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21.01.2026 Weniger Papier, mehr Streit, mehr Kosten, mehr Risiko fürs Zuhause

Die Bundesregierung plant weiterhin im Rahmen des „Bürokratierückbaugesetzes“, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter ersatzlos zu streichen. Dabei es geht um das Zuhause von 15 Millionen Menschen, um Instandhaltung, Abrechnungen, Sanierungen und damit oft auch um die private Altersvorsorge.

Immobilienverwaltung ist keine Randaufgabe. Verwaltungen organisieren Beschlüsse, steuern Verträge, koordinieren Maßnahmen am Gebäude und verantworten komplexe Abrechnungen. Insgesamt müssen im Alltag über 70 Gesetze angewandt werden. Fehlt aktuelles Fachwissen, entstehen keine „kleinen Ungenauigkeiten“, sondern schnell hohe Wertverluste, Streitigkeiten in der Eigentümergemeinschaft, Gerichtsverfahren und am Ende höhere Kosten, für alle Beteiligten.

„Bürokratierückbau“ ohne Wirkung und mit großem Risiko

Die zentrale Begründung für die Streichung hält einer Plausibilitätsprüfung kaum stand: Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Informationspflichten gegenüber Behörden zu reduzieren. Der eingesparte Aufwand wird beziffert mit rund 6 Minuten pro Jahr und damit bundesweiten Übermittlungskosten von etwa 26.000 Euro bei über 26.000 Unternehmen. Dem gegenüber steht das Risiko deutlich höherer Folgekosten in Milliarden Euro durch Qualitätseinbußen, fachliche Fehler und fehlendes Wissen.

In dieser Schieflage liegt der Kern des Problems. „Hier wird ein Sicherheitsgurt für Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer durchgeschnitten. Wir sprechen hier über gerade einmal 20 Stunden Weiterbildung, die in einem Zeitraum von drei Jahren zu erbringen sind“, warnt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Die Abschaffung der Weiterbildungspflicht wäre kein Bürokratierückbau, sondern ein enormer Verlust für Qualität und Verbraucherschutz. Weiterbildung ist keine Formalie. Ohne sie steigen Fehlerquoten bei Beschlüssen, Abrechnungen und technischen Entscheidungen, Haftungsrisiken nehmen zu und neue Anforderungen – etwa bei Energieeffizienz und Klimaschutz – können nicht fachgerecht bewältigt werden. In der Folge ist mit hohen Zusatzkosten für den Verbraucher zu rechnen.

Freiwilligkeit funktioniert in einem Anbietermarkt nicht

Wer darauf setzt, dass „der Markt“ Weiterbildung schon regelt, übersieht die Realität: In vielen Regionen ist die Nachfrage nach Verwaltung höher als das Angebot. Eigentümergemeinschaften haben oft nicht die Auswahl, die es für echten Qualitätswettbewerb bräuchte. Wenn Dienstleister Aufträge auswählen können, wirkt Freiwilligkeit nicht als Schutzmechanismus.

Auch freiwillige Zertifizierungen ersetzen die Pflicht in der Breite nicht. Seit Dezember 2020 haben sich nur rund 15 Prozent der gewerbsmäßigen Wohnungseigentumsverwalter zertifizieren ließen. Zugleich liegt die Durchfallquote beim ersten Prüfungsversuch bei etwa 20 Prozent. Das zeigt: Qualifikation ist anspruchsvoll und erreicht ohne verbindliche Leitplanken nicht flächendeckend den Markt.

Verbraucher wollen klare Regeln und erwarten sonst Schäden

Besonders deutlich ist die Verbrauchersicht: Eine Erhebung von Wohnen im Eigentum unter 1.762 Eigentümergemeinschaften zeigt, dass 89 Prozent die gesetzliche Weiterbildung für wichtig zur Qualitätssicherung halten und 84 Prozent bei Abschaffung negative Folgen sehen (mehr Fehler, mehr Konflikte, höhere Folgekosten). Lediglich 18 Prozent glauben, dass sich Verwalter ohne Vorgaben freiwillig fortbilden würden.

Dass diese Einschätzung nicht unbegründet ist, spiegelt auch die Branche selbst: In einer jüngsten VDIV-Kurzumfrage (über 1.200 Teilnehmende) bewerten 84,9 Prozent kontinuierliche Weiterbildung als wichtig oder sehr wichtig; 73,7 Prozent halten die gesetzliche Pflicht für sinnvoll, viele davon für unbedingt notwendig. Gleichzeitig erwarten 74,4 Prozent keine oder nur geringe Entlastung durch eine Abschaffung.

Steigende Anforderungen, sinkender Mindeststandard

Die Anforderungen an Verwaltungen steigen durch Klimawende, Modernisierung, Technik und sich fortentwickelnde gesetzliche Vorgaben. Entscheidungen zu Sanierungen, Förderanträgen sowie neuer Gebäudetechnik sind komplex und Fehler sind teuer. Wenn Weiterbildung zur „Kann“-Option wird, drohen Verzögerungen und Fehlentscheidungen – auf der Strecke bleiben Fachwissen und Verbraucherinnen und Verbraucher.

Statt Mindeststandards zu streichen, sollte Politik dort entlasten, wo Aufwand tatsächlich entsteht: durch digitale Nachweisführung der Weiterbildung und den Abbau administrativer Doppelstrukturen, ohne Verbraucherschutz und Qualitätssicherung zu demontieren.

„Was eine Große Koalition vor nicht einmal acht Jahren im Deutschen Bundestag beschloss, will nun eine selbsternannte Fortschrittskoalition abschaffen – ohne Sinn, ohne Nutzen, ohne Notwendigkeit. Heute wie damals stellten CDU/CSU und SPD die Regierung. Es bleibt zu hoffen, dass die parlamentarische Behandlung des vorliegenden Gesetzentwurfes im Bundestag das Verbraucherschutzinteresse von Millionen Bundesbürgern, den Wählern, im Blick behält“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler abschließend.


























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