18.08.2026 BRANICKS: Anleihegläubiger stimmen Laufzeit-Verlängerung zu
Die BRANICKS Group AG gibt bekannt, dass die Inhaber ihrer EUR 400.000.000 Unternehmensanleihe (Green Bond) 2,250 % 2021/2026 im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 des Schuldverschreibungsgesetzes im Zeitraum vom 15. August 2026 bis zum 17. August 2026 sämtlichen von der Gesellschaft vorgeschlagenen Beschlüssen jeweils mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen zugestimmt haben. An der Abstimmung nahmen Anleihegläubiger teil, die deutlich mehr als 50 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen repräsentieren. Das für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum war damit erreicht.
Die Anleihegläubiger haben im Rahmen der Abstimmung insbesondere der Bestellung der MR Treuhand GmbH, München, zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger zugestimmt. Zudem wurde der gemeinsame Vertreter ermächtigt, mit Wirkung für und gegen alle Anleihegläubiger unter anderem einen Verzicht auf bestimmte Kündigungsrechte und die Nichteinforderung der am 22. September 2026 fälligen Rückzahlung der Anleihe bis zum Vollzug der geplanten umfassenden Restrukturierung auf Basis einer weiteren Abstimmung der Anleihegläubiger zu erklären. Darüber hinaus stimmten die Anleihegläubiger einer Änderung der Anleihebedingungen zu, die insbesondere eine Verlängerung der Fälligkeit der Anleihe bis zum 31. Dezember 2026, mit Verlängerungsoption bis zum 31. März 2027, betrifft.
Der vollständige Wortlaut der gefassten Beschlüsse wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vollzug der Änderungen der Anleihebedingungen erfolgt – vorbehaltlich etwaiger Anfechtungsklagen – nach Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist durch entsprechende Ergänzung bzw. Änderung der beim zuständigen Clearingsystem hinterlegten Globalurkunde über die Anleihe.
Weiteres Vorgehen
Die beschlossene Laufzeitverlängerung schafft gemeinsam mit der vorgesehenen kurzfristigen Brückenfinanzierung in Höhe von EUR 35 Mio. den erforderlichen zeitlichen und finanziellen Spielraum für die Umsetzung der geplanten umfassenden Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft, wie sie in den am 30. Juli 2026 unterzeichneten und am 31. Juli 2026 wirksam gewordenen Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von Anleihe- und Schuldscheingläubigern vereinbart wurde.
Im nächsten Schritt wird eine zweite Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG durchgeführt, die die umfassende Restrukturierung der Anleihe zum Gegenstand hat.
Die Gesellschaft wird die Kapitalmärkte über den weiteren Fortgang im Zusammenhang mit der Implementierung der Restrukturierung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informieren.
Die Anleihegläubiger haben im Rahmen der Abstimmung insbesondere der Bestellung der MR Treuhand GmbH, München, zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger zugestimmt. Zudem wurde der gemeinsame Vertreter ermächtigt, mit Wirkung für und gegen alle Anleihegläubiger unter anderem einen Verzicht auf bestimmte Kündigungsrechte und die Nichteinforderung der am 22. September 2026 fälligen Rückzahlung der Anleihe bis zum Vollzug der geplanten umfassenden Restrukturierung auf Basis einer weiteren Abstimmung der Anleihegläubiger zu erklären. Darüber hinaus stimmten die Anleihegläubiger einer Änderung der Anleihebedingungen zu, die insbesondere eine Verlängerung der Fälligkeit der Anleihe bis zum 31. Dezember 2026, mit Verlängerungsoption bis zum 31. März 2027, betrifft.
Der vollständige Wortlaut der gefassten Beschlüsse wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vollzug der Änderungen der Anleihebedingungen erfolgt – vorbehaltlich etwaiger Anfechtungsklagen – nach Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist durch entsprechende Ergänzung bzw. Änderung der beim zuständigen Clearingsystem hinterlegten Globalurkunde über die Anleihe.
Weiteres Vorgehen
Die beschlossene Laufzeitverlängerung schafft gemeinsam mit der vorgesehenen kurzfristigen Brückenfinanzierung in Höhe von EUR 35 Mio. den erforderlichen zeitlichen und finanziellen Spielraum für die Umsetzung der geplanten umfassenden Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft, wie sie in den am 30. Juli 2026 unterzeichneten und am 31. Juli 2026 wirksam gewordenen Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von Anleihe- und Schuldscheingläubigern vereinbart wurde.
Im nächsten Schritt wird eine zweite Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG durchgeführt, die die umfassende Restrukturierung der Anleihe zum Gegenstand hat.
Die Gesellschaft wird die Kapitalmärkte über den weiteren Fortgang im Zusammenhang mit der Implementierung der Restrukturierung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informieren.




