27.10.2026 grundbesitz europa: DWS aktiviert anteilige Rücknahmebeschränkung
Die DWS Grundbesitz GmbH hat auf der Grundlage der Anlagebedingungen des Fonds beschlossen, die Rücknahme von Anteilen des offenen Immobilienfonds grundbesitz europa mit Wirkung zum 27. Oktober 2026 vorübergehend anteilig zu beschränken.
Während der Dauer der Rücknahmebeschränkung werden die fälligen Rücknahmeaufträge lediglich anteilig zu zehn Prozent ausgeführt. Die Gesellschaft überprüft die Höhe dieser Auszahlungsquote fortlaufend und kann sie entsprechend ihrer Fonds- und Liquiditätsplanung anpassen.
Die Rücknahmebeschränkung gilt auch für bereits eingereichte Aufträge, die während der Dauer der Rücknahmebeschränkung zur Auszahlung fällig werden. Der nicht ausgeführte Teil eines Rücknahmeauftrags verfällt. Das heißt, die im Depot verbleibenden Anteile werden nicht automatisch später ausgezahlt.
Die Rücknahmebeschränkung ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auf maximal zwölf Monate ab dem 27. Oktober 2026 begrenzt, kann jedoch bezüglich der Auszahlungsquote angepasst oder vorzeitig insgesamt deaktiviert werden.
„Uns ist bewusst, dass die Entscheidung zur Aktivierung der Rücknahmebeschränkung persönliche Belastungen für Anleger mit sich bringen kann. Wir bedauern dies. Gleichzeitig sind wir überzeugt, damit im unbedingten Anlegerinteresse zu handeln: Zeitlich begrenzte Rücknahmebeschränkungen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass der Fonds im Rahmen geordneter Verkaufsprozesse Liquidität generieren und in Zukunft wieder angemessene Renditen erzielen könnte – sowohl für die Anleger, die investiert bleiben wollen, als auch für die Anleger, die ihre Anteile zurückgeben möchten. Das Portfoliomanagement wird weiterhin Immobilienverkäufe mit dem Ziel durchführen, die Liquiditätsquote des Fonds zu steigern, die Rückführung von Krediten zu ermöglichen und die Auszahlungsquote zu erhöhen“, sagte Christian Bäcker, Geschäftsführer der DWS Grundbesitz GmbH.
Am ersten Tag der Rücknahmebeschränkung, dem 27. Oktober 2026, gelten abweichende Vorgaben. Die an diesem Tag fälligen Rücknahmeaufträge werden vollständig bedient.
Während der Dauer der Rücknahmebeschränkung werden die fälligen Rücknahmeaufträge lediglich anteilig zu zehn Prozent ausgeführt. Die Gesellschaft überprüft die Höhe dieser Auszahlungsquote fortlaufend und kann sie entsprechend ihrer Fonds- und Liquiditätsplanung anpassen.
Die Rücknahmebeschränkung gilt auch für bereits eingereichte Aufträge, die während der Dauer der Rücknahmebeschränkung zur Auszahlung fällig werden. Der nicht ausgeführte Teil eines Rücknahmeauftrags verfällt. Das heißt, die im Depot verbleibenden Anteile werden nicht automatisch später ausgezahlt.
Die Rücknahmebeschränkung ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auf maximal zwölf Monate ab dem 27. Oktober 2026 begrenzt, kann jedoch bezüglich der Auszahlungsquote angepasst oder vorzeitig insgesamt deaktiviert werden.
„Uns ist bewusst, dass die Entscheidung zur Aktivierung der Rücknahmebeschränkung persönliche Belastungen für Anleger mit sich bringen kann. Wir bedauern dies. Gleichzeitig sind wir überzeugt, damit im unbedingten Anlegerinteresse zu handeln: Zeitlich begrenzte Rücknahmebeschränkungen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass der Fonds im Rahmen geordneter Verkaufsprozesse Liquidität generieren und in Zukunft wieder angemessene Renditen erzielen könnte – sowohl für die Anleger, die investiert bleiben wollen, als auch für die Anleger, die ihre Anteile zurückgeben möchten. Das Portfoliomanagement wird weiterhin Immobilienverkäufe mit dem Ziel durchführen, die Liquiditätsquote des Fonds zu steigern, die Rückführung von Krediten zu ermöglichen und die Auszahlungsquote zu erhöhen“, sagte Christian Bäcker, Geschäftsführer der DWS Grundbesitz GmbH.
Am ersten Tag der Rücknahmebeschränkung, dem 27. Oktober 2026, gelten abweichende Vorgaben. Die an diesem Tag fälligen Rücknahmeaufträge werden vollständig bedient.




