25.02.2026 GMG: Ohne verlässliche Förderung keine Wärmewende im Bestand
Mit den veröffentlichten Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist die Richtung für die nächste Stufe der Wärmewende gesetzt. Absehbar ist, dass die 65-Prozent-Vorgabe aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) entfällt. Künftig soll sie durch einen technologieoffenen Katalog zulässiger Heizungsoptionen ersetzt werden. Hinzu kommen neue Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe („Bio-Treppe“) sowie eine zusätzliche Grüngas-/Grünölquote.
Konkret bedeutet das: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“). Außerdem werden Versorger ab 2028 zu einem anteiligen Einsatz klimafreundlicher Gase beziehungsweise klimafreundlichen Heizöls verpflichtet. Für den VDIV ist damit nicht mehr die politische Debatte entscheidend. Maßgeblich ist nun die Umsetzungsfähigkeit im Gebäudebestand, insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
21,5 Prozent aller Wohnungen in Deutschland liegen in diesem Segment, in dem weiterhin der größte Sanierungsbedarf besteht. Dort sind Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ohne formale Beschlüsse, Fristenmanagement, Finanzierung und Vergabe nicht realisierbar. Genau deshalb muss der nächste Schritt - die Ausarbeitung der konkreten gesetzlichen Vorgaben - auch konsequent an der WEG-Praxis ausgerichtet werden. Denn diese Beschlüsse werden nur gefasst, wenn Kalkulationsgrundlagen belastbar sind, Zuständigkeiten klar sind und die Umsetzung nicht durch Auslegungsspielräume oder Anfechtungsrisiken blockiert wird. Förderbedingungen sind dabei keine flankierende Frage, sondern eine zwingende Voraussetzung.
Die vorgesehene Bio-Treppe und die ergänzende Grüngas-/Grünölquote kann nur dann zu mehr Handlungsspielraum führen, wenn sie nicht neue Unsicherheiten in Wohnungseigentümergemeinschaften trägt. Ohne standardisierte, digital prüfbare Nachweise, klare Verantwortlichkeiten und eine rechtssichere Dokumentation werden WEG-Beschlüsse nicht einfacher, sondern schwieriger. Das gilt insbesondere dann, wenn Quoten bilanziell über Lieferketten und Dokumentation erfüllt werden: WEG brauchen hierfür einen klaren, praxistauglichen Prüf- und Nachweispfad.
Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV, attestiert: „WEG werden nur umsetzen, was sie rechtssicher beschließen und wirtschaftlich tragen können. Wenn die 65-Prozent-Vorgabe ersetzt wird und Bio-Treppe und Quotenlogik an ihre Stelle treten, müssen Einzelheiten so klar geregelt sein, dass Eigentümergemeinschaften fristgerecht entscheiden, beauftragen und umsetzen können.“
VDIV Deutschland fordert für die Ausarbeitung der gesetzlichen Details:
- WEG-taugliche Übergänge und Fristen benötigen realistische Zeitachsen für Beschluss, Planung, Angebote, Vergabe und Umsetzung, dazu gehören klare Stichtage und Umsetzungsfenster entlang des vorgesehenen Inkrafttretens vor dem 1. Juli 2026, des Quotenstarts ab 2028 sowie der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 bis zum Pfadverlauf Richtung 2040;
- stabile Förderung als Beschlussgrundlage benötigt Verlässlichkeit über Projektlaufzeiten, klare Kriterien, planbare Budgets, die angekündigte auskömmliche Finanzierung der BEG bis mindestens 2029 muss sich in verlässlich anwendbaren Förderbedingungen niederschlagen;
- belastbare Nachweislogik für die Bio-Treppe und Grüngas-/Grünölquote muss standardisiert, digital sowie rechtssicher sein und benötigt eindeutige Zuständigkeiten in WEG, insbesondere für bilanzielle Erfüllung sind standardisierte, digital prüfbare „Book-and-Claim“-Nachweise und klare Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette erforderlich;
- Kosten- und Verfügbarkeitsrisiken müssen adressiert werden, um Verlagerung von Preis- und Lieferrisiken in die Eigentümergemeinschaft zu verhindern, das betrifft ausdrücklich auch Tarife/Verfügbarkeiten klimafreundlicher Brennstoffanteile im Rahmen der Bio-Treppe;
- Kohärenz mit kommunaler Wärmeplanung sicherstellen, damit WEG trotz vorgesehener Entkopplung von Wärmeplanung und Heizungsregulierung belastbare Orientierung erhalten und Beschlüsse nicht ins Leere laufen, wenn lokale Optionen noch nicht hinreichend konkret sind;
- Vorgaben müssen so gestaltet werden, dass sie in Eigentümerversammlungen praktikabel zu beschließen sind, nicht anfechtungsanfällig werden und bürokratiearm umzusetzen sind. Dazu gehört ein klarer Prüf- und Kontrollpfad (ohne zusätzliche Bürokratie), der an bestehende Prüfprozesse (z. B. im Rahmen der Abgasprüfung) anschließt;
- Regelungen zum Schutz vor überhöhten Nebenkosten müssen so konkret gefasst werden, dass WEG Wirtschaftlichkeit rechtssicher bewerten und anfechtungsfest beschließen können;
- bei der vorgesehenen Weiterentwicklung der Fernwärmeregeln (Transparenz, Preis- und Verbraucherschutz, Weitergabe- und Umlagelogik) sind WEG-spezifische Anforderungen zu berücksichtigen, damit Anschluss- und Lieferentscheidungen planbar, finanzierbar und beschlussfest werden.
Konkret bedeutet das: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“). Außerdem werden Versorger ab 2028 zu einem anteiligen Einsatz klimafreundlicher Gase beziehungsweise klimafreundlichen Heizöls verpflichtet. Für den VDIV ist damit nicht mehr die politische Debatte entscheidend. Maßgeblich ist nun die Umsetzungsfähigkeit im Gebäudebestand, insbesondere in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
21,5 Prozent aller Wohnungen in Deutschland liegen in diesem Segment, in dem weiterhin der größte Sanierungsbedarf besteht. Dort sind Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ohne formale Beschlüsse, Fristenmanagement, Finanzierung und Vergabe nicht realisierbar. Genau deshalb muss der nächste Schritt - die Ausarbeitung der konkreten gesetzlichen Vorgaben - auch konsequent an der WEG-Praxis ausgerichtet werden. Denn diese Beschlüsse werden nur gefasst, wenn Kalkulationsgrundlagen belastbar sind, Zuständigkeiten klar sind und die Umsetzung nicht durch Auslegungsspielräume oder Anfechtungsrisiken blockiert wird. Förderbedingungen sind dabei keine flankierende Frage, sondern eine zwingende Voraussetzung.
Die vorgesehene Bio-Treppe und die ergänzende Grüngas-/Grünölquote kann nur dann zu mehr Handlungsspielraum führen, wenn sie nicht neue Unsicherheiten in Wohnungseigentümergemeinschaften trägt. Ohne standardisierte, digital prüfbare Nachweise, klare Verantwortlichkeiten und eine rechtssichere Dokumentation werden WEG-Beschlüsse nicht einfacher, sondern schwieriger. Das gilt insbesondere dann, wenn Quoten bilanziell über Lieferketten und Dokumentation erfüllt werden: WEG brauchen hierfür einen klaren, praxistauglichen Prüf- und Nachweispfad.
Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV, attestiert: „WEG werden nur umsetzen, was sie rechtssicher beschließen und wirtschaftlich tragen können. Wenn die 65-Prozent-Vorgabe ersetzt wird und Bio-Treppe und Quotenlogik an ihre Stelle treten, müssen Einzelheiten so klar geregelt sein, dass Eigentümergemeinschaften fristgerecht entscheiden, beauftragen und umsetzen können.“
VDIV Deutschland fordert für die Ausarbeitung der gesetzlichen Details:
- WEG-taugliche Übergänge und Fristen benötigen realistische Zeitachsen für Beschluss, Planung, Angebote, Vergabe und Umsetzung, dazu gehören klare Stichtage und Umsetzungsfenster entlang des vorgesehenen Inkrafttretens vor dem 1. Juli 2026, des Quotenstarts ab 2028 sowie der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 bis zum Pfadverlauf Richtung 2040;
- stabile Förderung als Beschlussgrundlage benötigt Verlässlichkeit über Projektlaufzeiten, klare Kriterien, planbare Budgets, die angekündigte auskömmliche Finanzierung der BEG bis mindestens 2029 muss sich in verlässlich anwendbaren Förderbedingungen niederschlagen;
- belastbare Nachweislogik für die Bio-Treppe und Grüngas-/Grünölquote muss standardisiert, digital sowie rechtssicher sein und benötigt eindeutige Zuständigkeiten in WEG, insbesondere für bilanzielle Erfüllung sind standardisierte, digital prüfbare „Book-and-Claim“-Nachweise und klare Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette erforderlich;
- Kosten- und Verfügbarkeitsrisiken müssen adressiert werden, um Verlagerung von Preis- und Lieferrisiken in die Eigentümergemeinschaft zu verhindern, das betrifft ausdrücklich auch Tarife/Verfügbarkeiten klimafreundlicher Brennstoffanteile im Rahmen der Bio-Treppe;
- Kohärenz mit kommunaler Wärmeplanung sicherstellen, damit WEG trotz vorgesehener Entkopplung von Wärmeplanung und Heizungsregulierung belastbare Orientierung erhalten und Beschlüsse nicht ins Leere laufen, wenn lokale Optionen noch nicht hinreichend konkret sind;
- Vorgaben müssen so gestaltet werden, dass sie in Eigentümerversammlungen praktikabel zu beschließen sind, nicht anfechtungsanfällig werden und bürokratiearm umzusetzen sind. Dazu gehört ein klarer Prüf- und Kontrollpfad (ohne zusätzliche Bürokratie), der an bestehende Prüfprozesse (z. B. im Rahmen der Abgasprüfung) anschließt;
- Regelungen zum Schutz vor überhöhten Nebenkosten müssen so konkret gefasst werden, dass WEG Wirtschaftlichkeit rechtssicher bewerten und anfechtungsfest beschließen können;
- bei der vorgesehenen Weiterentwicklung der Fernwärmeregeln (Transparenz, Preis- und Verbraucherschutz, Weitergabe- und Umlagelogik) sind WEG-spezifische Anforderungen zu berücksichtigen, damit Anschluss- und Lieferentscheidungen planbar, finanzierbar und beschlussfest werden.




