24.09.2026 Arbeit am Wochenende? DZG warnt vor Einschränkungen bei Minijobs
Mit Blick auf die laufende Debatte über die Zukunft der Minijobs legt die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) ein neues Impulspapier vor. Unter dem Titel „Minijobs: Erwerbsbeteiligung stärken statt einschränken“ hat der Thinktank das Papier in dieser Woche an politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern gesendet. Zusätzliche Aktualität erhält die Debatte durch die jüngsten Landtagswahlen. Sie haben auch die Diskussion über den weiteren Reformkurs der Bundesregierung neu belebt.
Die DZG spricht sich vor diesem Hintergrund für den vollständigen Erhalt des bisherigen Minijob-Sonderstatus aus und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Statt geringfügige Beschäftigung einzuschränken, sollten die Anreize für zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verbessert werden.
„Für viele Betriebe sind Minijobs ein fester Bestandteil ihrer Personalplanung“, erklärt DZG-Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge. „Gerade an Wochenenden, in Saisonzeiten oder bei kurzfristigen Nachfragespitzen sind flexible Beschäftigungsformen unverzichtbar. Wer die Erwerbsbeteiligung erhöhen will, sollte zusätzliche Arbeit attraktiver machen, statt bestehende Beschäftigungsmöglichkeiten zu verteuern oder abzuschaffen.“
Rund 1,3 Millionen Minijobber in der Gastwelt betroffen
Zum 30. Juni 2026 waren – laut Minijob-Zentrale – bundesweit sieben Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt (6.959.301 Personen). Allein in der Gastwelt arbeiten rund 1,3 Millionen Million Minijobber, davon allein eine Million im größten Gastwelt-Sektor Hospitality. Damit gehört der Dienstleistungssektor zu den Wirtschaftsbereichen mit besonders vielen geringfügig Beschäftigten.
Vor diesem Hintergrund richtet sich der Blick auf die anstehenden politischen Entscheidungen zur geringfügigen Beschäftigung. Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs grundsätzlich abzuschaffen. Die konkrete Ausgestaltung soll im weiteren politischen Verfahren beraten werden. Parallel sind zusätzliche Belastungen vorgesehen. Der Pauschalsteuersatz soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Zudem stehen höhere Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Raum.
DZG fordert deutlich bessere Erwerbsanreize
Die Denkfabrik teilt das Ziel, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und die Alterssicherung auf eine breitere Basis zu stellen. Sie warnt jedoch vor der Annahme, dass wegfallende oder verteuerte Minijobs automatisch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzt werden. Ein erheblicher Teil der geringfügig Beschäftigten arbeitet neben Hauptberuf, Studium, Familienarbeit oder im Ruhestand. Fällt diese Beschäftigungsform weg, besteht aus Sicht der DZG das Risiko, dass ein Teil dieser Erwerbstätigkeit ganz entfällt.
„Die entscheidende Frage ist, wie zusätzliche Arbeit attraktiver wird“, sagt der ehemalige Bundestagsabgeordnete Klinge. „Zweitbeschäftigungen dürfen steuerlich nicht benachteiligt werden, Mehrarbeit muss sich stärker lohnen und der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss einfacher werden.“
Vier Empfehlungen an den Gesetzgeber
In ihrem Impulspapier empfiehlt die DZG, den bisherigen Minijob-Sonderstatus vollständig beizubehalten und von zusätzlichen Belastungen abzusehen. Zugleich schlägt sie vor, die steuerliche Behandlung von Zweitbeschäftigungen zu reformieren sowie höhere Freibeträge und geringere Belastungen zusätzlicher Arbeit zu prüfen.
Für die Gastwelt mit ihren Bereichen Tourismus, Hospitality, Foodservice & Freizeit sei die Flexibilität besonders wichtig. Wochenenden, Abendstunden sowie Saison- und Nachfragespitzen ließen sich häufig nicht allein mit der Stammbelegschaft abdecken. „Deutschland braucht mehr Erwerbsbeteiligung. Dafür müssen zusätzliche Arbeitsstunden attraktiver werden und flexible Beschäftigungsformen erhalten bleiben“, betont Klinge.
Die DZG spricht sich vor diesem Hintergrund für den vollständigen Erhalt des bisherigen Minijob-Sonderstatus aus und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Statt geringfügige Beschäftigung einzuschränken, sollten die Anreize für zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verbessert werden.
„Für viele Betriebe sind Minijobs ein fester Bestandteil ihrer Personalplanung“, erklärt DZG-Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge. „Gerade an Wochenenden, in Saisonzeiten oder bei kurzfristigen Nachfragespitzen sind flexible Beschäftigungsformen unverzichtbar. Wer die Erwerbsbeteiligung erhöhen will, sollte zusätzliche Arbeit attraktiver machen, statt bestehende Beschäftigungsmöglichkeiten zu verteuern oder abzuschaffen.“
Rund 1,3 Millionen Minijobber in der Gastwelt betroffen
Zum 30. Juni 2026 waren – laut Minijob-Zentrale – bundesweit sieben Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt (6.959.301 Personen). Allein in der Gastwelt arbeiten rund 1,3 Millionen Million Minijobber, davon allein eine Million im größten Gastwelt-Sektor Hospitality. Damit gehört der Dienstleistungssektor zu den Wirtschaftsbereichen mit besonders vielen geringfügig Beschäftigten.
Vor diesem Hintergrund richtet sich der Blick auf die anstehenden politischen Entscheidungen zur geringfügigen Beschäftigung. Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs grundsätzlich abzuschaffen. Die konkrete Ausgestaltung soll im weiteren politischen Verfahren beraten werden. Parallel sind zusätzliche Belastungen vorgesehen. Der Pauschalsteuersatz soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Zudem stehen höhere Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Raum.
DZG fordert deutlich bessere Erwerbsanreize
Die Denkfabrik teilt das Ziel, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und die Alterssicherung auf eine breitere Basis zu stellen. Sie warnt jedoch vor der Annahme, dass wegfallende oder verteuerte Minijobs automatisch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzt werden. Ein erheblicher Teil der geringfügig Beschäftigten arbeitet neben Hauptberuf, Studium, Familienarbeit oder im Ruhestand. Fällt diese Beschäftigungsform weg, besteht aus Sicht der DZG das Risiko, dass ein Teil dieser Erwerbstätigkeit ganz entfällt.
„Die entscheidende Frage ist, wie zusätzliche Arbeit attraktiver wird“, sagt der ehemalige Bundestagsabgeordnete Klinge. „Zweitbeschäftigungen dürfen steuerlich nicht benachteiligt werden, Mehrarbeit muss sich stärker lohnen und der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss einfacher werden.“
Vier Empfehlungen an den Gesetzgeber
In ihrem Impulspapier empfiehlt die DZG, den bisherigen Minijob-Sonderstatus vollständig beizubehalten und von zusätzlichen Belastungen abzusehen. Zugleich schlägt sie vor, die steuerliche Behandlung von Zweitbeschäftigungen zu reformieren sowie höhere Freibeträge und geringere Belastungen zusätzlicher Arbeit zu prüfen.
Für die Gastwelt mit ihren Bereichen Tourismus, Hospitality, Foodservice & Freizeit sei die Flexibilität besonders wichtig. Wochenenden, Abendstunden sowie Saison- und Nachfragespitzen ließen sich häufig nicht allein mit der Stammbelegschaft abdecken. „Deutschland braucht mehr Erwerbsbeteiligung. Dafür müssen zusätzliche Arbeitsstunden attraktiver werden und flexible Beschäftigungsformen erhalten bleiben“, betont Klinge.




