12.02.2026 Umrüstung auf fernauslesbare Messgeräte bis Jahresende verpflichtend
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Wohngebäude in Deutschland gemäß der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet sein. Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind aufgerufen, die anstehende Eigentümerversammlungssaison zu nutzen, um die erforderlichen Beschlüsse zum Gemeinschaftseigentum sowie zur Kostenverteilung und Auftragsvergabe dieser gesetzlichen Pflicht zu fassen.
Die Novelle der HKVO verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbare Messgeräte in Wohngebäuden installieren zu lassen, und zugleich unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) für alle Nutzer bereitzustellen. Immobilienverwaltungen und WEG müssen die nun bevorstehenden Eigentümerversammlungen nutzen, um die Installation fernauslesbarer Messgeräte zu beschließen und entsprechende Dienstleister zeitnah zu beauftragen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Verzögerungen durch ausgebuchte Fachbetriebe und mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgabe.
Umrüstung schreitet voran – doch Zeit wird knapp
Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten in 2025 über die vorgeschriebene Technik. Obwohl 81 Prozent der befragten Verwaltungen zuversichtlich waren, die Frist einhalten zu können, nannten 55 Prozent den Mangel an verfügbaren Dienstleistern als größte Herausforderung.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Neben dem Fachkräftemangel erschweren technische Probleme, steigende Kosten und Personalmangel die flächendeckende Bereitstellung der ebenfalls verpflichtenden unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVI). 2025 erhielten erst 32 Prozent der Wohnungseigentümer und 39 Prozent der Mieter regelmäßig diese Informationen. Besonders kleinere Verwaltungen standen vor großen Hürden: 39 Prozent der Unternehmen mit weniger als 400 verwalteten Einheiten stellten die uVI gar nicht bereit.
Während 43 Prozent der Verwaltungen durch die uVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter feststellten, berichteten nur 11 Prozent von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.
„Die Frist steht fest: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen fernauslesbare Messgeräte installiert sein. Wer die Beschlüsse nicht jetzt in der Versammlungssaison fasst und die Umsetzung sofort beauftragt, riskiert durch Engpässe bei Dienstleistern am Ende die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben“, bewertet Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, die Situation.
Die Novelle der HKVO verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbare Messgeräte in Wohngebäuden installieren zu lassen, und zugleich unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) für alle Nutzer bereitzustellen. Immobilienverwaltungen und WEG müssen die nun bevorstehenden Eigentümerversammlungen nutzen, um die Installation fernauslesbarer Messgeräte zu beschließen und entsprechende Dienstleister zeitnah zu beauftragen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Verzögerungen durch ausgebuchte Fachbetriebe und mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgabe.
Umrüstung schreitet voran – doch Zeit wird knapp
Eine Umfrage des VDIV Deutschland mit über 300 teilnehmenden Immobilienverwaltungen zeigt: Erst 58 Prozent der Wohnungseigentümergemeinschaften und 61 Prozent der Mietobjekte verfügten in 2025 über die vorgeschriebene Technik. Obwohl 81 Prozent der befragten Verwaltungen zuversichtlich waren, die Frist einhalten zu können, nannten 55 Prozent den Mangel an verfügbaren Dienstleistern als größte Herausforderung.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Neben dem Fachkräftemangel erschweren technische Probleme, steigende Kosten und Personalmangel die flächendeckende Bereitstellung der ebenfalls verpflichtenden unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVI). 2025 erhielten erst 32 Prozent der Wohnungseigentümer und 39 Prozent der Mieter regelmäßig diese Informationen. Besonders kleinere Verwaltungen standen vor großen Hürden: 39 Prozent der Unternehmen mit weniger als 400 verwalteten Einheiten stellten die uVI gar nicht bereit.
Während 43 Prozent der Verwaltungen durch die uVI eine erhöhte Transparenz für Eigentümer und Mieter feststellten, berichteten nur 11 Prozent von einer tatsächlichen Verbesserung der Energieeffizienz.
„Die Frist steht fest: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen fernauslesbare Messgeräte installiert sein. Wer die Beschlüsse nicht jetzt in der Versammlungssaison fasst und die Umsetzung sofort beauftragt, riskiert durch Engpässe bei Dienstleistern am Ende die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben“, bewertet Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, die Situation.




