21.08.2026 Engel & Völkers LiquidHome: Noerr verteidigt Teilverkaufs-Modell
Noerr hat unter Leitung von Dr. Karl-Alexander Neumann, Dr. Tom Billing und Dr. Tobias Lühmann die Engel & Völkers LiquidHome (EVLH) erfolgreich gegen eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) verteidigt.
In dem Verfahren wandte sich der vzbv gegen das Geschäftsmodell des Teilverkaufs von Immobilien. Dieses Modell ermöglicht es Eigentümern, einen Teil des in ihrer Immobilie gebundenen Vermögens gegen Sofortzahlung verfügbar zu machen, ohne aus ihrer Immobilie ausziehen zu müssen. Das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg (Az. 5 UKI 2/25) hat Mustercharakter für die gesamte Teilverkaufsbranche, die jährlich Ankäufe im dreistelligen Millionenbereich tätigt.
Mit Urteil vom 20.08.2026 bestätigte das Gericht, dass Teilverkaufsverträge als eigenständige Vertragskategorie nicht dem Verbraucherdarlehensrecht unterliegen. Damit stehen die Vorteile des Immobilienteilverkaufs auch Eigentümern offen, denen ein Teilverkauf andernfalls wegen der strengen Vorgaben der Kreditwürdigkeitsprüfung verwehrt bliebe. Das Gericht stellte zudem klar, dass EVLH aufgrund eines Nießbrauchsrechts ein Entgelt für die Nutzung ihrer Grundstücksteile zusteht und dass diese Vereinbarung nicht den mietrechtlichen Vorschriften unterfällt. Schließlich bestätigte das Gericht auch, dass EVLH für die Abwicklung des Verkaufs der gesamten Immobilie an einen Dritten die vertraglich vereinbarte Abwicklungsvergütung zusteht.
Noerr zählt zu den führenden Kanzleien im Zusammenhang mit der Abwehr komplexer Musterverfahren, dem Bankrecht und der Finanzregulierung. Bereits 2023 hat Noerr mit einem Team um Dr. Karl-Alexander Neumann die EVLH zur finanzaufsichtsrechtlichen Strukturierung des Teilverkaufs beraten. EVLH ist einer der größten Anbieter auf dem Markt des Immobilienteilverkaufs.
In dem Verfahren wandte sich der vzbv gegen das Geschäftsmodell des Teilverkaufs von Immobilien. Dieses Modell ermöglicht es Eigentümern, einen Teil des in ihrer Immobilie gebundenen Vermögens gegen Sofortzahlung verfügbar zu machen, ohne aus ihrer Immobilie ausziehen zu müssen. Das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg (Az. 5 UKI 2/25) hat Mustercharakter für die gesamte Teilverkaufsbranche, die jährlich Ankäufe im dreistelligen Millionenbereich tätigt.
Mit Urteil vom 20.08.2026 bestätigte das Gericht, dass Teilverkaufsverträge als eigenständige Vertragskategorie nicht dem Verbraucherdarlehensrecht unterliegen. Damit stehen die Vorteile des Immobilienteilverkaufs auch Eigentümern offen, denen ein Teilverkauf andernfalls wegen der strengen Vorgaben der Kreditwürdigkeitsprüfung verwehrt bliebe. Das Gericht stellte zudem klar, dass EVLH aufgrund eines Nießbrauchsrechts ein Entgelt für die Nutzung ihrer Grundstücksteile zusteht und dass diese Vereinbarung nicht den mietrechtlichen Vorschriften unterfällt. Schließlich bestätigte das Gericht auch, dass EVLH für die Abwicklung des Verkaufs der gesamten Immobilie an einen Dritten die vertraglich vereinbarte Abwicklungsvergütung zusteht.
Noerr zählt zu den führenden Kanzleien im Zusammenhang mit der Abwehr komplexer Musterverfahren, dem Bankrecht und der Finanzregulierung. Bereits 2023 hat Noerr mit einem Team um Dr. Karl-Alexander Neumann die EVLH zur finanzaufsichtsrechtlichen Strukturierung des Teilverkaufs beraten. EVLH ist einer der größten Anbieter auf dem Markt des Immobilienteilverkaufs.




