18.08.2026 BAK begrüßt Aktionsplan: Hitzeschutz braucht kluge Planung
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den Aktionsplan zum Hitzeschutz, den fünf Bundesministerien – Umwelt, Finanzen, Arbeit und Soziales, Bauen sowie Entwicklung – am Wochenende vorgelegt haben. Das vierseitige Papier fordert unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit, Änderungen im Bauplanungsrecht sowie besseren Schutz von Beschäftigten vor extremer Hitze. Die BAK sieht darin einen überfälligen Schritt – mahnt aber zugleich an, dass Klimaanpassung nur gelingt, wenn Planerinnen und Planer von Beginn an eingebunden werden.
„Dass sich die Bundesregierung systematisch mit Hitzeschutz befasst, ist ein wichtiges Signal – nach diesem Sommer unbedingt notwendig“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK. „Ein Aktionsplan allein schützt noch niemanden vor der nächsten Hitzewelle. Wirksam wird er erst dort, wo Städte und Quartiere tatsächlich anders geplant, gebaut und begrünt werden. Genau dafür braucht es die Expertise von Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner – und zwar nicht erst am Ende, sondern von der ersten Idee an.“
Besonders begrüßt die BAK, dass der Aktionsplan konkrete Änderungen im Bauplanungsrecht in den Blick nimmt. Dabei entscheidet sich Hitzeschutz nicht allein im Neubau, sondern vor allem im Bestand: bei der Verschattung von Fassaden und öffentlichen Räumen, bei Dach- und Fassadenbegrünung, bei der Entsiegelung von Höfen und Straßenräumen sowie bei der Kühlung ganzer Quartiere durch Wasserflächen, Bäume und durchlüftete Freiräume. All das sind planerische Aufgaben, die Zeit, Können und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen brauchen.
„Wir brauchen eine passende Städtebauförderung für gute Aufenthaltsflächen im Grünen, die der Abkühlung und der Erholung dienen. Dazu gehören auch mehr Frei- und Naturbäder, “ erläutert Andrea Gebhard. „Neben den Maßnahmen in den Städten ist es ebenso notwendig, die Landschaftsräume als Ausgleichsflächen für mehr Klimaschutz zu renaturieren und Wasserkreisläufe zu sichern.“
Die BAK erinnert daran, dass Hitzeschutzmaßnahmen bislang überwiegend auf kommunaler Ebene organisiert sind und stark von den personellen und finanziellen Kapazitäten vor Ort abhängen. Ein nationaler Rahmen kann hier für mehr Verlässlichkeit sorgen – vorausgesetzt, er wird nicht zu zusätzlicher Bürokratie, sondern zu schnelleren, klareren Verfahren führen. Die BAK verweist auf ihre eigenen Vorschläge zur Planungsbeschleunigung und zum seriellen Sanieren, die zeigen, wie sich Klimaanpassung im Bestand rechtssicher und zügig umsetzen lässt, ohne Sicherheitsstandards abzusenken. Eine verlässliche und langfristige Finanzierung auf kommunaler Ebene ist dafür unerlässlich, unabhängig davon, welche planerische Lösung vorliegt.
„Klimaanpassung ist zuallererst Baukultur“, so Gebhard weiter. „Wer Städte hitzeresilient machen will, muss Gestaltung, Funktion und Klimaschutz zusammendenken – Quartier für Quartier, Gebäude für Gebäude. Man muss festhalten, dass hier fünf Ministerinnen und Minister ihrer eigenen Regierung einen Aktionsplan vorlegen mussten, damit sich etwas bewegt. Das zeigt, wie dringend das Thema ist, aber es entbindet auch niemanden in diesem Kabinett von der Verantwortung. Unser Appell richtet sich an die gesamte Bundesregierung, nicht nur an die Häuser, die das Papier geschrieben haben.“
Die BAK bietet der Bundesregierung sowie den beteiligten Ministerien an, bei der weiteren Ausgestaltung des Hitzeaktionsplans und der angekündigten Änderungen im Bauplanungsrecht als Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stehen.
Gemeinsam mit der Allianz Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung hat die BAK zuletzt im Juli 2026 gefordert, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a im Grundgesetz zu verankern. Diese würde es Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, dauerhaft und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und die Klimaanpassung rechtlich abgesichert, strategisch abgestimmt und langfristig finanziert umzusetzen.
„Dass sich die Bundesregierung systematisch mit Hitzeschutz befasst, ist ein wichtiges Signal – nach diesem Sommer unbedingt notwendig“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK. „Ein Aktionsplan allein schützt noch niemanden vor der nächsten Hitzewelle. Wirksam wird er erst dort, wo Städte und Quartiere tatsächlich anders geplant, gebaut und begrünt werden. Genau dafür braucht es die Expertise von Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner – und zwar nicht erst am Ende, sondern von der ersten Idee an.“
Besonders begrüßt die BAK, dass der Aktionsplan konkrete Änderungen im Bauplanungsrecht in den Blick nimmt. Dabei entscheidet sich Hitzeschutz nicht allein im Neubau, sondern vor allem im Bestand: bei der Verschattung von Fassaden und öffentlichen Räumen, bei Dach- und Fassadenbegrünung, bei der Entsiegelung von Höfen und Straßenräumen sowie bei der Kühlung ganzer Quartiere durch Wasserflächen, Bäume und durchlüftete Freiräume. All das sind planerische Aufgaben, die Zeit, Können und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen brauchen.
„Wir brauchen eine passende Städtebauförderung für gute Aufenthaltsflächen im Grünen, die der Abkühlung und der Erholung dienen. Dazu gehören auch mehr Frei- und Naturbäder, “ erläutert Andrea Gebhard. „Neben den Maßnahmen in den Städten ist es ebenso notwendig, die Landschaftsräume als Ausgleichsflächen für mehr Klimaschutz zu renaturieren und Wasserkreisläufe zu sichern.“
Die BAK erinnert daran, dass Hitzeschutzmaßnahmen bislang überwiegend auf kommunaler Ebene organisiert sind und stark von den personellen und finanziellen Kapazitäten vor Ort abhängen. Ein nationaler Rahmen kann hier für mehr Verlässlichkeit sorgen – vorausgesetzt, er wird nicht zu zusätzlicher Bürokratie, sondern zu schnelleren, klareren Verfahren führen. Die BAK verweist auf ihre eigenen Vorschläge zur Planungsbeschleunigung und zum seriellen Sanieren, die zeigen, wie sich Klimaanpassung im Bestand rechtssicher und zügig umsetzen lässt, ohne Sicherheitsstandards abzusenken. Eine verlässliche und langfristige Finanzierung auf kommunaler Ebene ist dafür unerlässlich, unabhängig davon, welche planerische Lösung vorliegt.
„Klimaanpassung ist zuallererst Baukultur“, so Gebhard weiter. „Wer Städte hitzeresilient machen will, muss Gestaltung, Funktion und Klimaschutz zusammendenken – Quartier für Quartier, Gebäude für Gebäude. Man muss festhalten, dass hier fünf Ministerinnen und Minister ihrer eigenen Regierung einen Aktionsplan vorlegen mussten, damit sich etwas bewegt. Das zeigt, wie dringend das Thema ist, aber es entbindet auch niemanden in diesem Kabinett von der Verantwortung. Unser Appell richtet sich an die gesamte Bundesregierung, nicht nur an die Häuser, die das Papier geschrieben haben.“
Die BAK bietet der Bundesregierung sowie den beteiligten Ministerien an, bei der weiteren Ausgestaltung des Hitzeaktionsplans und der angekündigten Änderungen im Bauplanungsrecht als Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stehen.
Gemeinsam mit der Allianz Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung hat die BAK zuletzt im Juli 2026 gefordert, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a im Grundgesetz zu verankern. Diese würde es Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, dauerhaft und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und die Klimaanpassung rechtlich abgesichert, strategisch abgestimmt und langfristig finanziert umzusetzen.




