27.05.2026 Mietpreisbremse: RDM schlägt Sozialquote als neue Ausnahme vor
Der Ring Deutscher Makler (RDM) Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. legt einen Reformvorschlag zur Mietpreisbremse vor. Vermieter sollen sich freiwillig verpflichten können, mindestens 30 Prozent der Wohnungen eines Gebäudes ausschließlich an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) und zu den Mieten des sozialen Wohnungsbaus zu vermieten – im Gegenzug entfiele für die übrigen Wohnungen die Mietpreisbremse. Die Bindung würde im Grundbuch gesichert und ausschließlich aus freiwerdenden Wohnungen aufgebaut; bestehende Mietverhältnisse blieben unberührt.
„Die Mietpreisbremse hat erkennbar Ausweichbewegungen erzeugt – möblierte Vermietung, Kurzzeitvermietung, gewerbliche Zwischennutzung, separate Vermietung von Kellereinheiten. Das ist weder rechtspolitisch wünschenswert noch sozial verträglich. Wir legen einen Vorschlag vor, der beide Seiten ernst nimmt: das Versorgungsinteresse der öffentlichen Hand und die Renditeerwartung des Eigentümers", erklärte RDM-Vorstandsvorsitzender Markus Gruhn.
Der Mechanismus ist dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung nachempfunden, das im Neubau seit Jahren eine 30-Prozent-Quote vorsieht. Bei einer Teilnahme von nur rund fünf Prozent des Berliner Mietwohnungsbestandes von etwa 1,75 Millionen Wohnungen entstünden über die Vertragslaufzeit ca. 26.000 zusätzliche WBSgebundene Wohnungen – ohne einen Euro Förderung.
„Die Mietpreisbremse hat erkennbar Ausweichbewegungen erzeugt – möblierte Vermietung, Kurzzeitvermietung, gewerbliche Zwischennutzung, separate Vermietung von Kellereinheiten. Das ist weder rechtspolitisch wünschenswert noch sozial verträglich. Wir legen einen Vorschlag vor, der beide Seiten ernst nimmt: das Versorgungsinteresse der öffentlichen Hand und die Renditeerwartung des Eigentümers", erklärte RDM-Vorstandsvorsitzender Markus Gruhn.
Der Mechanismus ist dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung nachempfunden, das im Neubau seit Jahren eine 30-Prozent-Quote vorsieht. Bei einer Teilnahme von nur rund fünf Prozent des Berliner Mietwohnungsbestandes von etwa 1,75 Millionen Wohnungen entstünden über die Vertragslaufzeit ca. 26.000 zusätzliche WBSgebundene Wohnungen – ohne einen Euro Förderung.




