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16.07.2026 München Kaufhaus-Komplex Schützenstraße: Öffentlichkeitsbeteiligung

Auf der Nordseite der Münchner Schützenstraße soll anstelle des ehemaligen Kaufhauses aus den 1970er Jahren ein gemischt genutzter Neubau entstehen. Von Mittwoch, 15. Juli, bis Montag, 17. August, hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zum Entwurf des Bebauungsplans Stellung zu nehmen.

Der ehemalige Kaufhaus-Komplex an der Schützenstraße wird umstrukturiert und soll künftig das Quartier in der Nähe des Hauptbahnhofs städtebaulich stärken und aufwerten. Hierfür wird das östliche Gebäude aus den 1970er Jahren abgebrochen und durch einen mehrgeschossigen Neubau ersetzt. Dieser ist als neuer Stadtbaustein mit Büroflächen in den Obergeschossen sowie Einzelhandel im Erd- und Untergeschoss geplant.

Arkaden in der Erdgeschosszone ermöglichen das witterungsgeschützte Flanieren und erweitern den öffentlichen Stadtraum. Auch Dachgärten mit hohem Grünanteil, die teilweise öffentlich zugänglich sind, beleben das Quartier. Für die Realisierung des Projekts ist ein neuer Bebauungsplan nötig. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2168 ist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) bis 17. August im Internet veröffentlicht.

Er kann zusammen mit der Begründung auf der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“ unter bauleitplanung.muenchen.de eingesehen werden. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen im Bereich „Planungsdokumente“ zu finden. Die Plattform bietet die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr aus.

Weitere Infos unter https://stadt.muenchen.de/infos/schuetzenstrasse.html. Unter muenchen.de/auslegung finden sich auch weitere Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren, zu denen man sich derzeit im Rahmen der förmlichen Beteiligung äußern kann.


























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