29.01.2026 Immobilienverwalter: Bürokratierückbau ja, Qualitätsabbau nein
Der Bundestag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung über Maßnahmen zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung (BT-Drs. 21/3740), darunter auch die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwaltungen, beraten. Wie erwartet wurde der Entwurf im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) und ein breites Bündnis aus Verbraucherorganisationen begrüßen ausdrücklich das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen. Wie mehrere Verbändeschreiben an die Bundesregierung zuletzt aufgezeigt haben, besteht ein breiter Konsens: Bürokratieabbau darf nicht zur Abschaffung fachlich notwendiger Mindeststandards führen! Besonders kritisch sehen die Verbände die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c GewO.
„Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter, die treuhänderisch Billionenwerte betreuen, ist wie der Glaube, eine ernsthafte Erkrankung lasse sich durch das Googeln von Symptomen behandeln, statt regelmäßig zum Arzt zu gehen“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Kurzfristig spart man Zeit und Aufwand, langfristig steigt das Risiko von Fehlentscheidungen mit gravierenden Folgen.“
Weiterbildung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Risikominimierung, dem Verbraucherschutz und der Rechtssicherheit. Sie wurde erst 2018 eingeführt und umfasst 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Der Verweis auf freiwillige Fortbildung oder auf die einmalige Zertifizierung nach § 26a WEG greift zu kurz und ersetzt keine laufende Qualifikation. Aktuelle Umfragen innerhalb der Branche und bei Wohnungseigentümergemeinschaften bestätigen, dass weder ein Entlastungseffekt erwartet noch freiwillige Weiterbildung als verlässlicher Standard angesehen wird. Der VDIV Deutschland appelliert daher an den Sachverstand der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die geplante Abschaffung zu korrigieren. Eine ersatzlose Streichung birgt erhebliche Risiken für Eigentümerinnen und Eigentümer und ihre Altersvorsorge. Bürokratierückbau darf nicht zulasten von Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz gehen.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) und ein breites Bündnis aus Verbraucherorganisationen begrüßen ausdrücklich das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen. Wie mehrere Verbändeschreiben an die Bundesregierung zuletzt aufgezeigt haben, besteht ein breiter Konsens: Bürokratieabbau darf nicht zur Abschaffung fachlich notwendiger Mindeststandards führen! Besonders kritisch sehen die Verbände die geplante Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c GewO.
„Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter, die treuhänderisch Billionenwerte betreuen, ist wie der Glaube, eine ernsthafte Erkrankung lasse sich durch das Googeln von Symptomen behandeln, statt regelmäßig zum Arzt zu gehen“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Kurzfristig spart man Zeit und Aufwand, langfristig steigt das Risiko von Fehlentscheidungen mit gravierenden Folgen.“
Weiterbildung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Risikominimierung, dem Verbraucherschutz und der Rechtssicherheit. Sie wurde erst 2018 eingeführt und umfasst 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Der Verweis auf freiwillige Fortbildung oder auf die einmalige Zertifizierung nach § 26a WEG greift zu kurz und ersetzt keine laufende Qualifikation. Aktuelle Umfragen innerhalb der Branche und bei Wohnungseigentümergemeinschaften bestätigen, dass weder ein Entlastungseffekt erwartet noch freiwillige Weiterbildung als verlässlicher Standard angesehen wird. Der VDIV Deutschland appelliert daher an den Sachverstand der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die geplante Abschaffung zu korrigieren. Eine ersatzlose Streichung birgt erhebliche Risiken für Eigentümerinnen und Eigentümer und ihre Altersvorsorge. Bürokratierückbau darf nicht zulasten von Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz gehen.




