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12.06.2026 Weiterbildung für Verwalter bleibt Pflicht – aber ohne Kontrolle

Wohnimmobilienverwalter haben auch weiterhin die Pflicht, sich fortzubilden. Prüfungen der Weiterbildungsnachweise durch die Behörden entfallen allerdings. Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zum Bürokratieabbau, das ursprünglich die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Verwalter und Makler vorsah, in geänderter Form beschlossen. Wohnen im Eigentum hatte sich gemeinsam mit zahlreichen Verbänden für den Erhalt der Weiterbildungspflicht eingesetzt.

„Dass die Weiterbildungspflicht für Verwalter erhalten bleibt, ist ein klarer Erfolg. Die Pflicht sichert Qualität und Rechtssicherheit in der Immobilienverwaltung“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes Wohnen im Eigentum, „das ist eine gute Nachricht für alle Wohnungseigentümer.“ Laut einer WiE-Umfrage aus diesem Jahr waren 89 Prozent der befragten Eigentümer der Ansicht, dass die Weiterbildungspflicht beibehalten werden sollte. 84 Prozent gingen davon aus, dass die Abschaffung negative Folgen für Wohnungseigentümergemeinschaften haben würde.

„Gleichzeitig hätten wir uns ein stärkeres Bekenntnis zur kontinuierlichen Professionalisierung der Branche gewünscht“, sagt von Möller. Wohnen im Eigentum hatte eine Ausweitung der Weiterbildungspflicht auf mindestens 15 Stunden pro Jahr gefordert und setzt sich seit langem für einen Sachkundenachweis oder einen eigenständigen Ausbildungsberuf als Berufszugangsvoraussetzung ein. Derzeit besteht eine Weiterbildungspflicht in Höhe von 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren.

Fehlende Nachweis-Prüfung verschiebt Verantwortung auf Verbraucher

Kritisch sieht Wohnen im Eigentum, dass die Pflicht der Verwalter, die Weiterbildung der letzten drei Kalenderjahre den Behörden auf Anfrage nachzuweisen, abgeschafft wird (§ 15b Makler- und Bauträgerverordnung). „Durch den Wegfall der Nachweis-Prüfungen werden die Behörden geringfügig entlastet, zugleich wird jedoch ein zentrales Element der Durchsetzung geschwächt“, sagt von Möller. „Letztlich verlagert die fehlende behördliche Prüfung die Verantwortung weiter auf die Verbraucher“, kritisiert von Möller.
Wohnen im Eigentum empfiehlt Wohnungseigentümergemeinschaften, aktiv die Vorlage von Weiterbildungsnachweisen einzufordern. Nach der neuen Gesetzeslage sind Verwalter verpflichtet, die Nachweise digital oder analog für 3 Jahre zu archivieren. „Seriöse Verwalter werden dies selbstverständlich leisten – es darf aber nicht vom guten Willen allein abhängen“, so von Möller.

Verwalter üben „fortlaufende treuhänderische Vermögensverwaltung“ aus

Dass die Weiterbildungspflicht für Makler entfällt, für Verwalter hingegen nicht, wurde mit einer anderen Ausrichtung der Tätigkeit begründet: Verwalter gehörten zu den wenigen Berufen, die Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung für Dritte erbringen dürfen, heißt es in der Begründung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Vorhaben. Das setze aktuelle Rechtskenntnisse voraus und stütze eine Fortbildungspflicht als verhältnismäßigen Standard. Bei der Maklertätigkeit stehe demgegenüber typischerweise „die punktuelle Vermittlung im Vordergrund“. Eine fortlaufende treuhänderische Vermögensverwaltung und vergleichbare Dauerpflichten bestünden, anders als bei Verwalten, regelmäßig nicht.

„Diese Differenzierung ist sachgerecht, denn Verwalter tragen eine erhebliche Verantwortung. Sie haben regelmäßig Vermögenswerte in Millionenhöhe zu betreuen – neben den Immobilien selbst insbesondere die Erhaltungsrücklagen und sonstigen Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaften“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller.



























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