des HOAI-Urteils 2019 als Verschärfung des Preiswettbewerbs (43 % 2026 gegenüber 34 % 2024). Besonders betroffen sind große Büros und solche mit einem hohen Anteil an öffentlichen Aufträgen.
Verlängerung von Projektlaufzeiten: Über alle Leistungsphasen hinweg berichten die Büros bei vergleichbaren Projekten von einer Verlängerung der Projektlaufzeiten. Besonders deutlich ist dies in der Genehmigungsplanung (LPH 4) und bei Projekten inklusive Ausführung (LPH 6 bis 8): 60 % der Büros melden längere Dauern bei der Genehmigungsplanung, nur 11 % eine Verkürzung. Bei den Entwurfs- und Ausführungsplanung (LPH 1-3 und 5) liegt das Verhältnis bei 42 % zu 17 %.
Wettbewerbswesen und VGV-Verfahren: Der Anteil der Büros, die an Wettbewerben teilnehmen liegt unverändert bei niedrigen 17 %. In 23 % der Wettbewerbsteilnahmen konnte einer der ersten 3 Plätze oder zumindest eine Anerkennung erzielt werden. Die Wettbewerbsteilnahmen sind für zwei Drittel der Büros ein finanzielles Verlustgeschäft. Die Absenkung der Zugangshürden würde ein Drittel der derzeit nicht teilnehmenden Büros zur Teilnahme veranlassen. Die Hälfte der Büros nimmt an VgV-Verfahren teil. Größte Teilnahmehürden sind überhöhte Anforderungen an Referenzen, der Aufwand des Verfahrens und eine zu starke Gewichtung des Preises.
Die durchschnittliche Bürogröße hat leicht auf durchschnittlich 4,8 tätige Personen zugelegt; 87 % der Büros sind kleiner als 10 Personen. Von den in Planungsbüros tätigen Kammermitgliedern arbeitet jedoch ein steigender Anteil von aktuell 47 % aller Architekten und von 70 % der angestellten Architekten in Büros mit mehr als 10 tätigen Personen.
Ausgewählte Ergebnisse zu den angestellten Architekten:
Angestellte Architekten sind zu 47 % in Planungsbüros tätig, zu 23 % in der Privatwirtschaft und zu 30 % im öffentlichen Dienst. In der Privatwirtschaft dominieren als Arbeitgeber die Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Projektentwickler und Ingenieurbüros. Aber auch in ganz anderen Branchen wie Banken, der Industrie, der Beratungsbranche oder dem Gesundheits- oder Transportwesen sind insgesamt 8 % der angestellten Architekten beschäftigt.
Bei den angestellten Kammermitgliedern zeigt sich, unabhängig davon, ob sie in Architekturbüros, der gewerblichen Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, eine Zunahme der Bruttojahresgehälter um 10 % im Vergleich zu 2023 auf 74.872 Euro (Median, Vollzeit). Dabei fällt der Anstieg in den Planungsbüros mit 6 % niedriger aus als im öffentlichen Dienst oder in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Das trägt dazu bei, dass sich das Gehaltsniveau in Architekturbüros nach wie vor auf einem deutlich niedrigeren Niveau als im öffentlichen Sektor oder in der gewerblichen Wirtschaft befindet.
Die Befragung zeigt erneut strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, übernehmen seltener Führungspositionen und leiten in diesen Positionen weniger Mitarbeitende. Sie erzielen zudem geringere Gehälter.
Die deutliche Mehrheit der Arbeitgeber unterstützt die berufliche Fort- und Weiterbildung, indem sie Mitarbeiter dafür freistellt und die Kosten übernimmt.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Die vorliegenden Ergebnisse zeigen insgesamt, wie stark viele Planungsbüros unter wirtschaftlichem Druck stehen. Steigende Anforderungen, längere Verfahren und ein intensiver Preiswettbewerb erschweren es ihnen, angemessene Honorare und wettbewerbsfähige Gehälter zu erzielen. Wer gute Planung und qualifizierte Fachkräfte sichern will, muss auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Büros stärken.“
Der Berufsstand wird älter: Das Durchschnittsalter der selbstständigen Kammermitglieder ist auf 56 Jahre gestiegen, das der Angestellten auf 48 Jahre. Der Anteil der selbstständig tätigen Kammermitglieder über 60 Jahre liegt mit 35 % deutlich über dem Wert der Vorgängerstudie. Der Anteil der Selbstständigen ist um 2 Prozentpunkte auf 29 % gesunken. Rund ein Drittel der selbstständig tätigen Kammermitglieder sind Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter (35 %). Viele Kenndaten belegen, dass die wirtschaftliche Lage der Architekten zumindest nicht einfacher geworden ist.
Ausgewählte Ergebnisse zu den Selbstständigen und den Architekturbüros:
Die Gesamtleistung der Architekturbüros bestehend aus Umsatz und Bestandsveränderungen ist gegenüber der Befragung vor zwei Jahren gestiegen. 2025 erwirtschafteten die Büros im Median eine Gesamtleistung von 92.500 Euro pro Vollzeit-Mitarbeiter. Mit zunehmender Bürogröße steigt tendenziell auch die Gesamtleistung.
Der Bestandsbau prägt inzwischen die Umsätze der Büros. Der Anteil des Neubaus ist in den vergangenen Jahren deutlich auf 39 % gesunken. Der Überschuss pro Büro nach Zahlung von Inhabergehältern erreicht im Schnitt (Median) nur 20.800 Euro. 32 % der Büros weisen nach Inhabergehältern keinen Überschuss oder sogar Verluste auf.
HOAI: Die befragten Inhaberinnen und Inhaber haben 2025 durchschnittlich 59 % ihres Gesamtumsatzes mit Honoraren erzielt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt wurden. Immer mehr Büros spüren die Folgen des HOAI-Urteils 2019 als Verschärfung des Preiswettbewerbs (43 % 2026 gegenüber 34 % 2024). Besonders betroffen sind große Büros und solche mit einem hohen Anteil an öffentlichen Aufträgen.
Verlängerung von Projektlaufzeiten: Über alle Leistungsphasen hinweg berichten die Büros bei vergleichbaren Projekten von einer Verlängerung der Projektlaufzeiten. Besonders deutlich ist dies in der Genehmigungsplanung (LPH 4) und bei Projekten inklusive Ausführung (LPH 6 bis 8): 60 % der Büros melden längere Dauern bei der Genehmigungsplanung, nur 11 % eine Verkürzung. Bei den Entwurfs- und Ausführungsplanung (LPH 1-3 und 5) liegt das Verhältnis bei 42 % zu 17 %.
Wettbewerbswesen und VGV-Verfahren: Der Anteil der Büros, die an Wettbewerben teilnehmen liegt unverändert bei niedrigen 17 %. In 23 % der Wettbewerbsteilnahmen konnte einer der ersten 3 Plätze oder zumindest eine Anerkennung erzielt werden. Die Wettbewerbsteilnahmen sind für zwei Drittel der Büros ein finanzielles Verlustgeschäft. Die Absenkung der Zugangshürden würde ein Drittel der derzeit nicht teilnehmenden Büros zur Teilnahme veranlassen. Die Hälfte der Büros nimmt an VgV-Verfahren teil. Größte Teilnahmehürden sind überhöhte Anforderungen an Referenzen, der Aufwand des Verfahrens und eine zu starke Gewichtung des Preises.
Die durchschnittliche Bürogröße hat leicht auf durchschnittlich 4,8 tätige Personen zugelegt; 87 % der Büros sind kleiner als 10 Personen. Von den in Planungsbüros tätigen Kammermitgliedern arbeitet jedoch ein steigender Anteil von aktuell 47 % aller Architekten und von 70 % der angestellten Architekten in Büros mit mehr als 10 tätigen Personen.
Ausgewählte Ergebnisse zu den angestellten Architekten:
Angestellte Architekten sind zu 47 % in Planungsbüros tätig, zu 23 % in der Privatwirtschaft und zu 30 % im öffentlichen Dienst. In der Privatwirtschaft dominieren als Arbeitgeber die Bau-, Immobilien- und Wohnungswirtschaft, Projektentwickler und Ingenieurbüros. Aber auch in ganz anderen Branchen wie Banken, der Industrie, der Beratungsbranche oder dem Gesundheits- oder Transportwesen sind insgesamt 8 % der angestellten Architekten beschäftigt.
Bei den angestellten Kammermitgliedern zeigt sich, unabhängig davon, ob sie in Architekturbüros, der gewerblichen Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, eine Zunahme der Bruttojahresgehälter um 10 % im Vergleich zu 2023 auf 74.872 Euro (Median, Vollzeit). Dabei fällt der Anstieg in den Planungsbüros mit 6 % niedriger aus als im öffentlichen Dienst oder in der Bau- und Immobilienwirtschaft. Das trägt dazu bei, dass sich das Gehaltsniveau in Architekturbüros nach wie vor auf einem deutlich niedrigeren Niveau als im öffentlichen Sektor oder in der gewerblichen Wirtschaft befindet.
Die Befragung zeigt erneut strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, übernehmen seltener Führungspositionen und leiten in diesen Positionen weniger Mitarbeitende. Sie erzielen zudem geringere Gehälter.
Die deutliche Mehrheit der Arbeitgeber unterstützt die berufliche Fort- und Weiterbildung, indem sie Mitarbeiter dafür freistellt und die Kosten übernimmt.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Die vorliegenden Ergebnisse zeigen insgesamt, wie stark viele Planungsbüros unter wirtschaftlichem Druck stehen. Steigende Anforderungen, längere Verfahren und ein intensiver Preiswettbewerb erschweren es ihnen, angemessene Honorare und wettbewerbsfähige Gehälter zu erzielen. Wer gute Planung und qualifizierte Fachkräfte sichern will, muss auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Büros stärken.“




