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05.01.2026 Klarstellung: DEUTSCHE FINANCE und Immobilieninvestments der BVK

In der öffentlichen Berichterstattung der vergangenen Monate wurde die DEUTSCHE FINANCE GROUP wiederholt im Zusammenhang mit US-Immobilieninvestments der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) genannt.

Die DEUTSCHE FINANCE GROUP stellt hierzu klar, dass weder die Deutsche Finance America noch andere mit der DEUTSCHE FINANCE GROUP verbundene Gesellschaften bei diesen US-Investments als Zielfondsmanager tätig waren oder über eine diskretionäre Entscheidungskompetenz im Hinblick auf die Auswahl oder Durchführung der Investments verfügten. Die Deutsche Finance America war in den betreffenden Investments kein operativer Entscheidungsträger und hatte keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnisse hinsichtlich konkreter Investitionen, Finanzierungen oder Verwertungen oder aber bei der Auswahl und Beauftragung von Projektentwicklern für die operative Umsetzung der US-Investments.

Die Tätigkeit der Deutsche Finance America beschränkte sich auf ihre vertraglich definierten, d.h. strukturierende, koordinierende sowie regulatorische Funktionen. Eine inhaltliche Einflussnahme auf Investitionsentscheidungen erfolgte nicht und war auch nicht Aufgabe der Deutsche Finance America.



























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