29.06.2026 BdSt fordert: Kommunen schnell entlasten
Obwohl wir es mit Rekordsteuereinnahmen zu tun haben, übersteigen die Ausgaben der Städte und Gemeinden ihre Einnahmen um mehr als 30 Milliarden Euro pro Jahr! Der kommunale Schuldenstand liegt inzwischen bei 200 Milliarden Euro – ein Anstieg um 50 Prozent innerhalb von 5 Jahren. Eine historische Finanzkrise!
Deshalb begrüßt der Bund der Steuerzahler (BdSt) die verpflichtende Regelung, dass der Bund gegenüber den Kommunen mehr Finanzverantwortung übernimmt. Und wie genau? Nicht durch eine pauschale Abgeltung, sondern durch einen systematischen Kostenausgleich, der das Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“ widerspiegelt! Schließlich ist es vor allem der Bund, der durch seine Versprechen gesetzlicher Sozialleistungen Rekordausgaben für die Städte und Gemeinden verursacht. Diese Ausgaben laufen inzwischen dramatisch aus dem Ruder! Insoweit ist die Einigung von Bund und Ländern ein logischer und überfälliger Schluss: Dass nämlich der Bund 80 Prozent der Mehrkosten, die durch die Bundessozialgesetzgebung ausgelöst werden, selbst tragen muss, sofern diese bei Ländern und Kommunen zusammen mehr als 200 Millionen Euro erreichen. Wir meinen: Dies wird das Kostenbewusstsein in den Bundesministerien und im Bundestag schärfen. Viel zu oft wird dort eine Politik zulasten Dritter betrieben.
Ein großes Problem aber bleibt: Die neue Regel ändert am aktuellen katastrophalen Zustand der Kommunalfinanzen nichts, sondern schafft erst in Zukunft Abhilfe. Deshalb sind zusätzliche Sparanstrengungen nötig, um unsere Kommunen strukturell zu entlasten und von einem hohen administrativen Aufwand zu befreien. Wir brauchen eine gesamtstaatliche Aufgabenkritik sowie eine konsequente Digitalisierung von Leistungen und Verwaltung. Die Reform des Sozialstaats betrifft vor allem die kommunale Ebene und muss energisch vorangetrieben werden!
Was bei der Gesundheitsreform berücksichtigt werden sollte
Die Belastung Dritter durch die Politik betrifft auch alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherungen. Auch die ausufernden versicherungsfremden Leistungen auf Kosten der Beitragszahler müssen ein Ende finden! Unterm Strich brauchen wir auch bei den Sozialversicherungen das Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“.
Vor der Verabschiedung der Gesundheitsreform im Juli appelliert der BdSt deshalb an den Bund, die Verantwortung für die Gesundheitskosten der Empfänger von Grundsicherungsleistungen stärker zu übernehmen. Diese Kosten gehören nicht von der Beitragsgemeinschaft finanziert, sondern vom Staat! Das sollte bei der Gesundheitsreform sowie dem Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2027 und zum Finanzplan bis 2030 berücksichtigt werden!
Deshalb begrüßt der Bund der Steuerzahler (BdSt) die verpflichtende Regelung, dass der Bund gegenüber den Kommunen mehr Finanzverantwortung übernimmt. Und wie genau? Nicht durch eine pauschale Abgeltung, sondern durch einen systematischen Kostenausgleich, der das Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“ widerspiegelt! Schließlich ist es vor allem der Bund, der durch seine Versprechen gesetzlicher Sozialleistungen Rekordausgaben für die Städte und Gemeinden verursacht. Diese Ausgaben laufen inzwischen dramatisch aus dem Ruder! Insoweit ist die Einigung von Bund und Ländern ein logischer und überfälliger Schluss: Dass nämlich der Bund 80 Prozent der Mehrkosten, die durch die Bundessozialgesetzgebung ausgelöst werden, selbst tragen muss, sofern diese bei Ländern und Kommunen zusammen mehr als 200 Millionen Euro erreichen. Wir meinen: Dies wird das Kostenbewusstsein in den Bundesministerien und im Bundestag schärfen. Viel zu oft wird dort eine Politik zulasten Dritter betrieben.
Ein großes Problem aber bleibt: Die neue Regel ändert am aktuellen katastrophalen Zustand der Kommunalfinanzen nichts, sondern schafft erst in Zukunft Abhilfe. Deshalb sind zusätzliche Sparanstrengungen nötig, um unsere Kommunen strukturell zu entlasten und von einem hohen administrativen Aufwand zu befreien. Wir brauchen eine gesamtstaatliche Aufgabenkritik sowie eine konsequente Digitalisierung von Leistungen und Verwaltung. Die Reform des Sozialstaats betrifft vor allem die kommunale Ebene und muss energisch vorangetrieben werden!
Was bei der Gesundheitsreform berücksichtigt werden sollte
Die Belastung Dritter durch die Politik betrifft auch alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherungen. Auch die ausufernden versicherungsfremden Leistungen auf Kosten der Beitragszahler müssen ein Ende finden! Unterm Strich brauchen wir auch bei den Sozialversicherungen das Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“.
Vor der Verabschiedung der Gesundheitsreform im Juli appelliert der BdSt deshalb an den Bund, die Verantwortung für die Gesundheitskosten der Empfänger von Grundsicherungsleistungen stärker zu übernehmen. Diese Kosten gehören nicht von der Beitragsgemeinschaft finanziert, sondern vom Staat! Das sollte bei der Gesundheitsreform sowie dem Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2027 und zum Finanzplan bis 2030 berücksichtigt werden!




