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19.03.2026 Bayern ist Vorreiter bei Schutz von Wohnraum

Knapper Wohnraum, aber viele Ferienunterkünfte: Besonders Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt haben damit zu kämpfen. Ihnen stärkt der Freistaat mit dem neuen Bayerischen Zweckentfremdungsgesetz den Rücken. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Wohnraum in Großstädten und Tourismusregionen ist knapp und darf nicht schleichend dem regulären Mietmarkt verloren gehen. Wir unterstützen deswegen unsere Kommunen, wenn sie Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen besser in den Griff bekommen wollen. Ich freue mich, dass der Landtag unserer Reform heute zugestimmt hat. Damit sind wir das erste Bundesland, das diesen Weg geht!“

Mit der Reform des Bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes erhalten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, ein digitales und bürokratiearmes Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietungen einzuführen. Wer dort künftig seine Wohnung auf einer Online-Plattform anbieten will, muss sich zunächst bei der Gemeinde bzw. Stadt registrieren und erhält von dort kostenlos eine Registrierungsnummer, die er bei der Online-Plattform angeben muss.

Gleichzeitig erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, an dem EU-weit vorgesehenen Datenaustausch mit den Online-Plattformen teilzunehmen und die für den Vollzug notwendigen Vermietungsdaten über eine einheitliche digitale Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur abzurufen. Auf diese Weise können die Gemeinden kontrollieren, wer Wohnraum illegal für Kurzzeitvermietungen zweckentfremdet und diesen dadurch dem Wohnungsmarkt entzieht.

Mit der Gesetzesänderung setzt Bayern die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung von Unterkünften als erstes Bundesland in Landesrecht um. Das reformierte Zweckentfremdungsgesetz tritt zum 1. April 2026 in Kraft.

























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