21.07.2026 Münchner FKG-Förderung bleibt unverändert
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde kurzfristig angepasst. Das FKG steht auch weiterhin zuverlässig zur Verfügung. Die bestehenden BEG-gekoppelten Fördersäulen bleiben unverändert bestehen. Zu beachten sind lediglich die geänderten maximal förderfähigen Kosten der BEG, auf die sich das FKG im Rahmen der Förderung bezieht.
Dies betrifft folgende Fördergegenstände:
• Heizungstausch
• EH Sanierungsstandard
Für diese Maßnahmen gilt weiterhin das Förderprinzip „Antrag vor Auftrag“. Das bedeutet: Zunächst muss der FKG-Antrag gestellt werden. Erst anschließend darf der Vertrag für die BEG-geförderte Maßnahme abgeschlossen werden.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Verträge mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Förderzusagen aus BEG und FKG abzuschließen. Dadurch können Vorhaben vorbereitet werden, ohne den Förderanspruch zu gefährden.
Alle weiteren Fördergegenstände des FKG sind von den Änderungen unberührt und werden weiterhin zu den bisherigen Konditionen gefördert.
Alle Infos zum FKG sowie die Förderrichtlinie sind unter muenchen.de/fkg erhältlich.
Dies betrifft folgende Fördergegenstände:
• Heizungstausch
• EH Sanierungsstandard
Für diese Maßnahmen gilt weiterhin das Förderprinzip „Antrag vor Auftrag“. Das bedeutet: Zunächst muss der FKG-Antrag gestellt werden. Erst anschließend darf der Vertrag für die BEG-geförderte Maßnahme abgeschlossen werden.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Verträge mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Förderzusagen aus BEG und FKG abzuschließen. Dadurch können Vorhaben vorbereitet werden, ohne den Förderanspruch zu gefährden.
Alle weiteren Fördergegenstände des FKG sind von den Änderungen unberührt und werden weiterhin zu den bisherigen Konditionen gefördert.
Alle Infos zum FKG sowie die Förderrichtlinie sind unter muenchen.de/fkg erhältlich.




