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12.02.2026 München begrüßt Reformvorschläge zum Mietrecht

Die Landeshauptstadt München begrüßt den Gesetzesentwurf der Justizministerin zur Reform des Mietrechts, insbesondere den Plan, dass Vermieter*innen bei möbliertem Wohnraum den Zuschlag für die gestellten Möbel im Mietvertrag gesondert ausweisen müssen. Erst dann ist es für Mieter*innen möglich, zu erkennen, wieviel sie für die Wohnungseinrichtung bezahlen und ob die geforderte Miete sich noch im zulässigen Rahmen bewegt. Auch der Ansatz einer Pauschale in Höhe von fünf Prozent der Nettokaltmiete als Möblierungszuschlag ist sinnvoll.

Ebenso positiv wird bewertet, dass Kurzzeitmietverträge auf sechs Monate begrenzt werden sollen und nur bei besonderem Bedarf abgeschlossen werden dürfen. Die bisherige Regelung zum Wohnraum zu vorübergehendem Gebrauch führt zu großer Rechtsunsicherheit. In München nutzen immer mehr Vermieter*innen die Notlage von Mieter*innen und schließen mit ihnen – rechtlich unklare – Kurzzeitmietverträge ab. Dies ist eine sehr problematische Entwicklung, da es die Mieter*innen in ständiger Ungewissheit lässt, wie lange sie noch eine Wohnung haben.

Hinsichtlich der Indexmieten besteht auch nach der vorgeschlagenen Reform die Gefahr, dass bei einer hohen Ausgangsmiete Steigerungen von 3,5 Prozent pro Jahr in relativ kurzer Zeit zu Mieten führen, die erheblich über der ortsüblichen Miete liegen.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Noch besser wäre deshalb eine Begrenzung der Indexmietverträge auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete während der gesamten Laufzeit. Der Vorschlag der Bundesjustizministerin geht aber zumindest in die richtige Richtung und greift das auf, was ich seit Jahren fordere. Denn gerade in Städten wie München treiben Indexmieten die Wohnkosten immer weiter nach oben. Eine Begrenzung auf 3,5 Prozent würde zumindest verhindern, dass hohe Inflationsraten eins zu eins auf die Mieten umgelegt werden und Mieterinnen und Mieter plötzlich vor massiven Mehrkosten stehen. Gerade in angespannten Märkten wie München kann das spürbar Druck aus dem Mietmarkt nehmen.“

Aus Sicht der Landeshauptstadt München sollten Indexmietverträge für den Bereich des Wohnraummietrechts in Zukunft komplett abgeschafft werden, da bei hoher Inflation Mieter*innen durch steigende Mieten und steigende Energie- und Lebensmittelpreise mehrfach belastet werden und dies durch Einkommenszuwächse in der Regel nicht ausgleichen können. Die Justizministerin schlägt auch die Einführung einer Schonfristzahlung vor, wenn das Mietverhältnis wegen Mietschulden ordentlich gekündigt wird (bislang gilt die Schonfristregelung nur bei fristlosen Kündigungen).

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die Ausweitung der Schonfristregelung unterstützen wir, da damit viele Mieter*innen vor Wohnungslosigkeit geschützt werden können. Allerdings wäre es noch besser, wenn die Heilungsmöglichkeit nicht nur einmalig bestehen würde, sondern wie bei der fristlosen Kündigung zwei Jahre, nachdem die Mieter*innen hiervon Gebrauch machen mussten, wieder aufleben würde. Da die finanzielle Situation zahlreicher Mieter*innen sehr angespannt ist, kann sich eine finanzielle Notlage wiederholen.“









































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