10.04.2026 Neuer SFDR-Vorschlag: DVFA fordert mehr Kohärenz und Klarstellung
Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Sie unterstützt das Ziel, den Rahmen zu vereinfachen und praxisnäher auszugestalten, um die wirksame Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in Investitionsentscheidungen und die Mobilisierung von Kapital für die Transformation der Wirtschaft zu erleichtern.
Positiv bewertet die DVFA insbesondere die Reduzierung von Anwendungsbereich und Berichtspflichten, die Einführung klarerer Produktkategorien einschließlich einer eigenständigen Übergangskategorie („Transition“) sowie die ausdrückliche Anerkennung von Impact Investing.
Kritisch sieht der Verband hingegen die geplante Streichung der Definition der nachhaltigen Investition, da damit eine zentrale konzeptionelle Grundlage des bestehenden Sustainable-Finance-Rahmens entfällt. Zudem warnt die DVFA davor, dass zu restriktive Anforderungen an die neue Übergangskategorie notwendige private Kapitalflüsse zur Finanzierung der Transformation begrenzen könnten. Weitere Bedenken betreffen eine mögliche Verringerung der Transparenz durch freiwillige Offenlegungen bei Artikel-6-Produkten sowie eine implizite Bevorzugung passiver nachhaltiger Produkte.
Vor diesem Hintergrund fordert die DVFA eine stärkere Kohärenz innerhalb des gesamten regulatorischen Sustainable-Finance-Rahmens, insbesondere im Zusammenspiel mit MiFID II/IDD sowie der Unternehmensberichterstattung nach CSRD/ESRS/VSME. Sie spricht sich für einen harmonisierten Satz von Mindest-KPIs auf Basis der PAI-Indikatoren aus.
Christoph Klein, Co-Autor der Stellungnahme und Mitglied im DVFA-Fachausschuss Sustainability, erläutert: „Wir benötigen wenige aber relevante Nachhaltigkeits-Kennzahlen verpflichtend von allen Unternehmen, damit wir analysieren, selektieren und uns engagieren können.“
Zudem unterstreicht die DVFA den Bedarf nach mehr regulatorischer Klarheit beim Impact Investing. Sie plädiert für ein breiteres Impact-Verständnis, das auch Sekundärmärkte einbezieht, sowie für eine stärkere Anerkennung von Engagement-Ansätzen als wirksames Instrument zur Förderung positiver Veränderungen.
„Der neue SFDR-Vorschlag enthält zahlreiche Verbesserungen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Produktkategorien im Markt ist weitere Klarheit und Kohärenz erforderlich. Wir schlagen konkrete Punkte vor und haben uns an der Einladung der EU-Kommission zum Feedback beteiligt“, fasst Dr. Gunnar Friede, Leiter des DVFA-Fachausschusses Sustainability, die Position der Expertengruppe zusammen.
Positiv bewertet die DVFA insbesondere die Reduzierung von Anwendungsbereich und Berichtspflichten, die Einführung klarerer Produktkategorien einschließlich einer eigenständigen Übergangskategorie („Transition“) sowie die ausdrückliche Anerkennung von Impact Investing.
Kritisch sieht der Verband hingegen die geplante Streichung der Definition der nachhaltigen Investition, da damit eine zentrale konzeptionelle Grundlage des bestehenden Sustainable-Finance-Rahmens entfällt. Zudem warnt die DVFA davor, dass zu restriktive Anforderungen an die neue Übergangskategorie notwendige private Kapitalflüsse zur Finanzierung der Transformation begrenzen könnten. Weitere Bedenken betreffen eine mögliche Verringerung der Transparenz durch freiwillige Offenlegungen bei Artikel-6-Produkten sowie eine implizite Bevorzugung passiver nachhaltiger Produkte.
Vor diesem Hintergrund fordert die DVFA eine stärkere Kohärenz innerhalb des gesamten regulatorischen Sustainable-Finance-Rahmens, insbesondere im Zusammenspiel mit MiFID II/IDD sowie der Unternehmensberichterstattung nach CSRD/ESRS/VSME. Sie spricht sich für einen harmonisierten Satz von Mindest-KPIs auf Basis der PAI-Indikatoren aus.
Christoph Klein, Co-Autor der Stellungnahme und Mitglied im DVFA-Fachausschuss Sustainability, erläutert: „Wir benötigen wenige aber relevante Nachhaltigkeits-Kennzahlen verpflichtend von allen Unternehmen, damit wir analysieren, selektieren und uns engagieren können.“
Zudem unterstreicht die DVFA den Bedarf nach mehr regulatorischer Klarheit beim Impact Investing. Sie plädiert für ein breiteres Impact-Verständnis, das auch Sekundärmärkte einbezieht, sowie für eine stärkere Anerkennung von Engagement-Ansätzen als wirksames Instrument zur Förderung positiver Veränderungen.
„Der neue SFDR-Vorschlag enthält zahlreiche Verbesserungen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Produktkategorien im Markt ist weitere Klarheit und Kohärenz erforderlich. Wir schlagen konkrete Punkte vor und haben uns an der Einladung der EU-Kommission zum Feedback beteiligt“, fasst Dr. Gunnar Friede, Leiter des DVFA-Fachausschusses Sustainability, die Position der Expertengruppe zusammen.




