09.10.2026 Solarpflicht ab 2027: Unternehmen brauchen Klarheit für Dachanlagen
Wer ab 2027 ein neues Gewerbegebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche errichtet, muss darauf eine Solarenergieanlage installieren. Die bundesweite Vorgabe steht im neuen § 106 „Solarenergie in Gebäuden“ des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Schon beim Entwurf des Gebäudes soll dessen Potenzial für Solarenergie berücksichtigt werden.
Die bundesweite Vorgabe ergänzt die bislang vor allem auf Landesebene geregelten Solarpflichten. In einigen Bundesländern bestehen bereits entsprechende Anforderungen; strengere Landesregelungen bleiben weiterhin möglich.
In der öffentlichen Debatte geht diese Änderung bislang unter. Im Mittelpunkt stehen derzeit die EEG-Novelle und die Reform der Netzentgelte, bekannt als AgNes. Für Unternehmen hängen diese Themen jedoch zusammen: Wer eine Halle für 2027 plant, muss sich heute Gedanken über die Solaranlage machen. Welche wirtschaftlichen Bedingungen bei ihrer späteren Inbetriebnahme gelten, ist noch nicht abschließend geklärt.
Aus Sicht von Enexdo sollten Gebäude und PV-Anlage bei Gewerbeimmobilien von Beginn an gemeinsam geplant werden. Dabei müssen der Netz- und Transformatoranschluss sowie die Anforderungen an Brandschutz und Dachstatik frühzeitig auf die geplante Photovoltaikanlage abgestimmt werden. So entstehen bereits in der Gebäudeplanung die Voraussetzungen für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Anlage.
„Die Solarpflicht bringt ein Thema auf den Tisch, das ohnehin früh in die Gebäudeplanung gehört. Die Unternehmen müssen jetzt aber Entscheidungen treffen, ohne die künftigen Rahmenbedingungen für ihre Photovoltaikanlagen vollständig zu kennen“, sagt Florian Appel, Geschäftsführer der Enexdo GmbH.
Die Auslegung einer Aufdachanlage sollte sich am Strombedarf und am Verbrauchsprofil des Betriebs orientieren. Für überschüssigen Solarstrom sind geeignete Speicher- oder Vermarktungsmöglichkeiten einzuplanen. Die noch offenen Auswirkungen der EEG-Novelle und der Netzentgeltreform AgNes müssen dabei in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.
Die bundesweite Vorgabe ergänzt die bislang vor allem auf Landesebene geregelten Solarpflichten. In einigen Bundesländern bestehen bereits entsprechende Anforderungen; strengere Landesregelungen bleiben weiterhin möglich.
In der öffentlichen Debatte geht diese Änderung bislang unter. Im Mittelpunkt stehen derzeit die EEG-Novelle und die Reform der Netzentgelte, bekannt als AgNes. Für Unternehmen hängen diese Themen jedoch zusammen: Wer eine Halle für 2027 plant, muss sich heute Gedanken über die Solaranlage machen. Welche wirtschaftlichen Bedingungen bei ihrer späteren Inbetriebnahme gelten, ist noch nicht abschließend geklärt.
Aus Sicht von Enexdo sollten Gebäude und PV-Anlage bei Gewerbeimmobilien von Beginn an gemeinsam geplant werden. Dabei müssen der Netz- und Transformatoranschluss sowie die Anforderungen an Brandschutz und Dachstatik frühzeitig auf die geplante Photovoltaikanlage abgestimmt werden. So entstehen bereits in der Gebäudeplanung die Voraussetzungen für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Anlage.
„Die Solarpflicht bringt ein Thema auf den Tisch, das ohnehin früh in die Gebäudeplanung gehört. Die Unternehmen müssen jetzt aber Entscheidungen treffen, ohne die künftigen Rahmenbedingungen für ihre Photovoltaikanlagen vollständig zu kennen“, sagt Florian Appel, Geschäftsführer der Enexdo GmbH.
Die Auslegung einer Aufdachanlage sollte sich am Strombedarf und am Verbrauchsprofil des Betriebs orientieren. Für überschüssigen Solarstrom sind geeignete Speicher- oder Vermarktungsmöglichkeiten einzuplanen. Die noch offenen Auswirkungen der EEG-Novelle und der Netzentgeltreform AgNes müssen dabei in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.




