01.09.2026 VIB mit wirksamem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Die ordentliche Hauptversammlung der VIB Vermögen AG, die virtuell stattfand, hat sämtlichen Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats und Vorstands mit großen Mehrheiten zugestimmt. Insgesamt waren dabei mehr als 85 % des stimmberechtigten Grundkapitals der VIB vertreten.
Die Vorstände Dirk Oehme (Vorstandssprecher) und Nicolai Greiner sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden jeweils mit hohen Zustimmungsquoten für das Geschäftsjahr 2025 entlastet. Mit Herrn Dr. Matthias Danne und Herrn Dr. Johannes Conradi hat die Hauptversammlung außerdem zwei neue Aufsichtsratsmitglieder in das Gremium gewählt. Sie folgen auf Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt und Herrn Stefan Mattern, deren Amtszeit mit Ablauf dieser Hauptversammlung ausgelaufen ist. In der im Anschluss an die Hauptversammlung stattgefundenen, konstituierenden Sitzung wurde Herr Dr. Matthias Danne zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Dr. Johannes Conradi zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der VIB Vermögen AG gewählt.
Darüber hinaus beschloss die Hauptversammlung die Auszahlung einer Dividende von 0,04 Euro je Aktie, um der VIB Vermögen AG eine möglichst umfassende Flexibilität der Unternehmensfinanzierung zu sichern.
Die unter Tagesordnungspunkt 7 von einer Aktionärin geforderte Geltendmachung von Ersatzansprüchen gem. § 147 Abs. 1 AktG sowie die unter Tagesordnungspunkt 8 von einer Aktionärin geforderte Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG wurde von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die VIB Vermögen AG gibt darüber hinaus bekannt, dass der zwischen der DIC Real Estate Investment GmbH & Co. KGaA und der VIB Vermögen AG in der außerordentlichen Hauptversammlung der VIB am 12. Februar 2026 beschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 27. August 2026 im Handelsregister der VIB Vermögen AG eingetragen wurde und damit Wirksamkeit erlangte. Die Aktionäre haben nun die Möglichkeit innerhalb einer Frist von zwei Monaten die Annahme des Angebots zum Aktientausch gegenüber der mit der Abwicklung beauftragten Zentralabwicklungsstelle zu erklären. Die Frist zur Annahme des Abfindungsangebots endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Bekanntgabe der Eintragung des BGAV im Handelsregister erfolgt ist, somit mit Ablauf des 27. Oktober 2026.
Die Vorstände Dirk Oehme (Vorstandssprecher) und Nicolai Greiner sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden jeweils mit hohen Zustimmungsquoten für das Geschäftsjahr 2025 entlastet. Mit Herrn Dr. Matthias Danne und Herrn Dr. Johannes Conradi hat die Hauptversammlung außerdem zwei neue Aufsichtsratsmitglieder in das Gremium gewählt. Sie folgen auf Herrn Prof. Dr. Gerhard Schmidt und Herrn Stefan Mattern, deren Amtszeit mit Ablauf dieser Hauptversammlung ausgelaufen ist. In der im Anschluss an die Hauptversammlung stattgefundenen, konstituierenden Sitzung wurde Herr Dr. Matthias Danne zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Dr. Johannes Conradi zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der VIB Vermögen AG gewählt.
Darüber hinaus beschloss die Hauptversammlung die Auszahlung einer Dividende von 0,04 Euro je Aktie, um der VIB Vermögen AG eine möglichst umfassende Flexibilität der Unternehmensfinanzierung zu sichern.
Die unter Tagesordnungspunkt 7 von einer Aktionärin geforderte Geltendmachung von Ersatzansprüchen gem. § 147 Abs. 1 AktG sowie die unter Tagesordnungspunkt 8 von einer Aktionärin geforderte Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG wurde von der Hauptversammlung mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die VIB Vermögen AG gibt darüber hinaus bekannt, dass der zwischen der DIC Real Estate Investment GmbH & Co. KGaA und der VIB Vermögen AG in der außerordentlichen Hauptversammlung der VIB am 12. Februar 2026 beschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 27. August 2026 im Handelsregister der VIB Vermögen AG eingetragen wurde und damit Wirksamkeit erlangte. Die Aktionäre haben nun die Möglichkeit innerhalb einer Frist von zwei Monaten die Annahme des Angebots zum Aktientausch gegenüber der mit der Abwicklung beauftragten Zentralabwicklungsstelle zu erklären. Die Frist zur Annahme des Abfindungsangebots endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Bekanntgabe der Eintragung des BGAV im Handelsregister erfolgt ist, somit mit Ablauf des 27. Oktober 2026.




