11.09.2026 Kampf gegen Mietwucher: Stadt München plant Mietenmonitor
Die Stadt München plant einen Mietenmonitor. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird das Sozialreferat dem Sozialausschuss des Stadtrats am 24. September zu Entscheidung vorlegen. Die Mieten in München bringen bekanntlich viele Menschen an die Belastungsgrenze. Bei Neuvermietungen stellt die Stadt entweder durch Hinweise oder konkrete Beratungen fest, dass das bereits sehr hohe durchschnittliche Mietniveau in einer Vielzahl von Verträgen nochmals deutlich überschritten wird. Es liegt dann der Verdacht nahe, dass die geforderte Miete gegen geltendes Mietrecht (Mietpreisüberhöhung beziehungsweise Mietwucher) verstoßen könnte. Die Stadt kann nicht in privatrechtlich abgeschlossene Mietverträge eingreifen. Mit einem sogenannten Mietenmonitor sollen Vermieter*innen aber auf möglicherweise rechtswidrige Mietpreisforderungen hingewiesen werden. Der Mietenmonitor als digitales Tool scannt automatisch öffentlich verfügbare Online-Angebote, mit denen sich verdächtig hohe Mieten identifizieren lassen. Dies erfolgt durch einen Onlineabgleich. Angegebene Ausstattungsmerkmale werden mit den Merkmalen aus dem derzeit gültigen Mietspiegel abgeglichen. Vermieter*innen sollen dann im Anschluss auf die rechtlichen Vorgaben hingewiesen werden.
Oberbürgermeister Dominik Krause: „Die Mieten in München liegen auf Rekordniveau und sind für die Münchner*innen eine schwere Belastung. Als Stadt wollen wir alle Möglichkeiten nutzen, um die Preisspirale auf dem Mietmarkt zu bremsen. Der Mietenmonitor soll helfen, Menschen vor überhöhten Mieten zu schützen. Bei signifikanten Überschreitungen bitten wir Vermieter*innen künftig darum, ihr Mietangebot zu überprüfen. Denn wir gehen davon aus, dass Vermieter*innen nicht immer bewusst ist, dass ihre geforderte Miete möglicherweise rechtswidrig ist. Vermieter*innen übernehmen oft die vom entsprechenden Internetportal vorgeschlagene Miete. Die ist aber in vielen Fällen zu hoch.“
Die Stadt hat eine Vorreiterrolle in der Mietberatung. Bereits seit 1981 bietet die Stadt eine Mietberatungsstelle an, um Mieter*innen bei Fragen zu mietrechtlichen Themen im freifinanzierten Wohnungsbereich zu unterstützen. Die Mietberatung im Amt für Wohnen und Migration berät und klärt umfangreich auf, unter anderem rund um das Thema Mietpreise. Jährlich werden rund 25.000 Beratungsgespräche geführt.
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die Ahndung illegaler Mietpreisüberhöhungen jedoch schwierig, da die rechtlichen Voraussetzungen für Bußgelder sehr hoch sind. So sind die Regelungen des §5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) kaum durchsetzbar, da der Nachweis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum selbst in München nur sehr schwer zu erbringen ist. Die hohen und realitätsfernen rechtlichen Hürden verhindern ein wirksames Einschreiten. Die Stadt fordert deshalb seit vielen Jahren zusammen mit anderen Städten eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, bisher leider erfolglos.
Der Mietenmonitor ist vorerst mit einer Projektdauer bis 31. Dezember 2028 angelegt und wird dann auf seine Wirksamkeit evaluiert.
Oberbürgermeister Dominik Krause: „Die Mieten in München liegen auf Rekordniveau und sind für die Münchner*innen eine schwere Belastung. Als Stadt wollen wir alle Möglichkeiten nutzen, um die Preisspirale auf dem Mietmarkt zu bremsen. Der Mietenmonitor soll helfen, Menschen vor überhöhten Mieten zu schützen. Bei signifikanten Überschreitungen bitten wir Vermieter*innen künftig darum, ihr Mietangebot zu überprüfen. Denn wir gehen davon aus, dass Vermieter*innen nicht immer bewusst ist, dass ihre geforderte Miete möglicherweise rechtswidrig ist. Vermieter*innen übernehmen oft die vom entsprechenden Internetportal vorgeschlagene Miete. Die ist aber in vielen Fällen zu hoch.“
Die Stadt hat eine Vorreiterrolle in der Mietberatung. Bereits seit 1981 bietet die Stadt eine Mietberatungsstelle an, um Mieter*innen bei Fragen zu mietrechtlichen Themen im freifinanzierten Wohnungsbereich zu unterstützen. Die Mietberatung im Amt für Wohnen und Migration berät und klärt umfangreich auf, unter anderem rund um das Thema Mietpreise. Jährlich werden rund 25.000 Beratungsgespräche geführt.
Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die Ahndung illegaler Mietpreisüberhöhungen jedoch schwierig, da die rechtlichen Voraussetzungen für Bußgelder sehr hoch sind. So sind die Regelungen des §5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) kaum durchsetzbar, da der Nachweis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum selbst in München nur sehr schwer zu erbringen ist. Die hohen und realitätsfernen rechtlichen Hürden verhindern ein wirksames Einschreiten. Die Stadt fordert deshalb seit vielen Jahren zusammen mit anderen Städten eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, bisher leider erfolglos.
Der Mietenmonitor ist vorerst mit einer Projektdauer bis 31. Dezember 2028 angelegt und wird dann auf seine Wirksamkeit evaluiert.




