14.08.2026 Was die bundesweite Solarpflicht für Projektentwickler bedeutet
Im Rahmen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes, mit dem unter anderem Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wird eine bundesweite Solarpflicht eingeführt. Ab 2030 gilt diese auch für neue Wohngebäude. Für Projektentwickler und Wohnungsunternehmen stellt sich somit immer weniger die Frage, ob eine Photovoltaikanlage installiert wird, sondern wie sie dimensioniert und der erzeugte Strom anschließend sinnvoll im Gebäude genutzt werden kann. Julius Pahmeier, Gründer und Geschäftsführer von VREY, ordnet ein:
„Die bundesweite Solarpflicht ist für den Neubau weniger ein grundlegender Umbruch, als es zunächst klingt. In vielen Bundesländern existieren bereits heute entsprechende Vorgaben, ergänzt durch Förderprogramme, die an die Errichtung einer Photovoltaikanlage gekoppelt sind. Grundsätzlich bin ich kein Freund von ordnungspolitischen Zwängen. In der Praxis kann eine klare Vorgabe aber auch Prozesse vereinfachen: Die Frage, ob eine PV-Anlage gebaut wird, entfällt dann. Entscheidend ist vielmehr, wie sie sinnvoll umgesetzt wird.
Aus unserer täglichen Arbeit zeigt sich, dass Photovoltaik für viele Projektentwickler noch kein Standardprozess ist. Dabei müssen technische und wirtschaftliche Fragen frühzeitig zusammengedacht werden. Technisch geht es beispielsweise darum, die verschiedenen Gewerke aufeinander abzustimmen und bereits in der Planung Themen wie Zählerstruktur, Wärmepumpe oder Wallboxen zu berücksichtigen. Wirtschaftlich stellt sich vor allem die Frage, wie groß die Anlage im Hinblick auf den erwarteten Verbrauch im Gebäude sinnvoll dimensioniert werden sollte.
Genau deshalb sollte auch das spätere Versorgungskonzept von Anfang an Teil der Planung sein. Wer lediglich die Mindestanforderungen erfüllt und den Solarstrom beispielsweise nur für den Allgemeinstrom nutzt, schöpft das wirtschaftliche Potenzial der Anlage häufig nicht aus. Ein großer Teil des erzeugten Stroms wird dann ins Netz eingespeist, was angesichts sinkender Einspeisevergütungen ohnehin immer unattraktiver wird. Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung kann der Strom hingegen direkt von den Bewohnern im Gebäude genutzt werden. Das erhöht den lokalen Verbrauch und beeinflusst damit auch die wirtschaftlich sinnvolle Dimensionierung der Anlage. Entscheidend ist dabei, dass der Aufwand bei diesem Modell minimal bleibt. Aus unserer Praxiserfahrung ist genau das für Projektentwickler und Bauträger ein wichtiger Faktor.
Je früher Projektentwickler diese Fragen berücksichtigen, desto einfacher lassen sich die notwendigen Abläufe in die Planung integrieren. Gerade weil die Umsetzung von Photovoltaikanlagen für viele Projektentwickler noch kein routinierter Standardprozess ist, können erfahrene Partner dabei unterstützen, technische und wirtschaftliche Anforderungen von Beginn an zusammenzuführen und klare Abläufe festzulegen. Sind diese einmal etabliert, lassen sie sich auch auf weitere Projekte übertragen und zu einem Regelprozess entwickeln.“
„Die bundesweite Solarpflicht ist für den Neubau weniger ein grundlegender Umbruch, als es zunächst klingt. In vielen Bundesländern existieren bereits heute entsprechende Vorgaben, ergänzt durch Förderprogramme, die an die Errichtung einer Photovoltaikanlage gekoppelt sind. Grundsätzlich bin ich kein Freund von ordnungspolitischen Zwängen. In der Praxis kann eine klare Vorgabe aber auch Prozesse vereinfachen: Die Frage, ob eine PV-Anlage gebaut wird, entfällt dann. Entscheidend ist vielmehr, wie sie sinnvoll umgesetzt wird.
Aus unserer täglichen Arbeit zeigt sich, dass Photovoltaik für viele Projektentwickler noch kein Standardprozess ist. Dabei müssen technische und wirtschaftliche Fragen frühzeitig zusammengedacht werden. Technisch geht es beispielsweise darum, die verschiedenen Gewerke aufeinander abzustimmen und bereits in der Planung Themen wie Zählerstruktur, Wärmepumpe oder Wallboxen zu berücksichtigen. Wirtschaftlich stellt sich vor allem die Frage, wie groß die Anlage im Hinblick auf den erwarteten Verbrauch im Gebäude sinnvoll dimensioniert werden sollte.
Genau deshalb sollte auch das spätere Versorgungskonzept von Anfang an Teil der Planung sein. Wer lediglich die Mindestanforderungen erfüllt und den Solarstrom beispielsweise nur für den Allgemeinstrom nutzt, schöpft das wirtschaftliche Potenzial der Anlage häufig nicht aus. Ein großer Teil des erzeugten Stroms wird dann ins Netz eingespeist, was angesichts sinkender Einspeisevergütungen ohnehin immer unattraktiver wird. Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung kann der Strom hingegen direkt von den Bewohnern im Gebäude genutzt werden. Das erhöht den lokalen Verbrauch und beeinflusst damit auch die wirtschaftlich sinnvolle Dimensionierung der Anlage. Entscheidend ist dabei, dass der Aufwand bei diesem Modell minimal bleibt. Aus unserer Praxiserfahrung ist genau das für Projektentwickler und Bauträger ein wichtiger Faktor.
Je früher Projektentwickler diese Fragen berücksichtigen, desto einfacher lassen sich die notwendigen Abläufe in die Planung integrieren. Gerade weil die Umsetzung von Photovoltaikanlagen für viele Projektentwickler noch kein routinierter Standardprozess ist, können erfahrene Partner dabei unterstützen, technische und wirtschaftliche Anforderungen von Beginn an zusammenzuführen und klare Abläufe festzulegen. Sind diese einmal etabliert, lassen sie sich auch auf weitere Projekte übertragen und zu einem Regelprozess entwickeln.“




