27.10.2026 Gebäudetyp E: Bayern sieht Nachbesserungsbedarf bei Gesetzentwurf
Gestern haben Bundesjustizministerium und Bundesbauministerium einen Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorgestellt. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter begrüßt das Handeln der Bundesregierung, sieht aber noch reichlich Nachbesserungsbedarf: „Positiv ist, dass sich beim Gebäudetyp E endlich auch auf Bundesebene was tut. Der heute vom Bund vorgelegte Entwurf bleibt allerdings leider bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags auf halbem Weg stecken. Zudem muss die Gesetzgebung schneller gehen und darf nicht bis Mitte 2027 dauern, sonst wird noch mehr wertvolle Zeit vertan. Berlin handelt hier mal wieder nach dem Motto: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!“
Minister Bernreiter weiter: „Mein Ministerium hatte die Initiative zum Gebäudetyp E der Bayerischen Architektenkammer aufgenommen und wir haben uns in meiner Zeit als Vorsitzender der Bauministerkonferenz für einfacheres, kostengünstigeres Bauen und auch den Gebäudetyp E eingesetzt. In Bayern haben wir 19 Pilotprojekte dazu. Das erste Wohngebäude ist bereits fertig und bewährt sich in der Praxis. Der Bund muss noch nacharbeiten, damit das Gesetz zum Gebäudetyp E kein Rohrkrepierer wird: Für die Anwendung des gesetzlichen Mindeststandards sieht der Entwurf eine zusätzliche Vereinbarung vor, was unnötig kompliziert ist und die Anwendung deutlich verringern wird. Außerdem wird der von Unternehmen geforderte Kostenvergleich zwischen dem bis jetzt Üblichen und dem gesetzlichen Basisstandard wenig Sicherheit geben und ist selbst kostentreibend. Bleibt das so, ist das ein echter Schildbürgerstreich!“
Bayerns Justizminister Josef Schmid: „In Deutschland gibt es nach Schätzungen etwa 20.000 Bauvorschriften. Sie schränken Planer und Bauunternehmer ein. Mit dem Gebäudetyp E soll ein einfacher gesetzlicher Basisstandard etabliert werden, mit dem Kosten gesenkt werden können, ohne dabei die Sicherheit zu vernachlässigen. Ziel der bayerischen Staatsregierung ist es, einfacheres, kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen und damit mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien und Normalverdiener zu schaffen. Deshalb begrüße ich es sehr, dass der Bund die aus Bayern stammende Forderung aufgreift. E steht aber auch für einfach oder experimentell: Was wir nicht brauchen, sind gesonderte Vereinbarungen als Zugangshürde und neue Aufklärungspflichten, die zusätzliche Hindernisse am Bau schaffen. Bayern wird an dieser Stelle Nachbesserungen einfordern.“
Die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer Prof. Lydia Haack begrüßt, dass nun endlich der Gesetzentwurf vorliegt und damit die Diskussion um die richtige Ausgestaltung konkret wird: „Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen, Bestandsgebäude erhalten und die Bauwende voranbringen will, muss die Möglichkeit haben, angemessene und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln. Der Gebäudetyp E eröffnet dafür neue Perspektiven.“
Minister Bernreiter weiter: „Mein Ministerium hatte die Initiative zum Gebäudetyp E der Bayerischen Architektenkammer aufgenommen und wir haben uns in meiner Zeit als Vorsitzender der Bauministerkonferenz für einfacheres, kostengünstigeres Bauen und auch den Gebäudetyp E eingesetzt. In Bayern haben wir 19 Pilotprojekte dazu. Das erste Wohngebäude ist bereits fertig und bewährt sich in der Praxis. Der Bund muss noch nacharbeiten, damit das Gesetz zum Gebäudetyp E kein Rohrkrepierer wird: Für die Anwendung des gesetzlichen Mindeststandards sieht der Entwurf eine zusätzliche Vereinbarung vor, was unnötig kompliziert ist und die Anwendung deutlich verringern wird. Außerdem wird der von Unternehmen geforderte Kostenvergleich zwischen dem bis jetzt Üblichen und dem gesetzlichen Basisstandard wenig Sicherheit geben und ist selbst kostentreibend. Bleibt das so, ist das ein echter Schildbürgerstreich!“
Bayerns Justizminister Josef Schmid: „In Deutschland gibt es nach Schätzungen etwa 20.000 Bauvorschriften. Sie schränken Planer und Bauunternehmer ein. Mit dem Gebäudetyp E soll ein einfacher gesetzlicher Basisstandard etabliert werden, mit dem Kosten gesenkt werden können, ohne dabei die Sicherheit zu vernachlässigen. Ziel der bayerischen Staatsregierung ist es, einfacheres, kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen und damit mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien und Normalverdiener zu schaffen. Deshalb begrüße ich es sehr, dass der Bund die aus Bayern stammende Forderung aufgreift. E steht aber auch für einfach oder experimentell: Was wir nicht brauchen, sind gesonderte Vereinbarungen als Zugangshürde und neue Aufklärungspflichten, die zusätzliche Hindernisse am Bau schaffen. Bayern wird an dieser Stelle Nachbesserungen einfordern.“
Die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer Prof. Lydia Haack begrüßt, dass nun endlich der Gesetzentwurf vorliegt und damit die Diskussion um die richtige Ausgestaltung konkret wird: „Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen, Bestandsgebäude erhalten und die Bauwende voranbringen will, muss die Möglichkeit haben, angemessene und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln. Der Gebäudetyp E eröffnet dafür neue Perspektiven.“




