31.07.2026 Branicks: Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von Gläubigern
Die BRANICKS Group AG gibt bekannt, dass sie gestern Lock-Up Vereinbarungen mit (i) einer Gruppe von Anleihegläubigern über ihre unbesicherte Anleihe mit einem derzeit ausstehenden Nennbetrag von EUR 400 Millionen (ISIN: XS2388910270, fällig am 22. September 2026), und (ii) einer Gruppe von Gläubigern ihrer Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit einem derzeit ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 179,5 Millionen mit Fälligkeiten zwischen 2026 und 2031 abgeschlossen hat, die insbesondere den Zweck verfolgen, die Verlängerung und Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten zu angepassten Konditionen zu ermöglichen. Die Mitglieder der Ad-hoc Gruppe halten derzeit zusammen 60,4 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Anleihe. Die Gläubiger der SSD/NSV, die derzeit Partei der Lock-Up Vereinbarung sind, machen mehr als 90% des ausstehenden Gesamtnennbetrags der SSD/NSV aus.
Die Wirksamkeit wesentlicher Bestimmungen der Lock-Up Vereinbarungen, einschließlich der Verpflichtung zur Unterstützung der Transaktion, hängt vom Eintreten bestimmter Bedingungen ab, darunter das Ausscheiden des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft, die Bestellung von Herrn Josef Schultheis zum Chief Restructuring Officer (CRO) als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und der Beitritt von Inhabern der SSD/NSV, die 100 % des ausstehenden Gesamtbetrags der SSD/NSV repräsentieren, zur Lock-Up Vereinbarung. Die Bedingungen müssen spätestens bis zum 31. Juli 2026 erfüllt sein.
Mehr unter https://branicks.com/investor-relations/veroeffentlichungen/ad-hoc-mitteilungen/
Die Wirksamkeit wesentlicher Bestimmungen der Lock-Up Vereinbarungen, einschließlich der Verpflichtung zur Unterstützung der Transaktion, hängt vom Eintreten bestimmter Bedingungen ab, darunter das Ausscheiden des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft, die Bestellung von Herrn Josef Schultheis zum Chief Restructuring Officer (CRO) als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft und der Beitritt von Inhabern der SSD/NSV, die 100 % des ausstehenden Gesamtbetrags der SSD/NSV repräsentieren, zur Lock-Up Vereinbarung. Die Bedingungen müssen spätestens bis zum 31. Juli 2026 erfüllt sein.
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