News RSS-Feed

09.01.2026 München: Verstoß gegen Mieterschutz-Vereinbarung mit Strafe

Die Stadt hat wegen eines Verstoßes gegen die sogenannte Abwendungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 170.000 Euro verhängt. Betroffen ist ein Wohngebäude in Sendling mit elf Wohnungen. Bei einer Kontrolle hatte das Sozialreferat festgestellt, dass mehrere verbindliche Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht eingehalten wurden. So fehlten unter anderem Nachweise darüber, dass Bestandsmieter*innen über die Inhalte der Abwendungserklärung informiert wurden.

Auch Angaben zu Mieterwechseln seit der Unterzeichnung lagen nicht vor. Bei Neuvermietungen wurden weder die Mietverträge vorgelegt noch der Nachweis erbracht, dass die neuen Mieterinnen und Mieter die Einkommensgrenzen des München-Modells einhalten. Die Stadt reagierte konsequent auf die festgestellten Verstöße und verhängte die Vertragsstrafe. Abwendungserklärungen kommen zum Einsatz, wenn Eigentümer*innen bei einem Immobilienverkauf das städtische Vorkaufsrecht abwenden wollen.

Im Gegenzug verpflichten sie sich, ihre Immobilie im Sinne des Mieterschutzes zu vermieten – also unter anderem auf Luxusmodernisierungen zu verzichten sowie Mietpreis- und Belegungsbindungen einzuhalten. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „In München nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Wer als Käufer eine Abwendungserklärung unterschreibt, muss sich natürlich auch an die darin vereinbarten Vorgaben halten. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass diese Vereinbarungen auch kontrolliert und eingehalten werden. Das ist konkreter Mieterschutz, den wir als Stadt selbst gestalten können.“

Auch wenn das städtische Vorkaufsrecht seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2021 nur noch eingeschränkt angewendet werden kann, hält die Landeshauptstadt München an einem klaren Grundsatz fest: Einmal geschlossene Abwendungserklärungen sind gültig – und Verstöße bleiben nicht folgenlos.



























Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!