14.07.2026 Neue Heizungsförderung ab 21. Juli: Das kommt auf Eigentümer zu
Die Bundesregierung hat die Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert. Die neuen Förderbedingungen für Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelten ab 21. Juli 2026. Bereits bewilligte Anträge bleiben unverändert. Eigentümer, die eine Bestätigung für ihren Antrag besitzen, können diesen noch bis zum 20. Juli zu den bisherigen Konditionen einreichen.
Eigentümer, die ihre Heizung modernisieren möchten, können auch weiterhin von einer staatlichen Förderung profitieren. Alle bisher geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig. Zudem bleibt die Grundförderung von 30 Prozent in Bestandsgebäuden erhalten. Weitere Förderbausteine werden angepasst:
Der Einkommens-Bonus wird aktualisiert
Der einkommensabhängige Bonus für selbstnutzende Eigentümer wird neu
gestaffelt: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis
30.000 Euro erhalten künftig einen Bonus von 40 Prozent (bisher 30 Prozent). Für Einkommen bis 40.000 Euro bleibt ein Bonus von 30 Prozent bestehen. Erstmals wird außerdem ein Bonus von 10 Prozent für Einkommen bis 50.000 Euro eingeführt.
Neu ist eine Regelung für Familien: Wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, wird das für die Förderung relevante Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch kann der Haushalt in eine höhere Förderstufe fallen. Zusätzlich erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 50.001 und
60.000 Euro einen Bonus von 10 Prozent.
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt
Selbstnutzende Eigentümer können weiterhin einen Klima-Geschwindigkeitsbonus erhalten, zum Beispiel für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen. Die Prämie sinkt jedoch erstmals ab dem 21.
Juli von bislang 20 auf 16 Prozent und wird schrittweise reduziert, bis sie ab dem 1. August 2028 vollständig wegfällt.
Neue Obergrenzen für Fördersatz und Investitionskosten
Der gesamte Fördersatz wird gedeckelt: Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro mit Kind erhalten maximal 80 Prozent Förderung. Alle anderen Antragsberechtigten werden mit bis zu 70 Prozent Fördergeldern unterstützt.
Gleichzeitig wird die Obergrenze der förderfähigen Investitionskosten angepasst. Für die erste Wohneinheit können ab dem 1. Februar 2027 28.000 Euro berücksichtigt werden (vorher 30.000 Euro). Danach werden die Kosten halbjährlich um 750 Euro gekürzt, bis sie ab dem 1. August 2028 bei 25.000 Euro liegen.
Der Wärmepumpen-Effizienzbonus von 5 Prozent sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen in Höhe von 2.500 Euro werden komplett gestrichen.
Neuer Bonus für Wärmepumpen ab 2027
Für das Jahr 2027 sind weitere Änderungen geplant, darunter ein neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen. Die Prämie soll im ersten Quartal 2027 eingeführt werden und 15 Prozent für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung betragen. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Produktion auf 15 Prozent sinken.
Eigentümer, die ihre Heizung modernisieren möchten, können auch weiterhin von einer staatlichen Förderung profitieren. Alle bisher geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig. Zudem bleibt die Grundförderung von 30 Prozent in Bestandsgebäuden erhalten. Weitere Förderbausteine werden angepasst:
Der Einkommens-Bonus wird aktualisiert
Der einkommensabhängige Bonus für selbstnutzende Eigentümer wird neu
gestaffelt: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis
30.000 Euro erhalten künftig einen Bonus von 40 Prozent (bisher 30 Prozent). Für Einkommen bis 40.000 Euro bleibt ein Bonus von 30 Prozent bestehen. Erstmals wird außerdem ein Bonus von 10 Prozent für Einkommen bis 50.000 Euro eingeführt.
Neu ist eine Regelung für Familien: Wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, wird das für die Förderung relevante Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch kann der Haushalt in eine höhere Förderstufe fallen. Zusätzlich erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 50.001 und
60.000 Euro einen Bonus von 10 Prozent.
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt
Selbstnutzende Eigentümer können weiterhin einen Klima-Geschwindigkeitsbonus erhalten, zum Beispiel für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen. Die Prämie sinkt jedoch erstmals ab dem 21.
Juli von bislang 20 auf 16 Prozent und wird schrittweise reduziert, bis sie ab dem 1. August 2028 vollständig wegfällt.
Neue Obergrenzen für Fördersatz und Investitionskosten
Der gesamte Fördersatz wird gedeckelt: Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro mit Kind erhalten maximal 80 Prozent Förderung. Alle anderen Antragsberechtigten werden mit bis zu 70 Prozent Fördergeldern unterstützt.
Gleichzeitig wird die Obergrenze der förderfähigen Investitionskosten angepasst. Für die erste Wohneinheit können ab dem 1. Februar 2027 28.000 Euro berücksichtigt werden (vorher 30.000 Euro). Danach werden die Kosten halbjährlich um 750 Euro gekürzt, bis sie ab dem 1. August 2028 bei 25.000 Euro liegen.
Der Wärmepumpen-Effizienzbonus von 5 Prozent sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen in Höhe von 2.500 Euro werden komplett gestrichen.
Neuer Bonus für Wärmepumpen ab 2027
Für das Jahr 2027 sind weitere Änderungen geplant, darunter ein neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen. Die Prämie soll im ersten Quartal 2027 eingeführt werden und 15 Prozent für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung betragen. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Produktion auf 15 Prozent sinken.




