24.09.2026 Bund fördert 195 kommunale Schwimmbäder
Der Bund unterstützt 195 Kommunen bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung die entsprechen Projekte beschlossen, die mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gefördert werden. Hierfür sind im Wirtschaftsplan 2026 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität 250 Millionen Euro veranschlagt.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Ich freue mich sehr, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erhebliche Mittel speziell für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereitgestellt hat. Denn Schwimmbäder gehören zu unseren Städten und Gemeinden wie der Marktplatz und die Schule. Hier lernen Kinder schwimmen, hier trainieren Vereine und hier trifft man sich in der Freizeit. Damit das so bleibt, investieren wir 250 Millionen Euro in moderne Bäder – so machen wir unsere Kommunen fit für die nächste Generation.“
Im Mittelpunkt des Bundesprogramms SKS in dieser Förderrunde steht die nachhaltige Sanierung der Schwimmbäder. Die geförderten Gebäude müssen nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen. Freibäder sollen nach Abschluss der Maßnahme über eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung verfügen bzw. den Anteil erneuerbarer Energien gesteigert sowie den Ressourcenverbrauch gesenkt haben.
Schwimmbäder erfüllen eine wichtige Funktion für die Gesellschaft: Sie bieten Raum für Schwimmunterricht und Schwimmkurse, für den Vereinssport und für Bewegung und Gesundheitsvorsorge. Mit der Förderung unterstützt der Bund die Kommunen dabei, diese Angebote langfristig zu sichern.
Bereits im April dieses Jahres hatte der Haushaltsausschuss in einer ersten, für alle Sportstätten offenen Förderrunde, 314 Projekte ausgewählt, die jetzt eine Förderung erhalten. Für Ende Oktober ist die Veröffentlichung eines weiteren Projektaufrufs vorgesehen, auf den sich Städte, Gemeinden und Landkreise erneut mit geeigneten Projekten bewerben können. Für beide Förderrunden stehen jeweils 333 Millionen Euro zur Verfügung.
Für die gestern ausgewählten Schwimmbadprojekte startet jetzt das Antragsverfahren. Das mit der Umsetzung des Bundesprogramms beauftragte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird dafür auf die Projektkommunen zugehen.
Dazu Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Ich freue mich sehr, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erhebliche Mittel speziell für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereitgestellt hat. Denn Schwimmbäder gehören zu unseren Städten und Gemeinden wie der Marktplatz und die Schule. Hier lernen Kinder schwimmen, hier trainieren Vereine und hier trifft man sich in der Freizeit. Damit das so bleibt, investieren wir 250 Millionen Euro in moderne Bäder – so machen wir unsere Kommunen fit für die nächste Generation.“
Im Mittelpunkt des Bundesprogramms SKS in dieser Förderrunde steht die nachhaltige Sanierung der Schwimmbäder. Die geförderten Gebäude müssen nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen. Freibäder sollen nach Abschluss der Maßnahme über eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung verfügen bzw. den Anteil erneuerbarer Energien gesteigert sowie den Ressourcenverbrauch gesenkt haben.
Schwimmbäder erfüllen eine wichtige Funktion für die Gesellschaft: Sie bieten Raum für Schwimmunterricht und Schwimmkurse, für den Vereinssport und für Bewegung und Gesundheitsvorsorge. Mit der Förderung unterstützt der Bund die Kommunen dabei, diese Angebote langfristig zu sichern.
Bereits im April dieses Jahres hatte der Haushaltsausschuss in einer ersten, für alle Sportstätten offenen Förderrunde, 314 Projekte ausgewählt, die jetzt eine Förderung erhalten. Für Ende Oktober ist die Veröffentlichung eines weiteren Projektaufrufs vorgesehen, auf den sich Städte, Gemeinden und Landkreise erneut mit geeigneten Projekten bewerben können. Für beide Förderrunden stehen jeweils 333 Millionen Euro zur Verfügung.
Für die gestern ausgewählten Schwimmbadprojekte startet jetzt das Antragsverfahren. Das mit der Umsetzung des Bundesprogramms beauftragte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird dafür auf die Projektkommunen zugehen.




