14.08.2026 Eigenverwaltungsverfahren der 12.18. Investment Management GmbH
Die 12.18. Investment Management GmbH hat am 13.08.26 beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf hat daraufhin die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Geschäftsführer Uwe Drangmeister wird im Verfahren von der Kanzlei KebekusPartner unterstützt.
Ziel der Eigenverwaltung ist es, die wirtschaftlichen und finanziellen Strukturen der Gesellschaft zu überprüfen, neu zu ordnen und eine tragfähige Grundlage für die weitere Entwicklung zu schaffen.
Operative Gesellschaften rechtlich eigenständig
Der Antrag auf Eigenverwaltung betrifft ausschließlich die 12.18. Investment Management GmbH, die derzeit 5 Mitarbeitende beschäftigt. Die weiteren Gesellschaften der 12.18.-Gruppe sind rechtlich eigenständige Unternehmen und nicht Gegenstand des Verfahrens und werden regulär fortgeführt.
Veränderte Rahmenbedingungen
In einem insgesamt sehr schwierigen Marktumfeld war es der Gesellschaft zuletzt nicht mehr möglich, die für einen unveränderten Geschäftsbetrieb erforderliche Liquidität rechtzeitig aus Teilverkäufen zu realisieren. Nach in den vergangenen Jahren wiederholten Veränderungen mit Blick auf Struktur und strategische Ausrichtung der Gesellschaft sind nun im Rahmen der Eigenverwaltung die Beteiligungen, Finanzierungsstrukturen und bestehenden Handlungsoptionen zu prüfen. „Die Eigenverwaltung schafft den rechtlichen Rahmen, um die bestehenden Strukturen geordnet zu überprüfen und die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Im Mittelpunkt steht dabei der bestmögliche Erhalt vorhandener Werte“, erklärt Uwe Drangmeister, Geschäftsführer der 12.18. Investment Management GmbH.“
Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument
Die Eigenverwaltung ist ein gesetzlich vorgesehenes Sanierungsinstrument. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen unter rechtlicher Aufsicht und Begleitung weiter. Der vorläufige Sachwalter überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger.
Die 12.18.-Gruppe verfügt über Beteiligungen und Projekte insbesondere in den Bereichen Hotellerie, Hospitality, Immobilien und Projektentwicklung. Für Kunden, Gäste und Geschäftspartner der operativen Gesellschaften ergeben sich keine Änderungen. Der Geschäftsbetrieb wird wie gewohnt fortgeführt, bestehende Ansprechpartner und Abläufe bleiben unverändert.
Ziel der Eigenverwaltung ist es, die wirtschaftlichen und finanziellen Strukturen der Gesellschaft zu überprüfen, neu zu ordnen und eine tragfähige Grundlage für die weitere Entwicklung zu schaffen.
Operative Gesellschaften rechtlich eigenständig
Der Antrag auf Eigenverwaltung betrifft ausschließlich die 12.18. Investment Management GmbH, die derzeit 5 Mitarbeitende beschäftigt. Die weiteren Gesellschaften der 12.18.-Gruppe sind rechtlich eigenständige Unternehmen und nicht Gegenstand des Verfahrens und werden regulär fortgeführt.
Veränderte Rahmenbedingungen
In einem insgesamt sehr schwierigen Marktumfeld war es der Gesellschaft zuletzt nicht mehr möglich, die für einen unveränderten Geschäftsbetrieb erforderliche Liquidität rechtzeitig aus Teilverkäufen zu realisieren. Nach in den vergangenen Jahren wiederholten Veränderungen mit Blick auf Struktur und strategische Ausrichtung der Gesellschaft sind nun im Rahmen der Eigenverwaltung die Beteiligungen, Finanzierungsstrukturen und bestehenden Handlungsoptionen zu prüfen. „Die Eigenverwaltung schafft den rechtlichen Rahmen, um die bestehenden Strukturen geordnet zu überprüfen und die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Im Mittelpunkt steht dabei der bestmögliche Erhalt vorhandener Werte“, erklärt Uwe Drangmeister, Geschäftsführer der 12.18. Investment Management GmbH.“
Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument
Die Eigenverwaltung ist ein gesetzlich vorgesehenes Sanierungsinstrument. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt das Unternehmen unter rechtlicher Aufsicht und Begleitung weiter. Der vorläufige Sachwalter überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger.
Die 12.18.-Gruppe verfügt über Beteiligungen und Projekte insbesondere in den Bereichen Hotellerie, Hospitality, Immobilien und Projektentwicklung. Für Kunden, Gäste und Geschäftspartner der operativen Gesellschaften ergeben sich keine Änderungen. Der Geschäftsbetrieb wird wie gewohnt fortgeführt, bestehende Ansprechpartner und Abläufe bleiben unverändert.




