10.02.2026 BMLwarnt vor steigenden Mieten und Wegfall von Investitionen
In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte blickt der Bundesverband Micro-Living (BML) mit Sorge auf den von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig vorgelegten Entwurf einer Mietrechtsnovelle. Der Verband werde sich an der Verbändeanhörung des Ministeriums beteiligen, um die Sicht der Branche in den Gesetzgebungsprozess einzubringen, so BML-Vorsitzender Michael Vogt. „Wir werden dabei vermitteln, wie stark ein solcher Eingriff die Investitionsbereitschaft in das noch junge Segment Micro-Living gefährden würde und welche gravierenden Folgen dies haben könnte.“
Der Verband und seine Mitglieder fürchten einen Wegfall von Investitionen und somit ein sinkendes Angebot an Mikro-Apartments für Studierende und Projektarbeiter. Gerade in Ballungszentren und Universitätsstädten würde dies zu steigenden Mieten führen, so Vogt. „Dies kann nicht im Sinne der Bundesregierung und der Ministerin sein. Anbieter von Micro-Living haben hohe Qualitätsansprüche und setzen seit Jahren auf moderne, durchdachte Konzepte bei Möblierung und Ausstattung, die den Nutzern ein Rundum-Sorglos-Paket bieten. Möbliertes Wohnen ist somit kein Aufpreis für ein Bett und einen Schrank, sondern ein eigenständiges Produkt mit höherem Kapitalbedarf, kürzeren Nutzungszyklen, intensiver Bewirtschaftung und deutlich erhöhtem Ersatzinvestitionsrisiko.“
Während der Entwurf auf die Unterbindung von Umgehungstatbeständen in Bestandswohnungen zielt, trifft er ebenfalls das marktentlastende Segment des professionellen Micro-Living und bedarf daher einer sachgerechten Differenzierung. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, in denen die deutsche Wirtschaft auf Zuwanderung angewiesen ist, bietet möbliertes und temporäres Wohnen einen Einstieg für qualifizierte Arbeitskräfte, da für ein Arbeitsvisum der Nachweis einer Wohnung oft eine Grundvoraussetzung ist.
Auch die Beschränkung von Indexmieterhöhungen auf 3,5 Prozent sieht der Verband nicht als geeignetes Instrument an. „Indexmietverträge schaffen Transparenz und vermeiden willkürliche Einzelanpassungen. Wer dieses Instrument begrenzt, verschiebt Inflationsrisiken einseitig auf Eigentümer und untergräbt die Finanzierungsfähigkeit neuer Wohnprojekte“, so Vogt. „Eine pauschale Regulierung wird uns in Deutschland nicht helfen, mehr Wohnungen zu bauen. Ganz im Gegenteil: In der aktuellen Form würde die Mietrechtsnovelle sogar dazu führen, dass es weniger zielgruppenspezifischen Wohnraum gibt, also Angebote vom Markt verschwinden. Das können wir uns mit Blick auf die angespannten Wohnungsmärkte keinesfalls erlauben.“
Der Verband und seine Mitglieder fürchten einen Wegfall von Investitionen und somit ein sinkendes Angebot an Mikro-Apartments für Studierende und Projektarbeiter. Gerade in Ballungszentren und Universitätsstädten würde dies zu steigenden Mieten führen, so Vogt. „Dies kann nicht im Sinne der Bundesregierung und der Ministerin sein. Anbieter von Micro-Living haben hohe Qualitätsansprüche und setzen seit Jahren auf moderne, durchdachte Konzepte bei Möblierung und Ausstattung, die den Nutzern ein Rundum-Sorglos-Paket bieten. Möbliertes Wohnen ist somit kein Aufpreis für ein Bett und einen Schrank, sondern ein eigenständiges Produkt mit höherem Kapitalbedarf, kürzeren Nutzungszyklen, intensiver Bewirtschaftung und deutlich erhöhtem Ersatzinvestitionsrisiko.“
Während der Entwurf auf die Unterbindung von Umgehungstatbeständen in Bestandswohnungen zielt, trifft er ebenfalls das marktentlastende Segment des professionellen Micro-Living und bedarf daher einer sachgerechten Differenzierung. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, in denen die deutsche Wirtschaft auf Zuwanderung angewiesen ist, bietet möbliertes und temporäres Wohnen einen Einstieg für qualifizierte Arbeitskräfte, da für ein Arbeitsvisum der Nachweis einer Wohnung oft eine Grundvoraussetzung ist.
Auch die Beschränkung von Indexmieterhöhungen auf 3,5 Prozent sieht der Verband nicht als geeignetes Instrument an. „Indexmietverträge schaffen Transparenz und vermeiden willkürliche Einzelanpassungen. Wer dieses Instrument begrenzt, verschiebt Inflationsrisiken einseitig auf Eigentümer und untergräbt die Finanzierungsfähigkeit neuer Wohnprojekte“, so Vogt. „Eine pauschale Regulierung wird uns in Deutschland nicht helfen, mehr Wohnungen zu bauen. Ganz im Gegenteil: In der aktuellen Form würde die Mietrechtsnovelle sogar dazu führen, dass es weniger zielgruppenspezifischen Wohnraum gibt, also Angebote vom Markt verschwinden. Das können wir uns mit Blick auf die angespannten Wohnungsmärkte keinesfalls erlauben.“




