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20.03.2026 Bund setzt starkes Signal für die Zukunft kommunaler Schwimmbäder

Der Bund stellt erstmals im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder“ 250 Millionen Euro gezielt für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des „Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ verankert. Mit der heutigen Veröffentlichung des Projektaufrufs startet nun das Interessenbekundungsverfahren für die Förderung.
Dazu betont Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Ob an heißen Sommertagen zur Erfrischung oder im Winter für ein paar ruhige Bahnen im warmen Wasser, Schwimmbäder sind für viele Menschen ein besonderer Ort und ich bin selber gerne im Wasser. Hier machen Kinder ihre ersten Schwimmversuche, hier kommen Menschen zusammen, hier findet man Bewegung, Ausgleich und Gemeinschaft. Schwimmbäder gehören zum Leben dazu, egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Damit das auch in Zukunft so bleibt, investieren wir als Bund kräftig in die Sanierung und Modernisierung unserer Schwimmbäder und unterstützen Städte und Gemeinden auf dem Weg hin zu modernen Sportstätten, die Spaß machen und für alle da sind.”

Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie ihre typischen baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgereinrichtungen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus. Deshalb müssen diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen. Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, etwa an Vereine, ist möglich.

Städte, Gemeinden und Landkreise können bis zum 19. Juni 2026 Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte wird dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheiden.
























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