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15.09.2026 EU-Vergabereform: KfH fordert mehr Tempo

Die KOALITION für HOLZBAU begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue EU-Vergabeverordnung. Der Entwurf stärkt den Qualitätswettbewerb, erweitert die Möglichkeiten für Verhandlungen in Vergabeverfahren und verankert Nachhaltigkeitskriterien stärker in der öffentlichen Beschaffung. Davon können insbesondere innovative, serielle und modulare Bauweisen profitieren. Kritisch sieht die KfH allerdings den vorgesehenen Zeitplan: Das Gesetzgebungsverfahren soll erst Ende 2027 abgeschlossen werden, die neuen Regeln sollen nach den bisherigen Planungen erst 2029 in Kraft treten.

„Der Vorschlag aus Brüssel setzt an den richtigen Stellen an“, sagt Sun Jensch, Gründerin und Geschäftsführerin der KOALITION für HOLZBAU. Gerade für serielles und modulares Bauen brauchen wir Vergabeverfahren, in denen Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt werden und Auftraggeber mehr Spielraum erhalten. Das kann die öffentliche Vergabe deutlich voranbringen. Der Zeitplan passt allerdings nicht zur Dringlichkeit der Aufgaben. Für die kleinen Trippelschritte der Politik fehlt uns beim Bauen inzwischen schlicht die Zeit.“

Mehr Qualität und Flexibilität in der öffentlichen Vergabe

Zu den zentralen Neuerungen des Kommissionsentwurfs gehören erweiterte Verhandlungsmöglichkeiten und eine stärkere Gewichtung qualitativer Kriterien. Verhandlungen sollen künftig in allen Verfahrensarten möglich sein. Ein ausschließlicher Wettbewerb über den niedrigsten Preis soll grundsätzlich entfallen; qualitative Zuschlagskriterien sollen mindestens 30 Prozent der Gesamtwertung ausmachen. Zugleich bleibt den öffentlichen Auftraggebern auf europäischer Ebene Flexibilität bei der Vergabe an General- und Totalunternehmer. Für einzelne Produktgruppen sollen zudem verbindliche Umweltanforderungen festgelegt werden können.

Dazu erläutert Dr. Rut Herten-Koch, Fachanwältin für Vergaberecht bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft und Ambassadeurin der KOALITION für HOLZBAU:
„Der Entwurf enthält wichtige Weichenstellungen für die öffentliche Bauvergabe. Verfahren mit starren Vorgaben und reinem Preiswettbewerb gehören damit der Vergangenheit an. Gerade bei seriellen und modularen Holzbaukonzepten können damit technische, wirtschaftliche und nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen besser berücksichtigt werden. Auch die auf EU-Ebene weiter bestehende Flexibilität des Auftragsgebers beim Thema General- und Totalunternehmervergabe weist in die richtige Richtung. Die neuen Möglichkeiten könnten gerade für den modernen Holzbau sowie für serielle und modulare Bauweisen wichtige Impulse setzen,“ so Herten-Koch.

„Der Wohnungsmangel wartet nicht auf europäische Gesetzgebungsfristen“, ergänzt Sun Jensch. „Wenn das Gesetzgebungsverfahren Ende 2027 abgeschlossen werden kann, müssen wir alles daransetzen, die neuen Regeln bereits 2028 wirksam werden zu lassen. Europa braucht mehr Wohnraum, eine leistungsfähige Infrastruktur und schnelleres Bauen. Eine Reform, die dafür die richtigen Voraussetzungen schafft, sollten wir nicht ein weiteres Jahr auf die lange Bank schieben,“ so Jensch.



























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