23.10.2026 Erinnerungskultur: AIV warnt vor Abriss des Reichskanzlei-Bunkers
Der Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg (AIV) warnt eindringlich vor dem drohenden Abriss des Haupt-Bunkers der ehemaligen Neuen Reichskanzlei an der Berliner Voßstraße. Der weitgehend erhaltene Westteil des Bunkers ist das letzte bauliche Zeugnis der einstigen Machtzentrale des nationalsozialistischen Regimes. Nach gegenwärtigem Planungsstand könnte er einem Neubauvorhaben mit Wohnungen und Büros weichen. Der AIV fordert, das historisch bedeutende Bauwerk zu erhalten und in eine Dokumentationsstätte über das ehemalige NS-Regierungsviertel umzuwandeln. Damit ließe sich eine wesentliche Lücke in der Berliner Erinnerungslandschaft schließen.
„Es besteht die große Gefahr, dass der Haupt-Bunker der Neuen Reichskanzlei abgebrochen wird. Das wäre ein falsches Zeichen, das unserer sorgsam aufgebauten Berliner Erinnerungskultur hart widersprechen würde“, so Prof. Dr. Harald Bodenschatz, Vorstandsmitglied des AIV. „Denn dieser ehemalige NS-Bunker ist keine nebensächliche Ruine. Die Debatte um den möglichen Abriss wird deshalb auch im Ausland aufmerksam beobachtet. Wir, die Herausgeber des Buches ,Städtebau im Nationalsozialismus/Urban Planning in Nazi Germany‘, setzen uns nicht nur dafür ein, dass der Bunker erhalten bleibt. Wir empfehlen ebenso wie die Berliner Unterwelten, dort eine Dokumentationsstätte einzurichten.“
Letztes Zeugnis der einstigen NS-Machtzentrale
An der Voßstraße befand sich einst die von Albert Speer geplante Neue Reichskanzlei. Der 1939 eröffnete, rund 420 Meter lange Gebäudekomplex war Amtssitz Adolf Hitlers und bildete das Zentrum des nationalsozialistischen Regierungsviertels. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Neue Reichskanzlei weitgehend abgetragen. Erhalten blieb jedoch ein großer Teil ihres Haupt-Bunkers. Der historische Ort steht unmittelbar für den Zusammenbruch der NS-Diktatur. Hier entstand im Mai 1945 auch die bekannte, später nachgestellte Aufnahme des letzten Berliner Kampfkommandanten General Helmuth Weidling beim Verlassen des Bunkers. Das Bild ging um die Welt und wurde zu einem Symbol für das Ende der nationalsozialistischen Herrschaft in Berlin.
Trotz seiner herausragenden historischen Bedeutung ist der Bunker bislang nicht als Denkmal geschützt. Dabei hatte der Landesdenkmalrat bereits im März 2025 auf den besonderen Zeugniswert der Bunkeranlage als eines der letzten materiellen Überreste der NS-Regierungszentrale hingewiesen und einen möglichen Abriss kritisch bewertet. Nach Angaben aus einer parlamentarischen Anfrage wurde das Landesdenkmalamt im Januar 2026 angewiesen, den Bunker trotz seiner historischen und wissenschaftlichen Bedeutung nicht unter Denkmalschutz zu stellen.
Dokumentationsstätte könnte Lücke in Berlins Erinnerungslandschaft schließen
Der AIV sieht in dem rund 1.200 Quadratmeter großen Bunker die Chance, einen neuen Erinnerungs- und Lernort von überregionaler Bedeutung zu schaffen. Zwar verfügt Berlin mit dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der Topographie des Terrors, der Gedenkstätte Deutscher Widerstand und weiteren Einrichtungen über eine international anerkannte Erinnerungskultur. Eine zusammenhängende Dokumentation des ehemaligen NS-Regierungsviertels und seiner Funktion als Machtzentrale der Diktatur fehlt jedoch bislang.
Eine Dokumentationsstätte im erhaltenen Reichskanzlei-Bunker könnte diese Lücke schließen. Sie sollte nicht nur die Geschichte der Neuen Reichskanzlei und ihrer Bunkeranlagen vermitteln, sondern das gesamte ehemalige Regierungsviertel in den Blick nehmen. Dazu gehören die Ministerien, Verwaltungsgebäude und Machtzentren des NS-Regimes ebenso wie deren städtebauliche Entwicklung zwischen 1933 und 1945.
Ein weiterer Schwerpunkt könnte auf dem Untergang des Regierungsviertels am Ende des Zweiten Weltkriegs und dem späteren Umgang mit seinen baulichen Überresten liegen. Auch die Geschichte des Areals während der sowjetischen Besatzungszeit und der DDR einschließlich des Mauerbaus ließe sich dokumentieren. Historische und digitale Stadtpläne könnten dabei die Veränderungen des Regierungsviertels bis in die Gegenwart nachvollziehbar machen. Mit dem Verein Berliner Unterwelten steht nach Einschätzung des AIV ein erfahrener möglicher Träger für eine solche Einrichtung zur Verfügung. Der Verein hat bereits ein Bestandsaufmaß des Bunkers veranlasst und setzt sich ebenfalls für dessen Erhalt und eine dokumentarische Nutzung ein.
Erhalt und Neubebauung müssen kein Widerspruch sein
Der AIV betont, dass der Schutz des historischen Bauwerks eine Neubebauung des Grundstücks nicht grundsätzlich ausschließen muss. Nach den derzeit bekannten Planungen sollen auf dem Gelände ein Wohn- und ein Bürogebäude entstehen. Allerdings sind weder der private Investor noch die konkreten Planungen und der genaue Stand des Baurechts öffentlich hinreichend bekannt. Bereits die Baukammer Berlin hatte in einer Stellungnahme vom 30. Juni 2026 darauf hingewiesen, dass die vorhandene Bunkersubstanz als stabiler Untergrund für anspruchsvolle Wohn- und Bürogebäude dienen könnte. Aus Sicht des AIV müssen deshalb Möglichkeiten geprüft werden, die historische Anlage in ein neues Nutzungskonzept zu integrieren, anstatt sie unwiederbringlich zu zerstören.
„Es geht nicht darum, die bauliche Entwicklung an diesem Standort zu verhindern. Es geht darum, sie mit der historischen Verantwortung Berlins in Einklang zu bringen“, so Bodenschatz. „Gerade die Verbindung von zeitgemäßer Stadtentwicklung und einem authentischen Erinnerungsort könnte beispielhaft zeigen, wie Berlin mit den schwierigen Zeugnissen seiner Geschichte umgeht.“
Entscheidung mit internationaler Signalwirkung
Für den AIV reicht die Bedeutung des Bunkers weit über die Hauptstadt hinaus. Als ehemaliger Bestandteil der Regierungszentrale des NS-Regimes ist das Bauwerk ein historischer Ort von europäischer Bedeutung. Seine Beseitigung würde nicht nur ein unwiederbringliches Zeugnis der deutschen Geschichte vernichten, sondern auch Fragen nach dem künftigen Umgang mit baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur aufwerfen.
Bodenschatz, der gemeinsam mit Victoria Grau, Christiane Post und Max Welch Guerra das 2025 erschienene Werk „Städtebau im Nationalsozialismus/Urban Planning in Nazi Germany“ herausgegeben hat, verweist auf die internationale Aufmerksamkeit für die deutsche Auseinandersetzung mit ihrer Vergangenheit. Die englischsprachige Ausgabe des Buches wurde 2025 in London mit dem Architecture Book Award in der Kategorie Geschichte ausgezeichnet. „Berlin hat sich über Jahrzehnte eine Erinnerungskultur erarbeitet, die international Anerkennung findet. Diesen Weg müssen wir konsequent fortsetzen“, betont Bodenschatz. „Der Erhalt des Bunkers und seine Umwandlung in eine Dokumentationsstätte wären ein starkes Zeichen dafür, dass wir auch unbequeme historische Zeugnisse bewahren und uns kritisch mit ihnen auseinandersetzen. Ein Abriss dagegen wäre ein unwiederbringlicher Verlust – nicht nur für Berlin, sondern für die europäische Erinnerungskultur.“
Der AIV appelliert deshalb an die politisch Verantwortlichen des Landes Berlin und des Bezirks Mitte, den geplanten Abriss zu verhindern, die Möglichkeiten einer denkmalgerechten Erhaltung zu prüfen und gemeinsam mit den Berliner Unterwelten sowie weiteren Akteuren ein tragfähiges Konzept für eine öffentliche Dokumentationsstätte zu entwickeln.
„Es besteht die große Gefahr, dass der Haupt-Bunker der Neuen Reichskanzlei abgebrochen wird. Das wäre ein falsches Zeichen, das unserer sorgsam aufgebauten Berliner Erinnerungskultur hart widersprechen würde“, so Prof. Dr. Harald Bodenschatz, Vorstandsmitglied des AIV. „Denn dieser ehemalige NS-Bunker ist keine nebensächliche Ruine. Die Debatte um den möglichen Abriss wird deshalb auch im Ausland aufmerksam beobachtet. Wir, die Herausgeber des Buches ,Städtebau im Nationalsozialismus/Urban Planning in Nazi Germany‘, setzen uns nicht nur dafür ein, dass der Bunker erhalten bleibt. Wir empfehlen ebenso wie die Berliner Unterwelten, dort eine Dokumentationsstätte einzurichten.“
Letztes Zeugnis der einstigen NS-Machtzentrale
An der Voßstraße befand sich einst die von Albert Speer geplante Neue Reichskanzlei. Der 1939 eröffnete, rund 420 Meter lange Gebäudekomplex war Amtssitz Adolf Hitlers und bildete das Zentrum des nationalsozialistischen Regierungsviertels. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Neue Reichskanzlei weitgehend abgetragen. Erhalten blieb jedoch ein großer Teil ihres Haupt-Bunkers. Der historische Ort steht unmittelbar für den Zusammenbruch der NS-Diktatur. Hier entstand im Mai 1945 auch die bekannte, später nachgestellte Aufnahme des letzten Berliner Kampfkommandanten General Helmuth Weidling beim Verlassen des Bunkers. Das Bild ging um die Welt und wurde zu einem Symbol für das Ende der nationalsozialistischen Herrschaft in Berlin.
Trotz seiner herausragenden historischen Bedeutung ist der Bunker bislang nicht als Denkmal geschützt. Dabei hatte der Landesdenkmalrat bereits im März 2025 auf den besonderen Zeugniswert der Bunkeranlage als eines der letzten materiellen Überreste der NS-Regierungszentrale hingewiesen und einen möglichen Abriss kritisch bewertet. Nach Angaben aus einer parlamentarischen Anfrage wurde das Landesdenkmalamt im Januar 2026 angewiesen, den Bunker trotz seiner historischen und wissenschaftlichen Bedeutung nicht unter Denkmalschutz zu stellen.
Dokumentationsstätte könnte Lücke in Berlins Erinnerungslandschaft schließen
Der AIV sieht in dem rund 1.200 Quadratmeter großen Bunker die Chance, einen neuen Erinnerungs- und Lernort von überregionaler Bedeutung zu schaffen. Zwar verfügt Berlin mit dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas, der Topographie des Terrors, der Gedenkstätte Deutscher Widerstand und weiteren Einrichtungen über eine international anerkannte Erinnerungskultur. Eine zusammenhängende Dokumentation des ehemaligen NS-Regierungsviertels und seiner Funktion als Machtzentrale der Diktatur fehlt jedoch bislang.
Eine Dokumentationsstätte im erhaltenen Reichskanzlei-Bunker könnte diese Lücke schließen. Sie sollte nicht nur die Geschichte der Neuen Reichskanzlei und ihrer Bunkeranlagen vermitteln, sondern das gesamte ehemalige Regierungsviertel in den Blick nehmen. Dazu gehören die Ministerien, Verwaltungsgebäude und Machtzentren des NS-Regimes ebenso wie deren städtebauliche Entwicklung zwischen 1933 und 1945.
Ein weiterer Schwerpunkt könnte auf dem Untergang des Regierungsviertels am Ende des Zweiten Weltkriegs und dem späteren Umgang mit seinen baulichen Überresten liegen. Auch die Geschichte des Areals während der sowjetischen Besatzungszeit und der DDR einschließlich des Mauerbaus ließe sich dokumentieren. Historische und digitale Stadtpläne könnten dabei die Veränderungen des Regierungsviertels bis in die Gegenwart nachvollziehbar machen. Mit dem Verein Berliner Unterwelten steht nach Einschätzung des AIV ein erfahrener möglicher Träger für eine solche Einrichtung zur Verfügung. Der Verein hat bereits ein Bestandsaufmaß des Bunkers veranlasst und setzt sich ebenfalls für dessen Erhalt und eine dokumentarische Nutzung ein.
Erhalt und Neubebauung müssen kein Widerspruch sein
Der AIV betont, dass der Schutz des historischen Bauwerks eine Neubebauung des Grundstücks nicht grundsätzlich ausschließen muss. Nach den derzeit bekannten Planungen sollen auf dem Gelände ein Wohn- und ein Bürogebäude entstehen. Allerdings sind weder der private Investor noch die konkreten Planungen und der genaue Stand des Baurechts öffentlich hinreichend bekannt. Bereits die Baukammer Berlin hatte in einer Stellungnahme vom 30. Juni 2026 darauf hingewiesen, dass die vorhandene Bunkersubstanz als stabiler Untergrund für anspruchsvolle Wohn- und Bürogebäude dienen könnte. Aus Sicht des AIV müssen deshalb Möglichkeiten geprüft werden, die historische Anlage in ein neues Nutzungskonzept zu integrieren, anstatt sie unwiederbringlich zu zerstören.
„Es geht nicht darum, die bauliche Entwicklung an diesem Standort zu verhindern. Es geht darum, sie mit der historischen Verantwortung Berlins in Einklang zu bringen“, so Bodenschatz. „Gerade die Verbindung von zeitgemäßer Stadtentwicklung und einem authentischen Erinnerungsort könnte beispielhaft zeigen, wie Berlin mit den schwierigen Zeugnissen seiner Geschichte umgeht.“
Entscheidung mit internationaler Signalwirkung
Für den AIV reicht die Bedeutung des Bunkers weit über die Hauptstadt hinaus. Als ehemaliger Bestandteil der Regierungszentrale des NS-Regimes ist das Bauwerk ein historischer Ort von europäischer Bedeutung. Seine Beseitigung würde nicht nur ein unwiederbringliches Zeugnis der deutschen Geschichte vernichten, sondern auch Fragen nach dem künftigen Umgang mit baulichen Hinterlassenschaften der NS-Diktatur aufwerfen.
Bodenschatz, der gemeinsam mit Victoria Grau, Christiane Post und Max Welch Guerra das 2025 erschienene Werk „Städtebau im Nationalsozialismus/Urban Planning in Nazi Germany“ herausgegeben hat, verweist auf die internationale Aufmerksamkeit für die deutsche Auseinandersetzung mit ihrer Vergangenheit. Die englischsprachige Ausgabe des Buches wurde 2025 in London mit dem Architecture Book Award in der Kategorie Geschichte ausgezeichnet. „Berlin hat sich über Jahrzehnte eine Erinnerungskultur erarbeitet, die international Anerkennung findet. Diesen Weg müssen wir konsequent fortsetzen“, betont Bodenschatz. „Der Erhalt des Bunkers und seine Umwandlung in eine Dokumentationsstätte wären ein starkes Zeichen dafür, dass wir auch unbequeme historische Zeugnisse bewahren und uns kritisch mit ihnen auseinandersetzen. Ein Abriss dagegen wäre ein unwiederbringlicher Verlust – nicht nur für Berlin, sondern für die europäische Erinnerungskultur.“
Der AIV appelliert deshalb an die politisch Verantwortlichen des Landes Berlin und des Bezirks Mitte, den geplanten Abriss zu verhindern, die Möglichkeiten einer denkmalgerechten Erhaltung zu prüfen und gemeinsam mit den Berliner Unterwelten sowie weiteren Akteuren ein tragfähiges Konzept für eine öffentliche Dokumentationsstätte zu entwickeln.




