26.06.2026 Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz muss zur Blaupause werden
Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft (ZIA) sieht im heute vom Bundestag verabschiedeten Infrastruktur-Zukunftsgesetz eine Blaupause für die Modernisierung und Beschleunigung des Bauplanungsrechts – auch im Hochbau.
„Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zeigt, wie Planungs- und Genehmigungsverfahren konsequent beschleunigt und digitalisiert werden können. Diese Instrumente sollten nun systematisch auf den Wohnungs- und Hochbau übertragen werden“, erklärt Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA.
Ein zentrales Anliegen des Verbands ist die konsequente Anwendung des Prinzips des überragenden öffentlichen Interesses. „Wenn Infrastrukturprojekte wie Schienen-, Straßen- oder Energievorhaben in dieser Weise priorisiert werden, muss diese Logik auch für den dringend benötigten Wohnungsbau gelten“, so Schöberl.
Positiv bewertet der ZIA insbesondere die im Gesetz vorgesehene vollständige Digitalisierung der Verfahren. Die verpflichtende elektronische Einreichung, digitale Beteiligung sowie der Ansatz „digital only“ seien ein wesentlicher Fortschritt. Diese Standards müssten vollständig und ohne Ausnahmen in das Bauplanungsrecht übernommen werden.
Darüber hinaus sieht der Verband weitere entscheidende Beschleunigungshebel, die auch im Wohnungsbau Anwendung finden sollten. Dazu zählen verbindliche Fristen für Stellungnahmen und Genehmigungen, der gezielte Einsatz externer Projektmanager zur Verfahrensunterstützung sowie die Möglichkeit, bauvorbereitende Maßnahmen früher umzusetzen. „Frühe Planbarkeit ist ein zentraler Faktor für schnellere und verlässlichere Bauprozesse“, betont Schöberl.
Im gestern gestarteten parlamentarischen Verfahren zur BauGB-Novelle sieht der ZIA die Chance auf gezielte Verbesserungen im Gesetzentwurf. Erforderlich seien insbesondere eine verbindliche Fristenlogik, eine konsequente Beschleunigung der Verfahren sowie eine rechtliche Gleichstellung vorbereitender Maßnahmen.
Der ZIA fordert daher, die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz enthaltenen Instrumente auch in die BauGB-Weiterentwicklung zu integrieren. „Wer den Wohnungsbau wirklich erleichtern will, muss dieselben Maßstäbe anlegen wie bei Infrastrukturprojekten“, so Schöberl.
Zudem fordert der Verband, den Referentenentwurf zum Gebäudetyp E noch vor der Sommerpause vorzulegen. „Ein klarer rechtlicher Rahmen für einfaches, serielles und kosteneffizientes Bauen ist ein entscheidender Hebel zur Senkung der Baukosten. Ohne diesen Schritt bleibt erhebliches Potenzial ungenutzt“, so Schöberl abschließend.
„Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zeigt, wie Planungs- und Genehmigungsverfahren konsequent beschleunigt und digitalisiert werden können. Diese Instrumente sollten nun systematisch auf den Wohnungs- und Hochbau übertragen werden“, erklärt Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA.
Ein zentrales Anliegen des Verbands ist die konsequente Anwendung des Prinzips des überragenden öffentlichen Interesses. „Wenn Infrastrukturprojekte wie Schienen-, Straßen- oder Energievorhaben in dieser Weise priorisiert werden, muss diese Logik auch für den dringend benötigten Wohnungsbau gelten“, so Schöberl.
Positiv bewertet der ZIA insbesondere die im Gesetz vorgesehene vollständige Digitalisierung der Verfahren. Die verpflichtende elektronische Einreichung, digitale Beteiligung sowie der Ansatz „digital only“ seien ein wesentlicher Fortschritt. Diese Standards müssten vollständig und ohne Ausnahmen in das Bauplanungsrecht übernommen werden.
Darüber hinaus sieht der Verband weitere entscheidende Beschleunigungshebel, die auch im Wohnungsbau Anwendung finden sollten. Dazu zählen verbindliche Fristen für Stellungnahmen und Genehmigungen, der gezielte Einsatz externer Projektmanager zur Verfahrensunterstützung sowie die Möglichkeit, bauvorbereitende Maßnahmen früher umzusetzen. „Frühe Planbarkeit ist ein zentraler Faktor für schnellere und verlässlichere Bauprozesse“, betont Schöberl.
Im gestern gestarteten parlamentarischen Verfahren zur BauGB-Novelle sieht der ZIA die Chance auf gezielte Verbesserungen im Gesetzentwurf. Erforderlich seien insbesondere eine verbindliche Fristenlogik, eine konsequente Beschleunigung der Verfahren sowie eine rechtliche Gleichstellung vorbereitender Maßnahmen.
Der ZIA fordert daher, die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz enthaltenen Instrumente auch in die BauGB-Weiterentwicklung zu integrieren. „Wer den Wohnungsbau wirklich erleichtern will, muss dieselben Maßstäbe anlegen wie bei Infrastrukturprojekten“, so Schöberl.
Zudem fordert der Verband, den Referentenentwurf zum Gebäudetyp E noch vor der Sommerpause vorzulegen. „Ein klarer rechtlicher Rahmen für einfaches, serielles und kosteneffizientes Bauen ist ein entscheidender Hebel zur Senkung der Baukosten. Ohne diesen Schritt bleibt erhebliches Potenzial ungenutzt“, so Schöberl abschließend.




