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01.08.2026 Branicks: Lock-Up Vereinbarungen vollumfänglich wirksam geworden

Die BRANICKS Group AG gibt unter Bezugnahme auf die Mitteilung vom 30. Juli 2026 bekannt, dass die am 30. Juli 2026 unterzeichneten Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von Gläubigern der Anleihe und von Inhabern der Namensschuldverschreibungen und der Schuldscheindarlehen gestern um 17:34 Uhr (MEZ) vollumfänglich wirksam geworden sind. Sämtliche in den Lock-Up Vereinbarungen vorgesehenen Wirksamkeitsbedingungen sind erfüllt, unter anderem:

1. mehr als 50 % der Gläubiger des derzeit ausstehenden Gesamtnennbetrags der EUR 400 Millionen Anleihe (ISIN: XS2388910270, fällig am 22. September 2026) sowie Gläubiger der Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die insgesamt 100 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldscheindarlehen und der Namensschuldverschreibungen ausmachen, sind Parteien der Lock-Up Vereinbarungen geworden;

2. Herr Josef Schultheis wurde in der Funktion eines Chief Restructuring Officer als Mitglied des Vorstands der Branicks bestellt;

3. der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat mit Wirkung zum heutigen Tag sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Branicks niedergelegt.

Weiteres Vorgehen

Branicks setzt nun das in den Lock-Up Vereinbarungen mit den Gläubigern vereinbarte Refinanzierungs- und Restrukturierungskonzept um. Branicks hat zeitgleich mit dieser Mitteilung die Gläubiger der Anleihe zur ersten Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 des deutschen Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) eingeladen. Die Gesellschaft wird die Kapitalmärkte über den weiteren Fortgang im Zusammenhang mit der Implementierung der Restrukturierung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informieren.


























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