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27.10.2026 Gebäudetyp E: BAK unterstützt Gesetzentwurf für einfacheres Bauen

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den heute veröffentlichten Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E. Die Einführung eines eigenständigen Vertragstypus „Gebäudetyp E“ mit Basisstandards ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um einfacheres, wirtschaftlicheres und ressourcenschonendes Bauen zu ermöglichen. Damit steht für alle Gebäudetypen ein sicherer Rechtsrahmen für bezahlbares und innovatives Bauen zur Verfügung.

„Der Gebäudetyp E ist eine große Chance, das Bauen wieder bezahlbarer zu machen. Eine eigene Vertragskategorie schafft Transparenz und stärkt damit auch den Verbraucherschutz. Entscheidend ist, dass die Einsparungen durch praxisgerechtere Standards tatsächlich bei den Menschen ankommen, zum Beispiel in Form bezahlbarer Mieten und Wohnkosten. Gerade kommunale Wohnungsbauunternehmen, die niedrige Zielmieten erreichen müssen, können davon profitieren“, erklärt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.

Die BAK betont, dass der Gebäudetyp E die Chance bietet, überzogene Anforderungen zurückzufahren und durch eine breite Anwendung zum „neuen Normal“ des Bauens zu werden.

„Wir dürfen nicht nur auf die Baukosten schauen, sondern müssen die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes im Blick behalten. Was heute billig gebaut wird, darf nicht zur Problemimmobilie von morgen werden. Gute Planung ist dabei kein Kostentreiber, sondern der Schlüssel zu langfristiger Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und hoher Wohnqualität. Einfacher bauen heißt nicht schlechter bauen, sondern intelligenter planen“, so Gebhard.

Der Gebäudetyp E geht auf eine Initiative der Architektenkammern zurück. Sein Ziel ist es, den Planenden wieder mehr Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume zu eröffnen und unnötige Kosten durch überzogene Komfort- und Ausstattungsstandards zu vermeiden.

Die Bundesarchitektenkammer wird den Gesetzentwurf bis zur Frist am 9.11.2026 im Detail prüfen und sich weiterhin für praxistaugliche Regelungen einsetzen, die Planenden und Bauherrschaften Rechtssicherheit geben und qualitätsvolles, bezahlbares Bauen in der Breite ermöglichen.





























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