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18.09.2026 Vorsorge für Unternehmen: Wenn Extremwetter den Betrieb lahmlegt

Extreme Hitze und Trockenheit prägten den Sommer 2026. Solche Hitzewellen entwickeln sich laut einer Analyse des Kreditversicherers Allianz Trade auch zu einer wachsenden Belastung für die deutsche Wirtschaft: Die Verluste könnten sich in Deutschland zwischen 2026 und 2030 auf insgesamt rund 131?Milliarden US Dollar summieren, wenn sich starke Hitzewellen wiederholen. Denn die hohen Temperaturen senken die Produktivität, während gleichzeitig die Energiekosten steigen. Doch nicht nur Hitze, auch Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen, Sturm, Hagel oder Waldbrände können Unternehmen empfindlich treffen.

„Ob ein vollgelaufener Keller nach Starkregen, Sturmschäden am Betriebsgebäude, ein wegen Waldbrandgefahr gesperrtes Gewerbegebiet oder Produktionsanlagen, die bei anhaltender Hitze nicht mehr zuverlässig arbeiten: Extremwetter kann Unternehmen auf ganz unterschiedliche Weise treffen. Dabei muss ein Ereignis nicht einmal den eigenen Standort unmittelbar beschädigen. Auch Stromausfälle, gesperrte Verkehrswege oder Ausfälle bei wichtigen Zulieferern beeinträchtigen den Geschäftsbetrieb in solchen Fällen erheblich“, erläutert Sejdin Sejdini, Geschäftsführer der ProFina Deutschland GmbH.

Versicherungen als Vorsorge

Bei Extremwetter denken viele zunächst an den sichtbaren Sachschaden, der etwa Produktionsanlagen und Warenbestände beschädigt oder Dächer und Fassaden in Mitleidenschaft zieht. Doch auch Maschinen und technische Anlagen können überhitzen, Kühlketten lahmgelegt oder Arbeitsabläufe unterbrochen werden. Hinzu kommen mögliche Strom- und Infrastrukturausfälle, die eventuell Produktion, IT-Systeme oder Logistik beeinträchtigen. Für Unternehmen entsteht daraus häufig eine Kettenreaktion: Eine Anlage fällt aus, die Produktion steht still, Liefertermine können nicht eingehalten werden und Umsätze bleiben aus. Gleichzeitig laufen viele Kosten wie Mieten, Gehälter, Finanzierungskosten oder Leasingraten weiter.

„Zusätzlich entstehen möglicherweise Folgeschäden, die sich erst später bemerkbar machen. Kunden wechseln vielleicht zu anderen Anbietern, Aufträge gehen verloren oder Vertragsverpflichtungen lassen sich nicht einhalten. Müssen etwa Spezialmaschinen ersetzt oder Betriebsgebäude umfangreich saniert werden, kann es Wochen oder Monate dauern, bis das Unternehmen wieder seine ursprüngliche Kapazität erreicht“, sagt Sejdini und ergänzt: „Deshalb sollte die Vorsorge nicht beim Schutz von Gebäuden und Inventar enden.“ Es gibt verschiedene Versicherungen, die konkrete Fälle absichern:

1. Geschäftsgebäudeversicherung: Sie kann Schäden am versicherten Betriebsgebäude beispielsweise durch Sturm, Hagel oder Feuer abdecken. Gegen bestimmte Naturgefahren wie Überschwemmung ist in der Regel ein zusätzlicher Einschluss von Elementar- beziehungsweise weiteren Naturgefahren erforderlich.

2. Inhaltsversicherung: Sie schützt – abhängig vom Vertrag – beispielsweise Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte gegen versicherte Gefahren. Hier gilt es zu prüfen, welche Naturgefahren tatsächlich eingeschlossen sind.

3. Maschinenversicherung: Bei Unternehmen mit hochwertigen technischen Anlagen kann sie eine wichtige Ergänzung darstellen. Ob ein durch Hitze, Überspannung oder andere Einwirkungen verursachter Maschinenschaden versichert ist, richtet sich nach Ursache und Vertragsbedingungen.

4. Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallversicherung: Sie kann die finanziellen Folgen eines Betriebsstillstands abfedern und beispielsweise fortlaufende Kosten sowie entgangenen Betriebsgewinn ersetzen. Entscheidend ist, welche Schadenursachen als Auslöser versichert sind.

5. Absicherung von Rückwirkunsschäden: Wird nicht der eigene Betrieb, sondern ein wichtiger Zulieferer oder Abnehmer durch ein versichertes Ereignis lahmgelegt, lassen sich je nach Versicherungskonzept auch daraus resultierende Betriebsunterbrechungen absichern.

Zusätzliches Risikomanagement empfehlenswert

Gerade bei Extremwettereignissen sind die Details in den Verträgen entscheidend. „Ein Unternehmen kann beispielsweise gegen Sturmschäden abgesichert sein, aber gleichzeitig nicht gegen Überschwemmung oder Starkregen. Ebenso bedeutet eine Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zwangsläufig, dass jede wetterbedingte Betriebsschließung versichert ist“, erklärt der Versicherungsexperte. Insgesamt gilt, dass der Versicherungsschutz einen wichtigen Bestandteil der Vorsorge darstellt, aber kein betriebliches Risikomanagement ersetzt. Unternehmen sollten analysieren, welchen Natur- und Wettergefahren ihre Standorte ausgesetzt sind und welche Folgen ein Ausfall zentraler Anlagen oder Prozesse hätte. Dazu können beispielsweise Hochwasserschutzmaßnahmen, eine angepasste Lagerung empfindlicher Waren, ausreichende Kühlung und Verschattung bei Hitze, regelmäßige Wartung technischer Anlagen, Datensicherungen sowie Notfall- und Wiederanlaufpläne gehören. All das hilft Unternehmen, sich gegen Extremwetterereignisse zu wappnen.




























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