17.06.2026 GEIG-Novelle vor dem Inkrafttreten: M3E veröffentlicht Whitepaper
Welche Pflichten heute gelten, was sich mit der EPBD-Umsetzung ändert und wie sich die nötigen Investitionen wirtschaftlich planen lassen – der neue Praxisleitfaden ordnet den Rechtsrahmen ein und ist ab sofort kostenfrei verfügbar.
Das auf Elektromobilität spezialisierte Berliner Beratungsunternehmen M3E hat ein neues Whitepaper veröffentlicht zu den erwartbaren Auswirkungen der EPBD-Novelle (Richtlinie (EU) 2024/1275) auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Der kostenlose Praxisleitfaden ordnet den aktuellen Rechtsrahmen ein, erläutert die anstehenden Verschärfungen und beleuchtet, welche Investitionen für Eigentümer und Betreiber von Gebäuden künftig notwendig werden – von der europäischen Rechtsgrundlage über die nationalen Anforderungen bis zu konkreten Einzelfragen aus Unternehmensperspektive.
Verschärfte Pflichten voraussichtlich noch vor dem 1. Juli 2026
Hintergrund ist die Überarbeitung des GEIG, mit der Deutschland die novellierte EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht überführt. Die EU-Umsetzungsfrist lief am 28. Mai 2026 ab; den Referentenentwurf legte die Bundesregierung am 5. Mai 2026 vor, das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026. Die erste Beratung im Deutschen Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Neuregelungen noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Inhaltlich senkt die Novelle die Schwellenwerte und weitet die Pflichten aus. Bei neuen Wohngebäuden greifen die Vorgaben künftig bereits ab mehr als drei Stellplätzen, bei Nichtwohngebäuden ab mehr als fünf. Neu ist vor allem die Pflicht zur Vorverkabelung von mindestens der Hälfte der Stellplätze; hinzu kommen Anforderungen an intelligentes und teils bidirektionales Laden. Für Bürogebäude ist mindestens ein Ladepunkt je zwei Stellplätze vorgesehen, für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gelten ab dem 1. Januar 2027 eigene Vorgaben.
„Mit der GEIG-Novelle wird aus einer absehbaren Entwicklung geltendes Recht. Der Zeitpunkt, an dem Eigentümer, Immobilienunternehmen und Projektentwickler handeln müssen, rückt deutlich nach vorne. Die Schwellenwerte sinken, und erstmals wird die Vorverkabelung zur Pflicht. Wer das früh in die Bau- und Sanierungsplanung einbezieht, erfüllt nicht nur die Vorgaben, sondern vermeidet teure Nachrüstungen. Genau diese Einordnung möchten wir mit dem Whitepaper liefern“, kommentiert Dr. Christian Milan, Gründer und Geschäftsführer der M3E GmbH.
Von der Pflicht zur Investitionsentscheidung
Über die rechtliche Einordnung hinaus widmet sich das Whitepaper der wirtschaftlichen Seite. Es zeigt, wann sich die reine Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur empfiehlt und wann die kombinierte Umsetzung mit Sanierung oder Photovoltaik die bessere Wahl ist. Den größten Anteil an den Gesamtkosten machen Tiefbau und Elektroinstallation sowie der Netzanschluss aus – zugleich liegt dort das größte Einsparpotenzial. Durch Lastmanagement statt Netzausbau, die Bündelung mehrerer Standorte, Vorinstallation bei Sanierungen und Standardisierung lassen sich Gesamtinvestitionen nach Einschätzung von M3E um 20 bis 40 Prozent senken.
Ergänzend vergleicht der Leitfaden gängige Betriebsmodelle – vom Eigenbetrieb über das CPO- und Mischmodell bis zum Mieterstrom – und ordnet ein, welche Variante sich für welche Portfoliogröße eignet. Eine praxisnahe Checkliste sowie ein FAQ-Teil greifen häufige Fragen auf, etwa zu Sanktionen, zur Eignung mobiler Ladestationen oder zur standortübergreifenden Anrechnung von Ladepunkten.
Förderung und Sanktionen im Blick
Der Förderteil macht auf relevante Programme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene aufmerksam. Im Mittelpunkt steht das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“, das mit insgesamt 500 Millionen Euro den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden unterstützt und für das seit dem 15. April 2026 Anträge gestellt werden können. Hinzu kommen zinsgünstige KfW-Investitionskredite sowie wechselnde Landes- und Kommunalprogramme.
Auf der anderen Seite skizziert das Whitepaper die möglichen Folgen einer Nichterfüllung: Das GEIG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vor. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, kann sich jedoch nicht „freikaufen“: Die Pflicht bleibt bestehen. Im äußersten Fall kann die Behörde die Umsetzung der Maßnahmen veranlassen und dem Verantwortlichen die Kosten in Rechnung stellen.
„Die meisten Fragen, die uns derzeit erreichen, drehen sich nicht um das Ob, sondern um das Wie und Wann: Welche Pflicht greift bei welchem Gebäude, welche Investition lohnt sich jetzt, und welche Förderung lässt sich kombinieren? Der Leitfaden führt diese Punkte – von der Checkliste über die Kostenbetrachtung bis zu den aktuellen Förderprogrammen – an einer Stelle zusammen, damit Unternehmen schneller zu belastbaren Entscheidungen kommen“, so Dennis Nonnenkamp, Head of Consulting der M3E GmbH.
Das Whitepaper „Erwartbare Auswirkungen der EPBD-Novelle (2024/1275) auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)“ erscheint in der ersten Version und wird mit der weiteren Gesetzgebung fortgeschrieben.
Das auf Elektromobilität spezialisierte Berliner Beratungsunternehmen M3E hat ein neues Whitepaper veröffentlicht zu den erwartbaren Auswirkungen der EPBD-Novelle (Richtlinie (EU) 2024/1275) auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Der kostenlose Praxisleitfaden ordnet den aktuellen Rechtsrahmen ein, erläutert die anstehenden Verschärfungen und beleuchtet, welche Investitionen für Eigentümer und Betreiber von Gebäuden künftig notwendig werden – von der europäischen Rechtsgrundlage über die nationalen Anforderungen bis zu konkreten Einzelfragen aus Unternehmensperspektive.
Verschärfte Pflichten voraussichtlich noch vor dem 1. Juli 2026
Hintergrund ist die Überarbeitung des GEIG, mit der Deutschland die novellierte EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht überführt. Die EU-Umsetzungsfrist lief am 28. Mai 2026 ab; den Referentenentwurf legte die Bundesregierung am 5. Mai 2026 vor, das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026. Die erste Beratung im Deutschen Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Neuregelungen noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Inhaltlich senkt die Novelle die Schwellenwerte und weitet die Pflichten aus. Bei neuen Wohngebäuden greifen die Vorgaben künftig bereits ab mehr als drei Stellplätzen, bei Nichtwohngebäuden ab mehr als fünf. Neu ist vor allem die Pflicht zur Vorverkabelung von mindestens der Hälfte der Stellplätze; hinzu kommen Anforderungen an intelligentes und teils bidirektionales Laden. Für Bürogebäude ist mindestens ein Ladepunkt je zwei Stellplätze vorgesehen, für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gelten ab dem 1. Januar 2027 eigene Vorgaben.
„Mit der GEIG-Novelle wird aus einer absehbaren Entwicklung geltendes Recht. Der Zeitpunkt, an dem Eigentümer, Immobilienunternehmen und Projektentwickler handeln müssen, rückt deutlich nach vorne. Die Schwellenwerte sinken, und erstmals wird die Vorverkabelung zur Pflicht. Wer das früh in die Bau- und Sanierungsplanung einbezieht, erfüllt nicht nur die Vorgaben, sondern vermeidet teure Nachrüstungen. Genau diese Einordnung möchten wir mit dem Whitepaper liefern“, kommentiert Dr. Christian Milan, Gründer und Geschäftsführer der M3E GmbH.
Von der Pflicht zur Investitionsentscheidung
Über die rechtliche Einordnung hinaus widmet sich das Whitepaper der wirtschaftlichen Seite. Es zeigt, wann sich die reine Vorbereitung der Leitungsinfrastruktur empfiehlt und wann die kombinierte Umsetzung mit Sanierung oder Photovoltaik die bessere Wahl ist. Den größten Anteil an den Gesamtkosten machen Tiefbau und Elektroinstallation sowie der Netzanschluss aus – zugleich liegt dort das größte Einsparpotenzial. Durch Lastmanagement statt Netzausbau, die Bündelung mehrerer Standorte, Vorinstallation bei Sanierungen und Standardisierung lassen sich Gesamtinvestitionen nach Einschätzung von M3E um 20 bis 40 Prozent senken.
Ergänzend vergleicht der Leitfaden gängige Betriebsmodelle – vom Eigenbetrieb über das CPO- und Mischmodell bis zum Mieterstrom – und ordnet ein, welche Variante sich für welche Portfoliogröße eignet. Eine praxisnahe Checkliste sowie ein FAQ-Teil greifen häufige Fragen auf, etwa zu Sanktionen, zur Eignung mobiler Ladestationen oder zur standortübergreifenden Anrechnung von Ladepunkten.
Förderung und Sanktionen im Blick
Der Förderteil macht auf relevante Programme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene aufmerksam. Im Mittelpunkt steht das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“, das mit insgesamt 500 Millionen Euro den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden unterstützt und für das seit dem 15. April 2026 Anträge gestellt werden können. Hinzu kommen zinsgünstige KfW-Investitionskredite sowie wechselnde Landes- und Kommunalprogramme.
Auf der anderen Seite skizziert das Whitepaper die möglichen Folgen einer Nichterfüllung: Das GEIG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vor. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, kann sich jedoch nicht „freikaufen“: Die Pflicht bleibt bestehen. Im äußersten Fall kann die Behörde die Umsetzung der Maßnahmen veranlassen und dem Verantwortlichen die Kosten in Rechnung stellen.
„Die meisten Fragen, die uns derzeit erreichen, drehen sich nicht um das Ob, sondern um das Wie und Wann: Welche Pflicht greift bei welchem Gebäude, welche Investition lohnt sich jetzt, und welche Förderung lässt sich kombinieren? Der Leitfaden führt diese Punkte – von der Checkliste über die Kostenbetrachtung bis zu den aktuellen Förderprogrammen – an einer Stelle zusammen, damit Unternehmen schneller zu belastbaren Entscheidungen kommen“, so Dennis Nonnenkamp, Head of Consulting der M3E GmbH.
Das Whitepaper „Erwartbare Auswirkungen der EPBD-Novelle (2024/1275) auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)“ erscheint in der ersten Version und wird mit der weiteren Gesetzgebung fortgeschrieben.




