30.01.2026 Standortfördergesetz: Investitionsschub für Infrastruktur/Erneuerbare
Das heute durch den Bundesrat verabschiedete Standortfördergesetz (StoFöG) setzt neue entscheidende Impulse für den Fondsstandort Deutschland. Durch gezielte aufsichts- und steuerrechtliche Änderungen erweitert es die Spielräume für Fonds und REITs, um privates Kapital für Investitionen in Erneuerbare Energien, Infrastruktur und Klimaschutz zu mobilisieren. Bisher verhinderten Hemmnisse im Aufsichts- und Steuerrecht, dass Immobilien- und Infrastrukturfonds wie auch REITs in großem Umfang in Photovoltaikanlagen auf Immobiliendächern und auf Freiflächen investieren können.
„Wir freuen uns, dass das Gesetz nach mehreren Anläufen endlich die finale Hürde genommen hat. Die neuen Rahmenbedingungen können zu einem Investitionsschub bei Erneuerbaren Energien führen und einen zentralen Beitrag bei der Energiewende und der Transformation unserer Wirtschaft leisten”, betont ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.
Die gesetzlichen Neuerungen waren ursprünglich durch die vorherige Bundesregierung im Zukunftsfinanzierungsgesetz II aufgegriffen worden. Nach dem Ampel-Aus hat die neue Bundesregierung den Regelungsvorschlag mit dem Standortfördergesetz wieder aufgegriffen. Neben dem erweiterten Investitionsrahmen für Erneuerbare Energien und Infrastruktur enthält das Gesetz außerdem Impulse für Venture-Capital-Investitionen sowie sinnvolle Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Bereich der Melde- und Anzeigepflichten, so etwa die Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens.
„Wir freuen uns, dass das Gesetz nach mehreren Anläufen endlich die finale Hürde genommen hat. Die neuen Rahmenbedingungen können zu einem Investitionsschub bei Erneuerbaren Energien führen und einen zentralen Beitrag bei der Energiewende und der Transformation unserer Wirtschaft leisten”, betont ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.
Die gesetzlichen Neuerungen waren ursprünglich durch die vorherige Bundesregierung im Zukunftsfinanzierungsgesetz II aufgegriffen worden. Nach dem Ampel-Aus hat die neue Bundesregierung den Regelungsvorschlag mit dem Standortfördergesetz wieder aufgegriffen. Neben dem erweiterten Investitionsrahmen für Erneuerbare Energien und Infrastruktur enthält das Gesetz außerdem Impulse für Venture-Capital-Investitionen sowie sinnvolle Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Bereich der Melde- und Anzeigepflichten, so etwa die Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens.




