11.03.2026 Konzession: DLA Piper vertritt WISAG erfolgreich vor dem OVG NRW
DLA Piper hat die WISAG Aviation Contracting Düsseldorf GmbH & Co. KG (WISAG) erfolgreich in einer Konkurrentenklage vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen (Az. 20 D 10/23.AK, Urteil vom 5. März 2026) vertreten. Das Gericht wies die Klage der Aviapartner GmbH (Aviapartner) gegen die Zuteilung einer Bodenabfertigungskonzession am Flughafen Düsseldorf zurück.
Die Konzession berechtigt WISAG zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen am Flughafen Düsseldorf. Das Land Nordrhein Westfalen hatte erstmals an einem der größten deutschen Flughäfen drei Lizenzen zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen ausgeschrieben und vergeben. Da der Flughafenbetreiber selbst nur noch in geringem Umfang Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, ist die wirtschaftliche Bedeutung der vergebenen Lizenzen aufgrund des zur Verfügung stehenden Abfertigungsvolumens entsprechend hoch.
Im Dezember 2022 hatte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen (MUNV) drei Bodenabfertigungsdienstleistungsunternehmen, WISAG, AAS und Acciona, ausgewählt. Aviapartner hatte gegen diese Auswahlentscheidung sodann im Januar 2023 Klage gegen das Land vor dem OVG Nordrhein-Westfalen erhoben. Ein ebenfalls eingeleitetes vorläufiges Rechtsschutzverfahren wurde bereits am 2. März 2023 gegen die Aviapartner entschieden.
Im nun beendeten Hauptsacheverfahren bestätigte das OVG Nordrhein Westfalen die Auswahlentscheidung des MUNV in vollem Umfang. Das Gericht sah weder Rechts- noch Verfahrensfehler. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, schafft sie Rechtssicherheit in zukünftigen Auswahlverfahren unter der Bodenabfertigungsverordnung.
Die Konzession berechtigt WISAG zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen am Flughafen Düsseldorf. Das Land Nordrhein Westfalen hatte erstmals an einem der größten deutschen Flughäfen drei Lizenzen zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen ausgeschrieben und vergeben. Da der Flughafenbetreiber selbst nur noch in geringem Umfang Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt, ist die wirtschaftliche Bedeutung der vergebenen Lizenzen aufgrund des zur Verfügung stehenden Abfertigungsvolumens entsprechend hoch.
Im Dezember 2022 hatte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen (MUNV) drei Bodenabfertigungsdienstleistungsunternehmen, WISAG, AAS und Acciona, ausgewählt. Aviapartner hatte gegen diese Auswahlentscheidung sodann im Januar 2023 Klage gegen das Land vor dem OVG Nordrhein-Westfalen erhoben. Ein ebenfalls eingeleitetes vorläufiges Rechtsschutzverfahren wurde bereits am 2. März 2023 gegen die Aviapartner entschieden.
Im nun beendeten Hauptsacheverfahren bestätigte das OVG Nordrhein Westfalen die Auswahlentscheidung des MUNV in vollem Umfang. Das Gericht sah weder Rechts- noch Verfahrensfehler. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, schafft sie Rechtssicherheit in zukünftigen Auswahlverfahren unter der Bodenabfertigungsverordnung.




