29.07.2026 Seniorenkredit: Das Eigenheim als Reisekasse
Viele Menschen möchten den Ruhestand nutzen, um ferne Länder zu entdecken und sich Reiseträume zu erfüllen. Doch das dafür nötige Geld ist häufig in der eigenen Immobilie gebunden. Ein Seniorenkredit kann zusätzliche finanzielle Spielräume schaffen, ohne dass das Haus oder die Wohnung verkauft werden müssen. Darauf weist die WIR WohnImmobilienRente GmbH hin.
Viele ältere Eigentümer verfügen über ein weitgehend oder vollständig abbezahltes Zuhause, haben aber nur begrenzte laufende Einnahmen. Größere Wünsche lassen sich aus der Rente häufig nicht finanzieren. In dieser Situation kann ein Seniorenkredit helfen. Dabei handelt es sich um einen speziellen Kredit, für den die selbstgenutzte Immobilie als Sicherheit dient. Während der Laufzeit zahlen die Darlehensnehmer in der Regel nur die Zinsen.
Die Tilgung erfolgt später, beispielsweise durch die Erben oder aus dem Erlös eines Immobilienverkaufs. Das Geld aus dem Kredit lässt sich frei verwenden – etwa für Reisen, Modernisierungen oder die Unterstützung der Familie.
Die Voraussetzung für den Kredit ist, dass die laufenden Zinsen dauerhaft zum Einkommen der Kreditnehmer passen. Die Höhe der Auszahlung hängt vom Wert der Immobilie sowie den Konditionen des Kreditinstituts ab.
„Viele Menschen haben jahrzehntelang Vermögen in ihrer Immobilie aufgebaut. Ein Seniorenkredit ermöglicht es ihnen, einen Teil davon schon zu Lebzeiten zu nutzen und den Ruhestand nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten“, sagt Dr. Georg F. Doll, geschäftsführender Gesellschafter der WIR WohnImmobilienRente GmbH.
Unterschiedliche Modelle der Immobilienrente
Neben dem Seniorenkredit können auch andere Formen der Immobilienrente zusätzliche Liquidität schaffen. Bei einer Umkehrhypothek werden während der Laufzeit üblicherweise weder Zinsen noch Tilgung gezahlt. Die Rückzahlung erfolgt erst später, etwa nach dem Auszug oder dem Tod der Eigentümer.
Bei einer Leibrente, auch Wohnrente genannt, wird die Immobilie verkauft. Die bisherigen Eigentümer erhalten ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine Einmalzahlung, eine monatliche Rente oder eine Kombination aus beidem. „Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Zielen ab“, erklärt Doll. „Entscheidend ist unter anderem, ob das Eigentum erhalten bleiben soll, ob laufende Zahlungen möglich sind und welche Rolle die spätere Vererbung spielt."
Die WIR WohnImmobilienRente GmbH berät Eigentümer ab 65 Jahren anbieterunabhängig zu den verschiedenen Formen der Immobilienrente.
Viele ältere Eigentümer verfügen über ein weitgehend oder vollständig abbezahltes Zuhause, haben aber nur begrenzte laufende Einnahmen. Größere Wünsche lassen sich aus der Rente häufig nicht finanzieren. In dieser Situation kann ein Seniorenkredit helfen. Dabei handelt es sich um einen speziellen Kredit, für den die selbstgenutzte Immobilie als Sicherheit dient. Während der Laufzeit zahlen die Darlehensnehmer in der Regel nur die Zinsen.
Die Tilgung erfolgt später, beispielsweise durch die Erben oder aus dem Erlös eines Immobilienverkaufs. Das Geld aus dem Kredit lässt sich frei verwenden – etwa für Reisen, Modernisierungen oder die Unterstützung der Familie.
Die Voraussetzung für den Kredit ist, dass die laufenden Zinsen dauerhaft zum Einkommen der Kreditnehmer passen. Die Höhe der Auszahlung hängt vom Wert der Immobilie sowie den Konditionen des Kreditinstituts ab.
„Viele Menschen haben jahrzehntelang Vermögen in ihrer Immobilie aufgebaut. Ein Seniorenkredit ermöglicht es ihnen, einen Teil davon schon zu Lebzeiten zu nutzen und den Ruhestand nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten“, sagt Dr. Georg F. Doll, geschäftsführender Gesellschafter der WIR WohnImmobilienRente GmbH.
Unterschiedliche Modelle der Immobilienrente
Neben dem Seniorenkredit können auch andere Formen der Immobilienrente zusätzliche Liquidität schaffen. Bei einer Umkehrhypothek werden während der Laufzeit üblicherweise weder Zinsen noch Tilgung gezahlt. Die Rückzahlung erfolgt erst später, etwa nach dem Auszug oder dem Tod der Eigentümer.
Bei einer Leibrente, auch Wohnrente genannt, wird die Immobilie verkauft. Die bisherigen Eigentümer erhalten ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine Einmalzahlung, eine monatliche Rente oder eine Kombination aus beidem. „Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Zielen ab“, erklärt Doll. „Entscheidend ist unter anderem, ob das Eigentum erhalten bleiben soll, ob laufende Zahlungen möglich sind und welche Rolle die spätere Vererbung spielt."
Die WIR WohnImmobilienRente GmbH berät Eigentümer ab 65 Jahren anbieterunabhängig zu den verschiedenen Formen der Immobilienrente.




