26.10.2026 Sanierung kommunaler Sportstätten geht in die nächste Runde
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat heute den Startschuss für eine neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gegeben. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität stehen hierfür erneut 333 Millionen Euro zur Verfügung.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Alle unsere Sportidole haben in ihrer Kindheit und Jugend beim Verein um die Ecke gekickt, trainiert und erste Siege errungen. Damit wir auch in Zukunft weiter mit unseren Profis und Spitzensportlern Erfolge feiern können, müssen wir für den Vereins- und Breitensport eine moderne und nachhaltige Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen. Ich freue mich sehr, dass der Bund unsere Städte und Gemeinden erneut bei der Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätten unterstützt.“
Bis zum 1. Februar 2027 können Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Interessenbekundungen für eine Förderung für die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen, Sportfreianlagen sowie Hallen- und Freibädern digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist dabei möglich. Bei der Sanierung von Gebäuden müssen definierte energetische Vorgaben umgesetzt werden; bei der Sanierung von Freibädern und Sportfreianlagen steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingehenden Interessenbekundungen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Alle unsere Sportidole haben in ihrer Kindheit und Jugend beim Verein um die Ecke gekickt, trainiert und erste Siege errungen. Damit wir auch in Zukunft weiter mit unseren Profis und Spitzensportlern Erfolge feiern können, müssen wir für den Vereins- und Breitensport eine moderne und nachhaltige Sportinfrastruktur zur Verfügung stellen. Ich freue mich sehr, dass der Bund unsere Städte und Gemeinden erneut bei der Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätten unterstützt.“
Bis zum 1. Februar 2027 können Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Interessenbekundungen für eine Förderung für die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen, Sportfreianlagen sowie Hallen- und Freibädern digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist dabei möglich. Bei der Sanierung von Gebäuden müssen definierte energetische Vorgaben umgesetzt werden; bei der Sanierung von Freibädern und Sportfreianlagen steht die Nachhaltigkeit im Vordergrund.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte aus den eingehenden Interessenbekundungen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.




