19.03.2026 Düsseldorf startet Bau-Turbo: Wohnungsbau soll schneller werden
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am Donnerstag, 19. März 2026, zusammen mit einem Änderungsantrag der Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des "Bau-Turbos" in Düsseldorf gefasst. Der sogenannte "Bau-Turbo" erlaubt es, Wohnbauprojekte deutlich schneller zu genehmigen. Ziel ist mehr bezahlbarer Wohnraum in der Stadt.
Der Bund hatte mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus das Baugesetzbuch geändert. Das Gesetz trat am 30. Oktober 2025 in Kraft.
Seitdem können Städte und Gemeinden deutlich umfangreicher Wohnungsbauprojekte genehmigen, ohne zuerst ein mehrjähriges Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Die Landeshauptstadt hat bereits einige Bau-Turbo-Projekte wie etwa an der Hansaallee 305-313 und am Kennedydamm (ehem. Kennedydammcenter) in Genehmigungsverfahren.
Wer von den verkürzten Verfahren profitieren will, muss jedoch auch konkret und zeitnah bauen wollen. "Wer den Bau-Turbo nutzen möchte, muss auch Bau-Turbo liefern, das heißt eine gut vorbereitete Planung, konstruktiven und zielgerichteten Austausch und Umsetzungsbereitschaft", betont Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planung Bauen, Wohnen, Grundstückswesen und Mobilität.
Klare Bedingungen für Bauherren
Vorangegangen war ein konstruktiver Austausch mit den Bezirksvertretungen sowie den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern aus Wohnungs- und Planungsausschuss, um die neue gemeinsame Praxis von Beginn an in den Abläufen von Politik und Verwaltung zu verankern.
Die Verwaltung hat klare Rahmenbedingungen festgelegt, damit städtebauliche Qualität und vorausschauende Stadtentwicklung auch im beschleunigten Verfahren gewahrt bleiben. Grundlage sind die städtebaulichen Entwicklungskonzepte, wie zum Beispiel das Raumwerk D und der Masterplan Industrie, die der Rat beschlossen hat. Vorhaben müssen dazu beitragen, Düsseldorf als kompakte, gemischte Stadt weiterzuentwickeln: mit angemessener baulicher Dichte, klimagerechten Grün- und Freiflächen sowie einem bedarfsgerechten Mobilitätsangebot und einem sozial gerechten Wohnungsmix.
Das Düsseldorfer Baulandmodell ist also beim Bau-Turbo ebenfalls vollumfänglich umzusetzen. Die dortige Quotierungsregelung schreibt vor, dass ein Teil der neuen Wohnungen gefördert und damit für Bürgerinnen und Bürgern mit geringerem Einkommen bezahlbar sein muss. Zudem ist bereits frühzeitig sicherzustellen, dass ein Projekt den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Landes entspricht und damit auch förderfähig ist.
Wer das beschleunigte Verfahren nutzt, schließt mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag. Darin verpflichtet sich der Bauherr, sich an Folgekosten für die soziale Infrastruktur zu beteiligen und sein Vorhaben innerhalb von 48 Monaten nach Genehmigung zu realisieren. Spekulation mit unbebautem Bauland wird dadurch ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf des Grundstücks ist nur mit Zustimmung der Stadt möglich.
Das Bau-Turbo-Verfahren bietet sich insbesondere für Umnutzungen von Leerständen, Nachverdichtungen und Neubau auf brachliegenden, untergenutzten Flächen oder bei alten nicht mehr funktionierenden Bebauungsplänen an. Für komplexe Projekte mit vielen Beteiligten und einer großen städtebaulichen Wirkung bleibt das reguläre Bebauungsplanverfahren der richtige Weg.
Hintergrund
Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus verabschiedet. Es reagiert auf den anhaltenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum in deutschen Städten. Das Gesetz gibt Kommunen mehr Spielraum, vom bestehenden Planungsrecht abzuweichen und Verfahrensschritte einzusparen, damit es schneller zu einer Baugenehmigung kommt.
Der Bund hatte mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus das Baugesetzbuch geändert. Das Gesetz trat am 30. Oktober 2025 in Kraft.
Seitdem können Städte und Gemeinden deutlich umfangreicher Wohnungsbauprojekte genehmigen, ohne zuerst ein mehrjähriges Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Die Landeshauptstadt hat bereits einige Bau-Turbo-Projekte wie etwa an der Hansaallee 305-313 und am Kennedydamm (ehem. Kennedydammcenter) in Genehmigungsverfahren.
Wer von den verkürzten Verfahren profitieren will, muss jedoch auch konkret und zeitnah bauen wollen. "Wer den Bau-Turbo nutzen möchte, muss auch Bau-Turbo liefern, das heißt eine gut vorbereitete Planung, konstruktiven und zielgerichteten Austausch und Umsetzungsbereitschaft", betont Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planung Bauen, Wohnen, Grundstückswesen und Mobilität.
Klare Bedingungen für Bauherren
Vorangegangen war ein konstruktiver Austausch mit den Bezirksvertretungen sowie den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern aus Wohnungs- und Planungsausschuss, um die neue gemeinsame Praxis von Beginn an in den Abläufen von Politik und Verwaltung zu verankern.
Die Verwaltung hat klare Rahmenbedingungen festgelegt, damit städtebauliche Qualität und vorausschauende Stadtentwicklung auch im beschleunigten Verfahren gewahrt bleiben. Grundlage sind die städtebaulichen Entwicklungskonzepte, wie zum Beispiel das Raumwerk D und der Masterplan Industrie, die der Rat beschlossen hat. Vorhaben müssen dazu beitragen, Düsseldorf als kompakte, gemischte Stadt weiterzuentwickeln: mit angemessener baulicher Dichte, klimagerechten Grün- und Freiflächen sowie einem bedarfsgerechten Mobilitätsangebot und einem sozial gerechten Wohnungsmix.
Das Düsseldorfer Baulandmodell ist also beim Bau-Turbo ebenfalls vollumfänglich umzusetzen. Die dortige Quotierungsregelung schreibt vor, dass ein Teil der neuen Wohnungen gefördert und damit für Bürgerinnen und Bürgern mit geringerem Einkommen bezahlbar sein muss. Zudem ist bereits frühzeitig sicherzustellen, dass ein Projekt den jeweils geltenden Förderrichtlinien des Landes entspricht und damit auch förderfähig ist.
Wer das beschleunigte Verfahren nutzt, schließt mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag. Darin verpflichtet sich der Bauherr, sich an Folgekosten für die soziale Infrastruktur zu beteiligen und sein Vorhaben innerhalb von 48 Monaten nach Genehmigung zu realisieren. Spekulation mit unbebautem Bauland wird dadurch ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf des Grundstücks ist nur mit Zustimmung der Stadt möglich.
Das Bau-Turbo-Verfahren bietet sich insbesondere für Umnutzungen von Leerständen, Nachverdichtungen und Neubau auf brachliegenden, untergenutzten Flächen oder bei alten nicht mehr funktionierenden Bebauungsplänen an. Für komplexe Projekte mit vielen Beteiligten und einer großen städtebaulichen Wirkung bleibt das reguläre Bebauungsplanverfahren der richtige Weg.
Hintergrund
Der Deutsche Bundestag hat am 9. Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus verabschiedet. Es reagiert auf den anhaltenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum in deutschen Städten. Das Gesetz gibt Kommunen mehr Spielraum, vom bestehenden Planungsrecht abzuweichen und Verfahrensschritte einzusparen, damit es schneller zu einer Baugenehmigung kommt.




