21.07.2026 LAIQON informiert über eine Veränderung im Aufsichtsrat
Die LAIQON AG informiert darüber, dass das Aufsichtsratsmitglied Herr Jörg Ohlsen sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. August 2026 aus persönlichen Gründen niedergelegt hat. Vorstand und Aufsichtsrat bedauern die Entscheidung von Herrn Ohlsen und danken ihm für sein langjähriges Engagement, die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie seinen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der LAIQON AG.
Da die Erklärung der Niederlegung erst nach der am 17. Juli 2026 erfolgten Veröffentlichung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 im Bundesanzeiger eingegangen ist, konnte kein Tagesordnungspunkt für die Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats vorgesehen werden. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionären, deren Anteile die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 AktG erfüllen, das Recht zusteht, eine entsprechende Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen, um die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes im Rahmen der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen. Ein solches Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum 2. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Da die Erklärung der Niederlegung erst nach der am 17. Juli 2026 erfolgten Veröffentlichung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 im Bundesanzeiger eingegangen ist, konnte kein Tagesordnungspunkt für die Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats vorgesehen werden. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionären, deren Anteile die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 AktG erfüllen, das Recht zusteht, eine entsprechende Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen, um die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes im Rahmen der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen. Ein solches Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum 2. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.




