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10.03.2026 GSK Stockmann berät FOM bei Auflage eines Einbringungsfonds

GSK Stockmann hat die FOM Invest GmbH, eine Kapitalverwaltungsgesellschaft für deutsche Spezialfonds in den Assetklassen Immobilien und Infrastruktur/Erneuerbare Energien, umfassend bei der Strukturierung und Auflage eines Einbringungsfonds beraten.

Über den als Sondervermögen in Form eines offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB aufgelegten Einbringungsfonds konnte der institutionelle Investor im Rahmen eines Individualmandats ein in Deutschland belegenes Liegenschaftsportfolio, bestehend aus zwei direkt gehaltenen und zwei indirekt gehaltenen Objekten aus dem Eigenbestand der regulierten Verwaltung durch die FOM Invest GmbH zuführen.

Bei den Immobilien handelt es sich um drei vollvermietete Core- sowie ein Value Add-Objekt mit einem Gesamtvolumen im dreistelligen Millionen-Bereich. Das Asset Management wurde an den einbringenden Investor rückausgelagert, der zudem weiterhin das Property Management erbringt.

GSK Stockmann hat mit einem zehnköpfigen Team um den Investmentrecht-Partner Robert Kramer die Fondsauflage, die Due Diligence und die Transaktion umfassend in den Bereichen Investmentrecht, Steuerrecht, Immobilientransaktionen und Immobilien-Asset-Management, öffentliches Baurecht sowie Gesellschaftsrecht beraten.

























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