29.07.2026 Immobilienverrentung: Einheitliche Verbraucherschutzstandards
Der Bundesverband Immobilienverrentung e. V. (BVIV) setzt den Ausbau einheitlicher Branchenstandards konsequent fort. Mit dem rechtlich geprüften Mustervertrag für den Immobilien-Teilverkauf hat der Verband Anfang des Jahres den Grundstein für mehr Transparenz und einheitliche Qualitätsstandards gelegt. Nun folgt der nächste Schritt: Bis Ende des Jahres sollen die entwickelten Informations- und Verbraucherschutzstandards auf sämtliche im BVIV vertretenen Modelle der Immobilienverrentung ausgeweitet werden.
Mit der Ausweitung der Standards entsteht erstmals ein verbandsweit einheitlicher Rahmen für Transparenz und Verbraucherinformation über die verschiedenen Modelle der Immobilienverrentung hinweg. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die unterschiedlichen Angebote künftig auf einer vergleichbaren Informationsbasis bewerten können. „Immobilienverrentung umfasst heute unterschiedliche Modelle mit unterschiedlichen Eigenschaften. Unser Anspruch ist, dass Verbraucher unabhängig vom gewählten Modell verständliche Informationen, nachvollziehbare Vertragsunterlagen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage erhalten. Daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen", sagt Thomas Weiss, Vorstand des BVIV.
Bewährte Standards werden auf weitere Verrentungsmodelle übertragen
Die bereits für den Immobilien-Teilverkauf entwickelten Standards werden in den kommenden Monaten schrittweise auf weitere Modelle der Immobilienverrentung übertragen. Hierzu gehören unter anderem standardisierte Produktinformationsblätter, produktspezifische Verbraucherinformationen, einheitliche Beratungsunterlagen sowie standardisierte Geeignetheitsprüfungen, sofern die Beratung unmittelbar durch ein Mitgliedsunternehmen erfolgt.
Für Verrentungsmodelle mit laufenden Nutzungsentgelten – etwa den Immobilien-Teilverkauf oder den Verkauf gegen Erbbaurecht – werden darüber hinaus standardisierte Kostenausweise eingeführt. Ein Kostenausweis-Muster für den Immobilien-Teilverkauf wurde kürzlich auf der Website des BVIV veröffentlicht. Für andere Verrentungsmodelle werden die wirtschaftlichen Auswirkungen jeweils in einer auf das Produkt zugeschnittenen Form transparent dargestellt. Bis Ende 2026 sollen sämtliche Informations- und Qualitätsstandards für alle im BVIV vertretenen Modelle der Immobilienverrentung vollständig vorliegen.
Mehr Transparenz für Verbraucher
Mit der Ausweitung der Branchenstandards greift der BVIV zahlreiche Aspekte auf, die in den vergangenen Jahren in Politik, Wissenschaft und Verbraucherschutz intensiv diskutiert wurden. Bereits heute gehören bei den Mitgliedsunternehmen unter anderem die frühzeitige Bereitstellung von Vertragsunterlagen, transparente Informationen zu Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, Hinweise auf alternative Verrentungsmodelle sowie standardisierte Beratungsprozesse zum gelebten Branchenstandard. Ein weiterer Baustein ist die Geeignetheitsprüfung. Sie soll im Rahmen einer Beratung durch das jeweilige Mitgliedsunternehmen dazu beitragen, gemeinsam mit den Interessenten zu prüfen, welches Verrentungsmodell zu deren persönlicher und wirtschaftlicher Situation passt - ein Muster für die Geignetheitsprüfung beim Immobilien-Teilverkauf wurde jüngst auf der Website des BVIV veröffentlicht. „Verbraucherschutz endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Er beginnt mit einer verständlichen Beratung und einer informierten Entscheidung. Deshalb entwickeln wir unsere Qualitätsstandards kontinuierlich weiter", so Christoph Sedlmeier, Vorstand des BVIV.
Dialog konstruktiv fortsetzen
Die Weiterentwicklung der Branchenstandards erfolgt in einer Phase, in der sich die regulatorische Diskussion um den Immobilien-Teilverkauf spürbar verändert hat. Nachdem die früheren Verbraucherschutzhinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) inzwischen nicht mehr Bestandteil ihres Internetauftritts sind, richtet der BVIV den Blick bewusst nach vorne: auf einheitliche Qualitätsstandards für die gesamte Immobilienverrentung. Für den BVIV ist dies Ansporn, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen weiter an transparenten und praxisgerechten Lösungen für Verbraucher zu arbeiten.
Mit der Ausweitung der Standards entsteht erstmals ein verbandsweit einheitlicher Rahmen für Transparenz und Verbraucherinformation über die verschiedenen Modelle der Immobilienverrentung hinweg. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die unterschiedlichen Angebote künftig auf einer vergleichbaren Informationsbasis bewerten können. „Immobilienverrentung umfasst heute unterschiedliche Modelle mit unterschiedlichen Eigenschaften. Unser Anspruch ist, dass Verbraucher unabhängig vom gewählten Modell verständliche Informationen, nachvollziehbare Vertragsunterlagen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage erhalten. Daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen", sagt Thomas Weiss, Vorstand des BVIV.
Bewährte Standards werden auf weitere Verrentungsmodelle übertragen
Die bereits für den Immobilien-Teilverkauf entwickelten Standards werden in den kommenden Monaten schrittweise auf weitere Modelle der Immobilienverrentung übertragen. Hierzu gehören unter anderem standardisierte Produktinformationsblätter, produktspezifische Verbraucherinformationen, einheitliche Beratungsunterlagen sowie standardisierte Geeignetheitsprüfungen, sofern die Beratung unmittelbar durch ein Mitgliedsunternehmen erfolgt.
Für Verrentungsmodelle mit laufenden Nutzungsentgelten – etwa den Immobilien-Teilverkauf oder den Verkauf gegen Erbbaurecht – werden darüber hinaus standardisierte Kostenausweise eingeführt. Ein Kostenausweis-Muster für den Immobilien-Teilverkauf wurde kürzlich auf der Website des BVIV veröffentlicht. Für andere Verrentungsmodelle werden die wirtschaftlichen Auswirkungen jeweils in einer auf das Produkt zugeschnittenen Form transparent dargestellt. Bis Ende 2026 sollen sämtliche Informations- und Qualitätsstandards für alle im BVIV vertretenen Modelle der Immobilienverrentung vollständig vorliegen.
Mehr Transparenz für Verbraucher
Mit der Ausweitung der Branchenstandards greift der BVIV zahlreiche Aspekte auf, die in den vergangenen Jahren in Politik, Wissenschaft und Verbraucherschutz intensiv diskutiert wurden. Bereits heute gehören bei den Mitgliedsunternehmen unter anderem die frühzeitige Bereitstellung von Vertragsunterlagen, transparente Informationen zu Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, Hinweise auf alternative Verrentungsmodelle sowie standardisierte Beratungsprozesse zum gelebten Branchenstandard. Ein weiterer Baustein ist die Geeignetheitsprüfung. Sie soll im Rahmen einer Beratung durch das jeweilige Mitgliedsunternehmen dazu beitragen, gemeinsam mit den Interessenten zu prüfen, welches Verrentungsmodell zu deren persönlicher und wirtschaftlicher Situation passt - ein Muster für die Geignetheitsprüfung beim Immobilien-Teilverkauf wurde jüngst auf der Website des BVIV veröffentlicht. „Verbraucherschutz endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Er beginnt mit einer verständlichen Beratung und einer informierten Entscheidung. Deshalb entwickeln wir unsere Qualitätsstandards kontinuierlich weiter", so Christoph Sedlmeier, Vorstand des BVIV.
Dialog konstruktiv fortsetzen
Die Weiterentwicklung der Branchenstandards erfolgt in einer Phase, in der sich die regulatorische Diskussion um den Immobilien-Teilverkauf spürbar verändert hat. Nachdem die früheren Verbraucherschutzhinweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) inzwischen nicht mehr Bestandteil ihres Internetauftritts sind, richtet der BVIV den Blick bewusst nach vorne: auf einheitliche Qualitätsstandards für die gesamte Immobilienverrentung. Für den BVIV ist dies Ansporn, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen weiter an transparenten und praxisgerechten Lösungen für Verbraucher zu arbeiten.




