10.07.2026 BID kritisiert kurzfristige Umstellung der BEG-Förderung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) kritisiert die kurzfristig eingeleitete Umstellung der KfW-Produkte in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach Mitteilung der KfW gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen für die BEG-Heizungsförderung sowie für die systemische Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Bis zum Start der neuen Förderbedingungen können keine neuen Bestätigungen zum Antrag mehr erstellt werden. Diese technischen Förderbestätigungen, kurz BzA, sind Voraussetzung dafür, dass ein Vorhaben überhaupt zur Förderung angemeldet werden kann. Anträge sind während der Umstellungsphase nur noch mit bereits vorhandener gültiger BzA-ID möglich. Die Frist dafür endet am 20. Juli 2026 um 20 Uhr.
Dazu erklärt der BID-Vorsitzende Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD: „Das ist ein bitteres Déjà-vu. Der Übernacht-Förderstopp bei der KfW am 24. Januar 2022 hat damals enormes Vertrauen zerstört. Wir hatten gehofft, dass die Politik aus diesem Fehler gelernt hat. Jetzt erleben Eigentümer, Unternehmen, Energieberater und Finanzierer wieder eine kurzfristige Umstellung. Wieder ohne ausreichende Vorwarnung. Wieder mitten in laufenden Planungen.
Nach den uns vorliegenden Informationen werden zentrale Förderbausteine deutlich eingeschränkt. Betroffen sind unter anderem Effizienzhausstandards, Boni und Tilgungszuschüsse. Besonders gravierend ist das geplante Abschmelzen der förderfähigen Kosten bei Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern. Künftig sollen nur noch 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und ab der siebten Wohneinheit lediglich 8.000 Euro berücksichtigt werden. Damit verliert die Förderung ausgerechnet in großen Mehrfamilienhäusern und ganzen Wohnungsbeständen massiv an Wirkung. Wer viele Wohnungen auf einmal modernisiert, wird pro Wohnung deutlich schlechter unterstützt.
Die BID sieht in der Umstellung der BEG-Förderung ein fatales Signal an die gesamte Immobilienwirtschaft. Von Planungssicherheit kann hier kaum die Rede sein. Das ist das Gegenteil einer investitionsfreundlichen Förderpolitik.
Bau- und Sanierungsprojekte werden über Jahre geplant und mit Banken, Unternehmen, Eigentümern und Nutzern abgestimmt. Förderbedingungen sind ein zentraler Bestandteil der Finanzierung. Wer Wohnungsbau und Gebäudesanierung will, muss Verlässlichkeit bieten. Förderpolitik darf nicht von einem Tag auf den anderen neue Tatsachen schaffen. Das beschädigt Vertrauen. Und es bremst Investitionen genau dort, wo sie dringend gebraucht werden.
Die BID kritisiert insbesondere die kurze Umstellungsphase. Die KfW verweist zwar darauf, dass Anträge mit bereits vorhandener gültiger BzA-ID noch bis zum 20. Juli gestellt werden können. Für viele Vorhaben, die sich gerade in der Vorbereitung befinden, greift diese Übergangsregelung jedoch zu kurz.
Die kurzfristige Umstellung steht im Widerspruch zu den zuletzt gesetzten politischen Signalen. Mit der Investorenkonferenz in Frankfurt am Main, dem dort vorgestellten Aktionsplan der Bundesbauministerin und dem angekündigten Pakt fürs Eigentum sind vorsichtige Erwartungen an einen neuen Aufbruch im Wohnungsbau verbunden.
Die Gespräche der vergangenen Wochen haben Hoffnung gemacht. Diese Umstellung sendet nun wieder ein anderes Signal: Auf Förderung ist kein Verlass. Das ist Gift für langfristige Investitionen.
Die BID fordert die Bundesregierung auf, die Änderungen transparent zu erläutern, laufende Planungen wirksam zu schützen und verlässliche Übergangsregelungen sicherzustellen. Wer mehr Wohnungsneubau, mehr Sanierung und mehr Klimaschutz im Gebäudebestand erreichen will, muss Förderpolitik planbar und investitionsfreundlich gestalten.
Die Immobilienwirtschaft ist bereit, zu investieren. Dafür braucht sie klare Rahmenbedingungen. Und sie braucht eine Politik, die mit der Branche spricht, bevor Fakten geschaffen werden.“
Bis zum Start der neuen Förderbedingungen können keine neuen Bestätigungen zum Antrag mehr erstellt werden. Diese technischen Förderbestätigungen, kurz BzA, sind Voraussetzung dafür, dass ein Vorhaben überhaupt zur Förderung angemeldet werden kann. Anträge sind während der Umstellungsphase nur noch mit bereits vorhandener gültiger BzA-ID möglich. Die Frist dafür endet am 20. Juli 2026 um 20 Uhr.
Dazu erklärt der BID-Vorsitzende Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD: „Das ist ein bitteres Déjà-vu. Der Übernacht-Förderstopp bei der KfW am 24. Januar 2022 hat damals enormes Vertrauen zerstört. Wir hatten gehofft, dass die Politik aus diesem Fehler gelernt hat. Jetzt erleben Eigentümer, Unternehmen, Energieberater und Finanzierer wieder eine kurzfristige Umstellung. Wieder ohne ausreichende Vorwarnung. Wieder mitten in laufenden Planungen.
Nach den uns vorliegenden Informationen werden zentrale Förderbausteine deutlich eingeschränkt. Betroffen sind unter anderem Effizienzhausstandards, Boni und Tilgungszuschüsse. Besonders gravierend ist das geplante Abschmelzen der förderfähigen Kosten bei Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern. Künftig sollen nur noch 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und ab der siebten Wohneinheit lediglich 8.000 Euro berücksichtigt werden. Damit verliert die Förderung ausgerechnet in großen Mehrfamilienhäusern und ganzen Wohnungsbeständen massiv an Wirkung. Wer viele Wohnungen auf einmal modernisiert, wird pro Wohnung deutlich schlechter unterstützt.
Die BID sieht in der Umstellung der BEG-Förderung ein fatales Signal an die gesamte Immobilienwirtschaft. Von Planungssicherheit kann hier kaum die Rede sein. Das ist das Gegenteil einer investitionsfreundlichen Förderpolitik.
Bau- und Sanierungsprojekte werden über Jahre geplant und mit Banken, Unternehmen, Eigentümern und Nutzern abgestimmt. Förderbedingungen sind ein zentraler Bestandteil der Finanzierung. Wer Wohnungsbau und Gebäudesanierung will, muss Verlässlichkeit bieten. Förderpolitik darf nicht von einem Tag auf den anderen neue Tatsachen schaffen. Das beschädigt Vertrauen. Und es bremst Investitionen genau dort, wo sie dringend gebraucht werden.
Die BID kritisiert insbesondere die kurze Umstellungsphase. Die KfW verweist zwar darauf, dass Anträge mit bereits vorhandener gültiger BzA-ID noch bis zum 20. Juli gestellt werden können. Für viele Vorhaben, die sich gerade in der Vorbereitung befinden, greift diese Übergangsregelung jedoch zu kurz.
Die kurzfristige Umstellung steht im Widerspruch zu den zuletzt gesetzten politischen Signalen. Mit der Investorenkonferenz in Frankfurt am Main, dem dort vorgestellten Aktionsplan der Bundesbauministerin und dem angekündigten Pakt fürs Eigentum sind vorsichtige Erwartungen an einen neuen Aufbruch im Wohnungsbau verbunden.
Die Gespräche der vergangenen Wochen haben Hoffnung gemacht. Diese Umstellung sendet nun wieder ein anderes Signal: Auf Förderung ist kein Verlass. Das ist Gift für langfristige Investitionen.
Die BID fordert die Bundesregierung auf, die Änderungen transparent zu erläutern, laufende Planungen wirksam zu schützen und verlässliche Übergangsregelungen sicherzustellen. Wer mehr Wohnungsneubau, mehr Sanierung und mehr Klimaschutz im Gebäudebestand erreichen will, muss Förderpolitik planbar und investitionsfreundlich gestalten.
Die Immobilienwirtschaft ist bereit, zu investieren. Dafür braucht sie klare Rahmenbedingungen. Und sie braucht eine Politik, die mit der Branche spricht, bevor Fakten geschaffen werden.“




