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28.01.2026 Leitfaden für Unterbringung wohnungsloser Menschen vorgelegt

Anfang 2024 waren rund 530.000 Menschen in Deutschland wohnungslos, von denen rund 440.000 im System der Wohnungsnotfallhilfe versorgt wurden. Im April 2024 beschloss die Bundesregierung daher den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, der eine Vielzahl von Maßnahmen enthält, um die Wohnungslosigkeit in Deutschland zu überwinden.

Die Unterbringung im System der Wohnungsnotfallhilfe wird jedoch weiterhin notwendig bleiben. Bei allen aktuellen und künftigen Fortschritten wird es immer soziale Notlagen geben, die eine zügige Prävention vor drohender Obdach- und Wohnungslosigkeit oder Hilfe bei Verlust der Wohnung erfordern. Das Bundesbauministerium hat daher in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einen Leitfaden über die Standards der Unterbringung wohnungsloser Menschen vorgelegt.

Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Verlust der eigenen Wohnung und das Leben in einer öffentlichen Unterkunft stellen einen tiefen Einschnitt in die persönliche Freiheit und Selbstbestimmtheit dar. Und es kann jeden treffen: Frauen, Kinder und Jugendliche, alte Menschen. Es ist daher sehr wichtig, dass diese Episode kurz bleibt und die Unterkunft ein menschenwürdiges Umfeld bietet. Mit dem heute vorgelegten Bundesleitfaden, welcher die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenfasst, Best Practices aufzeigt und Empfehlungen zur Ausstattung und Betreuung der Menschen ausspricht, möchte der Bund die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen.“

Die Zuständigkeit für die Unterbringung obdachloser Menschen liegt in Deutschland bei den Kommunen. Wie sie das tun, entscheiden die Gemeinden in kommunaler Selbstverantwortung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die ihnen durch das Grundgesetz und internationale Vereinbarungen vorgegeben sind. Bei der Erfüllung dieser Anforderungen möchte der Bund die Kommunen mit dem Bundesleitfaden unterstützen.

Der Bundesleitfaden ist auf Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einem umfangreichen Prozess unter Beteiligung der Länder und Kommunen, der Wissenschaft, von Fachverbänden und von Menschen mit eigener Unterbringungserfahrung erstellt worden.


























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