20.01.2026 München: Bebauungsplan zum PaketPost-Areal kann in Kraft treten
Das Bürgerbegehren „HochhausSTOP“, das sich gegen die Errichtung von Hochhäusern auf dem PaketPost-Areal in München richtet, ist nicht zulässig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gestern bekanntgegeben. Er bestätigt damit die Auffassung der Landeshauptstadt München. Die Stadt hatte im Mai 2025 das Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen und entschieden, den beantragten Bürgerentscheid nicht durchzuführen. Ein dagegen gerichteter Eilantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens „HochhausSTOP“ blieb beim Verwaltungsgericht München erfolglos. Daraufhin legten die Antragsteller Beschwerde beim BayVGH ein.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt das Handeln der Landeshauptstadt München: Dieses Bürgerbegehren war rechtlich nicht zulässig. Das ist keine Frage der politischen Haltung. Wer einen Bürgerentscheid will, muss eine klare, eindeutige und vollziehbare Frage stellen. Genau daran hat es hier gefehlt. Ebenso wichtig ist mir klarzustellen: Diese Entscheidung ist kein Grundsatzurteil gegen Bürgerbeteiligung – und sie ist erst recht kein Hochhausentscheid für ganz München. Es ging um ein einzelnes, laufendes Bebauungsplanverfahren auf dem PaketPost-Areal. Wer anderes behauptet, führt die Münchnerinnen und Münchner bewusst in die Irre.“
Nach der Entscheidung des BayVGH und dem Abschluss der noch laufenden Nachtragsverhandlungen zum geförderten Wohnungsbau kann der Bebauungsplan mit Grünordnung für das Paketpostareal sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Amtsblatt bekanntgegeben und damit in Kraft gesetzt werden.
„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Damit ist der Weg frei für die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers auf dem Paket-Post-Areal mit der denkmalgeschützten Paketposthalle. Wir wollen dort 1.200 Wohnungen schaffen, 3.000 Arbeitsplätze und ein vielfältiges Angebot an öffentlichen Freiflächen“, so Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt das Handeln der Landeshauptstadt München: Dieses Bürgerbegehren war rechtlich nicht zulässig. Das ist keine Frage der politischen Haltung. Wer einen Bürgerentscheid will, muss eine klare, eindeutige und vollziehbare Frage stellen. Genau daran hat es hier gefehlt. Ebenso wichtig ist mir klarzustellen: Diese Entscheidung ist kein Grundsatzurteil gegen Bürgerbeteiligung – und sie ist erst recht kein Hochhausentscheid für ganz München. Es ging um ein einzelnes, laufendes Bebauungsplanverfahren auf dem PaketPost-Areal. Wer anderes behauptet, führt die Münchnerinnen und Münchner bewusst in die Irre.“
Nach der Entscheidung des BayVGH und dem Abschluss der noch laufenden Nachtragsverhandlungen zum geförderten Wohnungsbau kann der Bebauungsplan mit Grünordnung für das Paketpostareal sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Amtsblatt bekanntgegeben und damit in Kraft gesetzt werden.
„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Damit ist der Weg frei für die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers auf dem Paket-Post-Areal mit der denkmalgeschützten Paketposthalle. Wir wollen dort 1.200 Wohnungen schaffen, 3.000 Arbeitsplätze und ein vielfältiges Angebot an öffentlichen Freiflächen“, so Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk.




